Autor:in: Dr. Torben Klausa
Dieser Gastbeitrag wurde zuerst am 27.10.2024 im MedienInsider veröffentlicht.
Berlin, 19.11.2024
Bringt die Bundesregierung mit ihren Social-Media-Inhalten den Journalismus in Gefahr? Dann kann er nicht so viel wert gewesen sein. Die Branche sollte nicht über staatliche Kommunikation lamentieren, sondern sich neu ausrichten.
Journalisten pflegen ein heroisches Selbstbild: Sie kontrollieren die Mächtigen, sind die vierte Gewalt, für sie gilt: Presse-David gegen Staats-Goliath. Zugegeben: Ohne Presse und Rundfunk als Vermittler zwischen Politik und Volk, ohne journalistische Machtkontrolle kann demokratische Meinungsbildung nicht funktionieren. Doch was passiert, wenn der Staat mit Hilfe sozialer Medien die Vermittlung zwischen Politik und Bürgern selbst in die Hand nimmt?
Wer Hermann von Engelbrechten-Ilows Beitrag bei Medieninsider liest, könnte meinen, der Staat ruiniere mit seinem Social-Media-Auftritt nicht nur im Alleingang den Journalismus, sondern breche auch gleich die Verfassung. Ich bin skeptisch – nicht nur, was die verfassungsrechtliche Einordnung angeht. Diese Diagnose sitzt auch einem Irrtum über die Aufgabe von Journalismus und moderner staatlicher Kommunikation auf.
Zunächst zum journalistischen Missverständnis: Die Social-Media-Arbeit der Bundesregierung „hebelt […] die Kontrollfunktion des Journalismus aus“, argumentiert von Engelbrechten-Ilow. Das mag als Kritik an der Bundesregierung gemeint sein, läuft jedoch auf die Bankrotterklärung journalistischen Anspruchs hinaus. Denn „journalistische Kontrolle“ erscheint hier wie ein bloßes Monopol auf die Verbreitung von Inhalten.
Journalisten sind jedoch nicht deshalb demokratierelevant, weil sie über die Reichweite von Informationen entscheiden. Journalisten bieten uns in der unendlichen digitalen Inhaltsflut vielmehr Orientierung, indem sie vertrauenswürdig einordnen, überprüfen und kommentieren. Die journalistische Dienstleistung für die Demokratie, gewissermaßen der USP von Journalismus, sind Recherchequalität und Vertrauenswürdigkeit der Inhalte – nicht deren bloße Verbreitung.
In anderen Worten: Dass die Bundesregierung ihre Pressemitteilungen, Hochglanzfotos und Aktentaschen-Videos nun selbst auf X, Insta und TikTok teilt, tut der Kontrollfunktion des Journalismus keinen Abbruch. Denn erstens bleiben Presserecht und Auskunftsansprüche davon unberührt. Und zweitens sollte der Mehrwert journalistischer Medien ohnehin in der Einordnung und Auseinandersetzung mit den Regierungsstatements bestehen – zumindest dann, wenn man von Journalismus mehr erwartet als eine bloße Zusammenfassung von Pressekonferenzen.
Der irrige Vorwurf, Regierungskommunikation mache den Journalismus kaputt, ist ein staubiges Relikt aus der analogen Medienwelt. Denn dort fielen journalistische Arbeit und das Monopol auf Informationsverbreitung meist zusammen. Wer mit seinen Inhalten viele Menschen erreichen wollte, brauchte „Bild, BamS und Glotze“. Doch aller Begeisterung für Qualitätsjournalismus zum Trotz: Ursache für den einstigen monopolhaften Einfluss der Medien war nicht ihre journalistische Qualität, sondern vor allem der Mangel an Alternativen. Wer wissen wollte, was im Bundestag geschah, musste persönlich auf die Besuchertribüne – oder eben Zeitung lesen oder Fernsehen schauen.
Dieser Flaschenhals der One-to-many-Kommunikation war die Basis für enorme Macht. Journalisten waren Gatekeeper, die über Wohl und Wehe im öffentlichen Diskurs entschieden – mit Mathias Döpfner: „Wer mit [der Bild] im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten.“ Und es ist dieses Machtpotenzial, das auch das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vor Augen hatte, auf die von Engelbrechten-Ilow verweist.
So verlangte das Gericht einst, dass der Rundfunk, „dieses moderne Instrument der Meinungsbildung[,] weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“. Doch aus diesem Zitat nun zu folgern, wie von Engelbrechten-Ilow, „Der Staat darf keine Medien machen“, ist das zweite Missverständnis. Denn unsere Verfassung verhindert nicht, dass der Staat medial kommuniziert, sondern dass er (oder sonst überhaupt irgendjemand) mediale Macht missbraucht. Und diese Missbrauchsgefahr hat heute nichts mehr mit jener Medienmacht zu tun, die der Rundfunk vor inzwischen mehr als 60 Jahren (!) besaß.
Das Verbreitungsmonopol, das Rundfunk und Presse Mitte des vergangenen Jahrhunderts innehatten, existiert nicht mehr. Von Engelbrechten-Ilow schreibt zu Recht: „Es hat eine schleichende, aber erhebliche Machtverschiebung im Verhältnis von Journalismus und Regierung stattgefunden – zugunsten der Regierung.“ Doch diese Verschiebung trifft nicht nur die Regierung. Im Gegenteil: Journalismus hat Macht an alle Teilnehmer des öffentlichen Diskurses abgegeben. Und das ist eine positive Entwicklung. „Jetzt wo die Regierung über eigene Massenkommunikationsmittel verfügt“, schreibt von Engelbrechten-Ilow. Richtig wäre: „Jetzt, wo alle über eigene Massenkommunikationsmittel verfügen“.
Das Internet mit seinen Blogs, Podcasts und der Many-to-many-Kommunikation sozialer Medien ermöglicht es allen Nutzern, ihre Inhalte in die Welt zu posaunen und damit zu interagieren. Dass leider die Demokratie von Plattformen wie Facebook, X und TikTok immer seltener profitiert: stimmt. Dass diese Entwicklung zulasten klassischer journalistischer Medien stattfindet: stimmt auch. Und dass wir digitale Plattformkonzerne mehr zu ihrer demokratischen Verantwortung zwingen müssen: auf jeden Fall. Aber dass die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung heute die Medienfreiheit in Gefahr bringt: wohl kaum. Anders gesagt: Wenn die Bundesregierung ein eigenes Facebook als Propagandanetzwerk aufbaute, wäre das ein Fall für das Verfassungsgericht. Wenn Ministerien einen Account bei Instagram eröffnen, eher nicht.
Diese juristische Position ist im Übrigen nicht Wunschdenken von Freunden des Medienwandels, sondern die zunehmende Überzeugung auch unter Verfassungsrechtlern, wie ein Blick in aktuelle Aufsätze wie von Tobias Mast und Thomas Wischmeyer zeigt. So räumt Mast mit diversen „verfassungsrechtlich überlebte[n] Mythen“ auf, etwa: staatliche Diskursteilnahme sei unerwünscht oder der Staat dürfe keine Werturteile äußern. Und Wischmeyer macht deutlich: Nur weil der Staat im Netz Formate nutzt, die auch von Presse und Rundfunk verwendet werden, ist das noch kein Grundrechtseingriff. Denn auch die Medienfreiheit bietet „keinen Schutz vor einer bloß abstrakten Gefährdungslage durch staatliche Konkurrenz“.
Desinformation, digitale Gewalt und das schwindende Vertrauen in demokratische Institutionen sind in aller Munde. In einer solchen Lage wäre es deshalb fahrlässig, wenn demokratische Institutionen wie Behörden, Ministerien und Kommunen neue Medien nicht zeitgemäß nutzten. Denn auf Instagram und Bluesky begegnen staatliche Institutionen ihren Bürgern potenziell auf Augenhöhe – und gerade ohne das Machtgefälle der alten Massenmedien. Eine solche moderne Form staatlicher Kommunikation gilt es nicht einzustampfen, sondern auszubauen und zu verbessern.
Nicht das Engagement des Staates in sozialen Medien als solches ist kritikwürdig. Kritikwürdig ist, dass seine Gehversuche dort oft genauso in der alten Denke feststecken wie all jene, die „Staatsfunk“ schreien. Denn Hochglanzfotos von Ministern bei Insta oder Pressemitteilungen bei Facebook sind keine moderne Social-Media-Arbeit, sondern klassische One-to-many-Kommunikation im neuen Gewand – und in Zeiten des Social Web: verschenktes Potenzial. Schließlich sind im Netz nicht nur Trolle unterwegs, sondern ehrlich interessierte Bürgern. Die Möglichkeiten, die sich für den direkten demokratischen Austausch und für Partizipation bieten, sind enorm – aber auch enorm aufwändig. Community Management kostet Geld. Doch wer nur sendet, ohne auf Kommentare einzugehen, braucht sich nicht wundern, wenn sich unter den Posts nur Trolle tummeln.
Eines haben der Journalismus und staatliche Kommunikation gemeinsam: Beide haben die enormen Reformen noch nicht vollzogen, zu denen der digitale Medienwandel sie zwingt. Doch die Krise des einen wird nicht beendet, indem man der anderen die Hände bindet. Wenn der Journalismus die Menschen überzeugen will, dass er mehr wert ist als Regierungs-Insta, dann muss er diesen Mehrwert auch liefern. Die Zeiten von Bild, BamS und Glotze sind vorbei.

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