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Unsere Kollaboration mit Rojda Tosun (PublicLegalDesign) und Susanne Bruch

Gesetzgebungsreform

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Wie reformieren wir unsere Gesetzgebung?

Wie schnell wir fahren dürfen, welche finanzielle Unterstützung wir bekommen, wenn wir in Ausbildung gehen, wie viel Steuern wir zahlen müssen, steht alles in Regelungen.

Mehr als die Hälfte dieser Regelungen werden in den Ministerien vorbereitet. Diese nutzen jedoch seit der Gründung der Bundesrepublik weitgehend unveränderte Prozesse und Methoden, um Regelungsentwürfe zu verfassen (vgl. NKR 2019). Den Ministerien fehlen zeitgemäße Instrumente und Kompetenzen. Zahlreiche Checklisten und Leitfäden überfrachten den Gesetzgebungsprozess und technische Hürden sowie fehlende Kompetenzen erschweren die Arbeit.

Das Problem haben Akteure innerhalb der Bundesverwaltung bereits erkannt: Initiativen wie die eGesetzgebung (BMI), das Zentrum für Legistik (BMJ) und den Digitalcheck (BMI, DigitalService) werben für einen stärker methodenbasierten Gesetzgebungsprozess, der die digitale Umsetzung und interdisziplinäre Perspektiven von Anfang an mitdenkt.

Auf der politischen Agenda ist das Thema bisher jedoch noch nicht verankert. Angesichts der Diskrepanz zwischen Anforderungen an gute Rechtsetzung und aktuellem Stand muss Gesetzgebung reformiert und die ministerielle Gesetzesvorbereitung verbessert werden. Das muss stärker in den politischen Fokus rücken.

Gemeinsam mit Akteur:innen aus dem „Maschinenraum der Demokratie“ erarbeiten wir ein Reformkonzept für den Gesetzgebungsprozess. Die erste Projektphase dient der Analyse des aktuellen Zustands der ministeriellen Gesetzesvorbereitung, im Anschluss entwickeln wir Lösungsideen und ein umsetzbares Konzept für eine Gesetzgebungsreform. Im Rahmen des Projekts sind mehrere Veröffentlichungen geplant, erste Ergebnisse sollen im Herbst 2024 vorliegen.

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