Autor:in: Dr. Torben Klausa | Hinweis: Grafiken und Abbildungen sind ausschließlich in der PDF-Version der Publikation enthalten.
Die digitale Öffentlichkeit leidet unter scheinbar unvermeidlichen Plattformlogiken: Debatten fragmentieren, Konflikt wird belohnt und demokratische Standards wie Vielfalt, Fakten und Partizipation werden an den Rand gedrängt. Digitale Plattformen mögen Interaktion erleichtern, doch der demokratische Diskurs profitiert nicht automatisch davon. Im Gegenteil: Sichtbarkeit und Reichweite folgen oft kurzfristigen Aufmerksamkeits-anreizen – nicht der Qualität von Argumenten oder der Fairness von Verfahren. Diese Entwicklung lässt sich nicht durch Regulierung und Verbote aufhalten. Regeln können Schäden begrenzen, ersetzen aber keine Orte und Strukturen, in denen Austausch und Kompromiss tatsächlich möglich sind. Stattdessen braucht es konstruktive Gegenentwürfe für demokratische Meinungsbildung auf der Höhe der Zeit, für einen digitalen gesellschaftlichen Dialog.
Zwei Schlüsselakteure stehen in besonderer Verantwortung, diesen Dialog zu ermöglichen: Medienpolitik und öffentlich-rechtliche Medien (ÖMR). Die Studie „Dialogfunktion von Public Service Media“[1] hat im Auftrag der Agora Digitale Transformation Vorschläge entwickelt, wie Politik und ÖRM dieser Verantwortung gerecht werden können.
Das vorliegende Kurzpapier verdichtet auf Basis der Studie und weiterer Forschungsarbeit der Agora Digitale Transformation
1. Produktion und Distribution publizistischer Inhalte
Status-quo der Dialog-Praxis öffentlich-rechtlicher Medien
2. Organisation vernetzter und plattformübergreifender Diskussionsräume
Erste existierende Pilotprojekte, etwa: Public Spaces Incubator (PSI)
3. Bereitstellung technischer Infrastruktur für digitalen Dialog
Der Auftrag der ÖRM, als „Medium und Faktor“ freier Meinungsbildung zu wirken (§ 26 MStV), heißt in einer digitalen Öffentlichkeit, Infrastruktur für konstruktiven Dialog bereitzustellen – nicht nur Inhalte. Dieses Feld bleibt bislang weitgehend unbesetzt.
Wenn der MStV bereits heute von einem „Gesellschaftsdialog“ spricht (etwa in § 26a Abs. 2), ist damit lediglich der Austausch zwischen PSM und der Gesellschaft zum Programm, also etwa Publikumsbefragungen, gemeint. Was jedoch derzeit im Auftrag weitestgehend fehlt, ist eine Konkretisierung der neuen Verantwortung der ÖRM für gesellschaftlichen Dialog selbst.[3]
Kurzfristig wird eine Ergänzung von § 26a MStV vorgeschlagen, um die Entwicklung von Formaten über den Austausch mit den Nutzenden über das allgemeine Angebot hinaus voranzutreiben:[4]
„(5) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erarbeiten ein Konzept zur Weiterentwicklung ihrer Rolle für den gesellschaftlichen Dialog. Im Mittelpunkt stehen die kommunikativen Bedürfnisse der Bevölkerung in einer demokratischen Gesellschaft. Das Konzept ist bis zum 30. Juni 2027 den zuständigen Gremien vorzulegen und anschließend zu veröffentlichen. Die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung sind in den Qualitätsberichten nachvollziehbar darzustellen.“
Bereits heute ist die Entwicklung eines gemeinsamen technischen Plattformsystems in § 30f MStV verankert, der sogar eine Öffnung für europäische Partner und private Anbieter vorsieht. Hierin liegt bereits ein Anknüpfungspunkt des ÖRM-Auftrags, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für gesellschaftlichen Dialog im Digitalen bereitzustellen. Einen solchen gilt es explizit festzuhalten, inklusive der perspektivischen Öffnung für Inhalte Dritter, um mögliche Zweifel der Anstalten an ihrem zukunftsgerichteten Auftrag endgültig auszuräumen (s.u.).
So sinnvoll Klarstellungen des Auftrags im Medienstaatsvertrag erscheinen: Der bestehende Rechtsrahmen bietet ÖRM bereits die Chance, ambitionierter als bisher ihre digitale Verantwortung als „Medium und Faktor“ freier Meinungsbildung wahrzunehmen. Projekte wie der „Public Spaces Incubator“ oder die Initiative des Hessischen Rundfunks „Weil Hessen mehr verbindet“ machen deutlich: Die zentrale Hürde ist weniger das Recht als Prioritätensetzung, Ressourcen und strategische Umsetzung.
Ähnlich ist auch § 30f MStV bereits geeignet, um aus Dialog-Formaten eine Dialog-Infrastruktur zu machen.[6] ÖRM können und sollten ihren rechtlichen Spielraum für ein „gemeinsames technisches Plattformsystem“ nutzen, um eigene, verlässliche Zugänge und Infrastrukturen für demokratischen Austausch zu stärken. Die Anstalten müssen ihre eigene strategische Verantwortung im bestehenden Rechtsrahmen wahrnehmen, statt politische Klärung abzuwarten.
Der in § 26 Abs. 3 MStV enthaltene Auftrag zu Interaktion und Partizipation ermöglicht es den ÖRM ebenfalls bereits, gesellschaftlichen Dialog als dauerhafte, institutionell und im Sinne des Gemeinwohls abgesicherte Aufgabe zu verstehen – anschlussfähig an die Debatte um einen „Digital Open Public Space“.[7]
[1] Puppis, M., Schulz, W., & Stratmann, M. (2026). Dialogfunktion von Public Service Media: Impulse einer Zukunftswerkstatt für die Medienpolitik. Agora Digitale Transformation, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), Universität Freiburg. https://doi.org/10.5281/ZENODO.18411851
[2] Aufbauend auf Puppis, Schulz & Stratmann, S. 17.
[3] Siehe Puppis, Schulz & Stratmann, S. 18.
[4] Ebd.
[5] Puppis, Schulz & Stratmann, S. 18.
[6] Puppis, Schulz & Stratmann, S. 19.
[7] Puppis, Schulz & Stratmann, S. 20.

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