Förderpolitik und Nachnutzung
In Bundesförderprogrammen für Kommunen werden gute digitale Tools entwickelt – diese gelangen bislang aber kaum in die Fläche.
Ein Grund ist, dass das aktuelle Fördersystem Anreize zur Neu- bzw. Parallelentwicklung schon bestehender Lösungen schafft – durch den Fokus auf „Innovationen“ bzw. „Modellhaftigkeit“ sowie die Vielzahl entsprechender Fördermöglichkeiten mehrerer Ministerien. Gleichzeitig fehlen Anreize (bzw. Voraussetzungen) für die erfolgreiche Verbreitung von Etabliertem. Zusätzlich erschweren Unklarheiten über verfassungsrechtliche Handlungsspielräume des Bundes in der Projektförderung eine Abkehr von der Modellprojekt-Logik.
Wir erarbeiten daher Vorschläge für eine Neuausrichtung der Förderpolitik des Bundes hin zur Unterstützung von Nachnutzung. So ließen sich die Haushaltsmittel viel effizienter einsetzen als bislang.
Es müssen zukünftig direkte Anreize für die Verbreitung und Verstetigung von Bestehendem geschaffen werden. So sollte die Übernahme existierender Lösungen viel stärker gefördert werden. Bei Neuentwicklungen müssen Förderprogramme erfolgreichen Transfer (etwa durch Dokumentation, Geschäftsmodelle) in den Fokus nehmen. Zusätzlich gilt es, Förderung ressortübergreifend auf die Standardisierung entwickelter Anwendungen sowie auf Vereinheitlichung der digitalen Infrastruktur in den Kommunen auszurichten.
Das Projekt wird gemeinsam mit Re:Form / ProjectTogether durchgeführt.
Im Projektverlauf entstehen:
- Eine verfassungsrechtliche Analyse, die Handlungsspielräume des Bundes klärt (Q4 2024 - Q2 2025)
- Die ko-kreative Entwicklung von Eckpunkten zukünftiger Förderprogramme – gemeinsam mit Vertreter:innen von Bundesministerien, Ländern, Kommunen, kommunalen Spitzenverbänden und Wissenschaft (Q3 2024 - Q2 2025)
- Ein Policy-Papier mit Vorschlägen für eine Neuausrichtung der Förderpolitik des Bundes. Eine Veröffentlichung ist für Mitte 2025 geplant.
Ansprechpersonen

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Dr. Mathias GroßklausInnovation Lead – Partizipative Governance