Publikation

Mehr als nur ein Digitalministerium. Neue Wege für die Governance der Verwaltungsdigitalisierung auf Bundesebene.

Policy Paper

Inhalt

Autor:innen: Dr. Stefan Heumann, Thilak Mahendran, Dr. Florian Theißing

Einleitung und Kontext

Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die digitale Transformation der Verwaltung in Deutschland mehr politische Aufmerksamkeit und Steuerung – kurz: eine bessere Governance – braucht. Alleine die Forderung nach einem eigenständigen Digitalministerium, die alle Wahljahre aufs Neue erhoben wird, greift hier aus unserer Sicht zu kurz. Es geht vielmehr um die Frage, wie die Governance des Bundes insgesamt gestaltet sein muss, um die digitale Transformation der Verwaltung in Deutschland im Sinne der Gesellschaft voranzubringen. Welche Leitlinien müssen für eine gute Governance der Verwaltungsdigitalisierung gelten? Wie muss das Thema auf Kabinettsebene verortet werden? Wie lässt sich das Ökosystem der Umsetzungsorganisationen des Bundes besser aufstellen? Und wie kann der Bund zu einer verbesserten Governance der Verwaltungsdigitalisierung im föderalen Kontext beitragen?

Zu diesen Fragen haben wir über 30 Interviews mit Expert:innen und Entscheider:innen in Bundesministerien, im Bundestag, im nachgeordneten Bereich und auf Länderebene geführt. Das vorliegende Papier fasst die Erkenntnisse zusammen, die wir daraus gewonnen haben. Wir bedanken uns für mit uns geteiltes Wissen, Analysen und Einblicke. Die Verantwortung für die vorgelegten Empfehlungen liegt allein bei den Autoren.

 

1       Leitlinien für die Verwaltungsdigitalisierung

Verwaltungsdigitalisierung ist Teil der Staatsmodernisierung

Die Verwaltungsdigitalisierung ist kein verwaltungsinternes IT-Vorhaben, sondern transformiert die Strukturen und Verfahren der Verwaltung und gestaltet das Verhältnis von Staat und Bürger:innen neu. Sie erfordert die Mitarbeit vieler Akteur:innen von innerhalb und außerhalb der Verwaltung.

Gute Governance ist partizipativ

Um eine digitale Verwaltung für Alle zu gestalten, muss die Perspektive der Nutzenden – von Verwaltungsmitarbeitenden, Wirtschaft und Bürger:innen – in die Gestaltung einbezogen werden. Dementsprechend ist auch die Governance der Verwaltungsdigitalisierung auf die Beteiligung aller verwaltungsinternen und -externen Akteur:innen angewiesen und muss sie systematisch ermöglichen.

Government-as-a-Platform als Zielbild

Auch wenn die Verwaltungsdigitalisierung nicht nur IT ist: Ihre Grundlage ist eine einheitlich interoperable digitale Infrastruktur für Deutschland. Dieser sogenannte Plattformkern bildet die Basis, auf der sich sowohl die föderalen Verwaltungsebenen als auch externe Akteur:innen effizient und flexibel entfalten können. Die Governance sollte die Entwicklung und konsequente An-wendung von Basiskomponenten, Architekturen, Standards und Registern interföderal fördern, koordinieren und steuern. Angesichts der gesamtstaatlichen Bedeutung der digitalen Infrastruktur ist ein abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen essenziell, um eine moderne und leistungs-fähige Verwaltung zu schaffen.

Pragmatisch auf Bestehendem aufbauen

Ein Governance-Ansatz muss das komplexe gewachsene Umfeld der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland als Ausgangspunkt anerkennen. Neue Organisationen sind schnell gefordert, aber ihr Aufbau kostet Zeit. Es gilt daher, klare Wege aufzuzeigen, wie der Übergang vom Ist-Zustand zum angestrebten Ziel gestaltet werden kann, ohne sich über Jahre hinweg in internen Prozessen zu verlieren.

 

2     Digitale Verwaltung im Kabinett

2.1       Worum geht es?

Die Verwaltungsdigitalisierung wird ihr Potenzial nur entfalten, wenn wir sie als Chance zur Staatsmodernisierung begreifen. Statt wie bisher bestehende Prozesse zu digitalisieren, muss die Bundesregierung Digitalisierung endlich konsequent nutzen, um Wirkung, Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns zu verbessern. Es braucht ein starkes politisches Mandat, Verwaltungsdigitalisierung zur Verwaltungsmodernisierung zu nutzen und hierfür Strukturen und Prozesse innerhalb der Ministerien und in der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle relevanten Aspekte zusammengeführt werden: von der politischen Steuerung über die strategische Ausrichtung bis hin zur praktischen Umsetzung. Es braucht sowohl eine langfristige Vision als auch die nötigen Ressourcen – sei es in Form von Budget, Expertise oder institutionellen Zuständigkeiten.

 

2.2      Was ist zu tun?

Eine Staatsminister:in für Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung schaffen oder zur zentralen Aufgabe in einem Digitalministerium machen.

Die Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung braucht eine Position im Kabinett, die hohe politische Aufmerksamkeit und Durchsetzungsfähigkeit im Kabinett gewährleistet. Die formale Verankerung ist wichtig, doch entscheidend ist, dass diese Position mit den folgenden Ressourcen ausgestattet wird, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten:

  • Ein klares politisches Mandat: Die Position muss die alleinige Zuständigkeit für die politische Steuerung und Koordinierung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung haben, einschließlich der IT-Steuerung des Bundes. Ebenso umfasst das Mandat die Entwicklung von Strategien, Reformvorschlägen und Initiativen für eine moderne digitale Bundesverwaltung auf technischer, organisatorischer und personeller Ebene. Das Thema Verwaltungsdigitalisierung muss im zentralen Fokus der Rolle stehen und nicht mit anderen politischen Themen um Aufmerksamkeit konkurrieren müssen. Angesichts der Querschnittsaufgabe Verwaltungsdigitalisierung wird perspektivisch eine grundlegende Neuregelung des Ressortprinzips erforderlich sein, um eine kohärente und übergreifende Steuerung sicherzustellen.
  • Eine Strategie für die digitale Transformation der Bundesverwaltung: Die Position hat die Verantwortung für die Entwicklung einer Strategie für die digitale Transformation der Bundesverwaltung, die Steuerung ihrer Umsetzung und die Evaluation der Zielerreichung. Um der digitalen Transformation eine Richtung zu geben, braucht es eine solche klare Strategie, die mit einem übergreifenden Zielbild für die digitale Bundesverwaltung und daraus abgeleiteten konkreten Wirkungszielen und Maßnahmen unterlegt ist. Diese Ziele müssen mit messbaren Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung versehen werden. Bestehende Strategien sollten evaluiert und entweder in die neue Strategie integriert oder durch sie abgelöst werden. Gesellschaftliche Akteur:innen sollen am Strategieprozess beteiligt werden, von der Definition konkreter Wirkungsziele bis hin zum Monitoring der Zielerreichung.
  • Ein zentrales Budget für Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung: Die Position verfügt über ein zentrales Budget, aus dem die Maßnahmen aller Ressorts finanziert werden, die auf die strategischen Ziele der digitalen Transformation einzahlen. Diese Bündelung der finanziellen Ressourcen stellt sicher, dass ressortübergreifende Projekte koordiniert und effektiv umgesetzt werden können und die strategische Ausrichtung der Digitalisierung auf Bundesebene gewahrt bleibt.
  • Angemessene personelle Ausstattung: Die Position verfügt über einen Mitarbeitendenstab mit hoher Expertise zu strategischen, organisatorischen, rechtlichen und technischen Fragen. Um die Umsetzung effektiv voranzutreiben, wird sie durch eine schlagkräftige Digitalagentur unterstützt, (siehe → Kapitel 3).
  • Klare Zuständigkeiten und Kompetenzen: Die Position hat die Fachaufsicht und Steuerung aller für die Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung relevanten Bundesbeteiligungen und Bundesbehörden inne. Die Rolle umfasst zudem die Koordination und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und der EU in Fragen der Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung. Schließlich obliegt es dieser Position, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig gelingt, während die konkrete Umsetzung der ressortspezifischen Digitalisierung in den Fachressorts verbleibt.

Für die institutionelle Verankerung der zentralen Rolle bieten sich zwei Modelle an. Zum einen könnte eine Staatsminister:in direkt im Bundeskanzleramt mit Verantwortung für Verwaltungsdigitalisierung eingesetzt werden. Diese Position könnte Modernisierungsthemen unabhängig von Ressortkonkurrenzen priorisieren und zentral steuern. Dafür müsste sie vollen Kabinettsrang erhalten. Allerdings müsste geprüft werden, ob eine solche Verankerung in dieser Form verfassungskonform ist. Alternativ könnte die Verantwortung in einem „schlanken“ Digitalministerium unter Leitung einer Digitalminister:in angesiedelt werden. Dabei wäre sicherzustellen, dass die Verwaltungsdigitalisierung nicht zwischen anderen digitalpolitischen Themen in den Hintergrund gerät.

Entscheidend ist jedoch, dass unabhängig vom Modell die beschriebenen Anforderungen an die Rolle erfüllt werden, damit die Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig und erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

2.3      Was wären nächste Schritte?

   1. Verankerung der Verantwortung ­ durch Organisationserlass des Bundeskanzlers:

Die Bundesregierung definiert und verankert die Verantwortung für die strategische Steuerung und Koordination der Verwaltungsdigitalisierung. Dies geschieht durch einen Organisationserlass des Bundeskanzlers, der die Position entweder als Staatsminister:in im Kanzleramt oder als Leitung eines eigenständigen Digitalministeriums etabliert. Damit entsteht eine zentrale Anlaufstelle mit der notwendigen Autorität, um Reformprozesse anzustoßen und ressortübergreifende Aufgaben zu steuern. Bestehende Gremien wie der IT-Rat entfallen, da deren Aufgaben vollständig in den Verantwortungsbereich der neuen Rolle übergehen.

 2. Verankerung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung:

Die Bundesregierung passt die Geschäftsordnung an, um digitalpolitisch relevante Themen mit höchster Priorität zu behandeln. Die zuständige Position für Verwaltungsdigitalisierung erhält das Recht, Angelegenheiten von digitalpolitischer Bedeutung auch gegen Widerstände einzelner Ressorts ins Kabinett einzubringen. Diese Regelung orientiert sich an §15a Absatz 1 der aktuellen Geschäftsordnung, der eine solche Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler vorsieht. Durch diese Maßnahme wird die Durchsetzungskraft der zuständigen Position erheblich gestärkt, indem sie in der Lage ist, zentrale Themen unabhängig von Ressortkonflikten auf höchster politischer Ebene voranzutreiben.

3. Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien schaffen:

In der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung wird die Zuständigkeit der Staatsminister:in bzw. Digitalminister:in für die Struktur- und Prozessoptimierung der Arbeitsweise und – Abläufe in der interministeriellen Zusammenarbeit verankert.

 4. Personelle und organisatorische Grundlagen schaffen:

Die Bundesregierung schafft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Arbeit der Staatsminister:in oder Digitalminister:in. Bestehende Einheiten wie die Verwaltungsdigitalisierungsteams von BMI und BMF sowie Beamte aus Z-Abteilungen anderer Ministerien werden in eine schlagkräftige Struktur integriert, die klare Verantwortlichkeiten und kurze Entscheidungswege sicherstellt. Operative Aufgaben werden konsequent an nachgeordnete Behörden und IT-Dienstleister delegiert, sodass die zentralen Akteure sich auf strategische Kernaufgaben konzentrieren können.

 

3     Umsetzungsorganisation

3.1       Worum geht es?

Um wirksam werden zu können, bedarf es eines leistungsfähigen organisatorischen Unterbaus, der die politischen Ziele im Bereich der digitalen Bundesverwaltung in konkreten Digitalisierungsvorhaben umsetzt. Derzeit jedoch gleicht die Landschaft der Organisationen des Bundes für die Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung einem Wimmelbild mit überlappenden Zuständigkeiten, unklar abgegrenzten Aufgabenbereichen und komplizierten Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen. Gleichzeitig übernehmen die Bundesministerien in der Verwaltungsdigitalisierung zunehmend operative Aufgaben, für die ihre Ministerialstrukturen nicht ausgelegt sind. Beides führt zu ineffizienten und langwierigen Umsetzungsprojekten, deren Ergebnisse qualitativ unzureichend sind und auf allen Seiten Unzufriedenheit hervorrufen.

3.2      Was ist zu tun?

Landschaft der Umsetzungsorganisationen konsolidieren

Es bedarf dringend einer Konsolidierung der fragmentierten Umsetzungslandschaft hin zu einem Ökosystem spezialisierter Umsetzungsorganisationen mit einem aufeinander abgestimmten Portfolio. Diese Organisationen müssen über die fachlichen Entscheidungskompetenzen verfügen, um die Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung innerhalb der politischen Leitplanken weitgehend eigenständig umzusetzen.

Mit starker Digitalagentur die Umsetzungsfähigkeiten stärken

Eine klare Trennung zwischen politischer Zielvorgabe und fachlicher Umsetzungsverantwortung ist erforderlich. Ein Blick auf führende Länder in der Verwaltungsdigitalisierung zeigt: Dort ist die Umsetzungsverantwortung in einer starken Digitalagentur gebündelt. Die Staatsminister:in bzw. Digitalminister:in wird daher von einer leistungsfähigen Digitalagentur unterstützt. Diese Agentur ist kein reaktiver IT-Dienstleister, sondern ein proaktiver Impulsgeber mit starkem Mandat. Sie treibt die digitale Transformation der Verwaltung im Sinne von „Government as a Platform“ voran und setzt eigenständig innovative Impulse zur Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung.

Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Digitalagentur gehören:

  • Unterstützung bei der Entwicklung der Strategie für die digitale Transformation der Bundesverwaltung durch fachliche und technologische Expertise sowie Steuerung der Strategieumsetzung mittels eines übergreifenden Programmmanagements mit Fortschritts- und Wirkungsmonitoring.
  • Weiterentwicklung der Bundes-IT und operative Steuerung ressortübergreifender Digitalisierungsvorhaben.
  • Koordination der Digitalisierungsinitiativen zwischen Ressorts sowie Unterstützung der Fachressorts bei der Umsetzung eigener Digitalisierungsvorhaben.
  • Definition verbindlicher Standards und Architekturen sowie der Basisdienste und Infrastrukturkomponenten für den Plattformkern der digitalen Bundesverwaltung. Ziel ist keine isolierte Plattform für die Bundesverwaltung, sondern eine gemeinsame Plattform mit einheitlichen Basiskomponenten und Standards für die gesamte Verwaltung in Deutschland. Dafür ist eine enge Kooperation der Digitalagentur mit den föderalen Umsetzungsorganisationen, insbesondere mit der FITKO, essenziell.
  • Einrichtung eines Think Tanks, der Innovationsimpulse für die Verwaltung setzt, beispielsweise durch die Initiierung innovativer Pilotprojekte, den Aufbau von Innovations- oder Reallaboren sowie die Entwicklung technologischer Forecast-Kapazitäten.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben greift die Digitalagentur auf ein Ökosystem aus öffentlichen und privaten IT-Dienstleistern sowie Umsetzungspartnern zurück. Es ist zu klären, inwieweit sie über eigene Entwicklungskapazitäten verfügen sollte. Sie kooperiert mit föderalen Akteuren – insbesondere der FITKO – sowie mit europäischen Partnern. Dabei verfolgt sie einen partizipativen Ansatz, der gesellschaftliche Akteure umfassend in die Gestaltung der digitalen Verwaltung einbezieht.

Um ihre Rolle als zentrale Umsetzungsorganisation der digitalen Transformation der Bundesverwaltung erfolgreich wahrnehmen zu können, benötigt die Digitalagentur:

  • strategisch klar abgestimmte Ziele, eine eindeutige Rollenverteilung zwischen Staatsminister:in bzw. Digitalminister:in und Agentur sowie direkten Zugang zur politischen Führung,
  • größtmögliche Autonomie bei der Gestaltung der eigenen Organisation, der Verwendung des Budgets und der Arbeit innerhalb der politisch vorgegebenen Leitlinien,
  • eine eigenständige, an den fachlichen Erfordernissen ausgerichtete Personalpolitik, die es ermöglicht, Spitzenkräfte zu rekrutieren und langfristig zu binden,
  • Entscheidungskompetenzen und Durchgriffsrechte, beispielsweise zur verbindlichen Vorgabe von Standards oder zur Evaluation von Digitalisierungsvorhaben der Fachressorts,
  • ein Management, das in der Lage ist, eine produktive Organisation aufzubauen, zu führen und stetig weiterzuentwickeln.

 

3.3      Was sind erste Schritte?

   1. Umsetzungsorganisationen in die Zuständigkeit der Staatsminister:in bzw. Digitalminister:in überführen:

Die ressortübergreifend für die Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung relevanten Bundesbeteiligungen und Bundesbehörden sind in die Zuständigkeit der Staatsminister:in bzw. Digitalminister:in zu überführen.

 

   2. Zielbild und Roadmap für die Landschaft der Umsetzungsorganisationen
entwickeln:

Es ist ein Zielbild für ein konsistentes und leistungsfähiges Ökosystem der Umsetzungsorganisationen des Bundes für die Verwaltungsdigitalisierung zu entwickeln. Dieses Zielbild muss mit einer Roadmap verknüpft sein, die den Weg vom Ist-Zustand hin zum Zielbild aufzeigt.

 

 3. Nukleus der Digitalagentur aufbauen:

Um schnell wirksame Verbesserungen zu erzielen, sollte in einer ersten Stufe ein zentraler Aufgabenbereich – beispielsweise die Entwicklung und Steuerung der Strategie zur digitalen Transformation der Bundesverwaltung – sowie neue Digitalvorhaben durch einen initialen Kooperationsverbund von Umsetzungsorganisationen bearbeitet werden. In weiteren Ausbaustufen könnte dieser Kooperationsverbund organisatorisch in eine Digitalagentur überführt und sukzessive um weitere Aufgabenbereiche sowie Akteure ergänzt werden.

 

4     Der Bund als Treiber

4.1       Worum geht es?

Der Bund spielt eine zentrale Rolle in der digitalen Transformation der Verwaltung. Seine Verantwortung ergibt sich aus zwei Faktoren: Erstens wird die Verantwortung für die Digitalisierung – unabhängig davon, auf welcher föderalen Ebene Defizite entstehen – von der Gesellschaft meist der Bundesregierung zugeschrieben. Aktuell führt dies dazu, dass die Bundesregierung die Hauptlast der Kritik für die unzureichenden Fortschritte  in der Digitalisierung trägt. Zweitens verfügt der Bund über stärkere finanzielle Ressourcen als Länder und Kommunen, was ihm ermöglicht, Projekte von gesamtstaatlicher Bedeutung wirksam zu initiieren und zu fördern.

Digitale Infrastruktur ist primär eine politisch-strategische Aufgabe. Bisher hat die Bundesregierung jedoch versäumt, digitale Infrastruktur als strategisches Gestaltungsinstrument zu nutzen. Bürger:innen und Unternehmen erwarten eine zuverlässige und leistungsfähige digitale Verwaltung, die den Ansprüchen eines modernen Staates entspricht. Um dieser Erwartung gerecht zu werden, muss der Bund die Digitalisierung auf allen Ebenen fördern und eine klare Richtung vor-geben. Dies erfordert zweierlei: Erstens muss der Bund auf eine modernisierte föderale Zusammenarbeit hinarbeiten, um die Digitalisierung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Zweitens gilt es, föderale Beschlüsse innerhalb der Bundesverwaltung konsequent umzusetzen.

 

4.2      Was ist zu tun?

Auf eine konsequente Umsetzung der Föderalen Digitalstrategie hinwirken

Die föderale Digitalstrategie  bietet eine solide Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltung. Sie ermöglicht es, die Vision eines „Government-as-a-Platform“  voranzutreiben und einheitliche Standards und Technologien zu fördern. Auf Bundesebene übernimmt die Staatsminister:in bzw. Digitalminister:in die strategische Steuerung der IT des Bundes (siehe → Kapitel 3). Wo sinnvoll – insbesondere bei Themen von interföderaler Bedeutung – dient die Föderale Digitalstrategie als Basis, etwa im Rahmen der Deutschland-Architektur und des Plattformkerns, und sollte in der IT-Strategie des Bundes verankert werden. Ebenso müssen Beschlüsse und Empfehlungen mit interföderaler Relevanz konsequent auf Bundesebene umgesetzt werden. Dabei übernimmt der Bund eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion, um einheitliche Standards und Technologien zu fördern und damit die Digitalisierung in anderen Bereichen der Verwaltung zu stärken.

Ein neues föderales Zusammenwirken gestalten: Finanzierung des Plattformkerns sichern

Eine zukunftsfähige Verwaltungsdigitalisierung erfordert eine langfristige Finanzierungsperspektive für den gesamten Plattformkern. Dabei sind die IT-Basiskomponenten – grundlegende, fach-unabhängige technische Systeme wie Zahlungsabwicklungen oder Benachrichtigungssysteme – der entscheidende Ausgangspunkt. Ihre Finanzierung durch den Bund muss als erster Schritt gesichert werden. Ohne eine gesicherte Finanzierung besteht die Gefahr, dass die im Rahmen der Deutschland-Architektur noch zu ermittelnden Komponenten ihre volle Wirkung nicht entfalten können. Mehr noch: Schlechte oder unzureichende Basiskomponenten stellen ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko dar. Der Ausfall einer solchen Komponente könnte dazu führen, dass wesentliche Verwaltungsleistungen nicht mehr erreichbar sind, wie es das jüngste Ausfallen der BundID eindrücklich gezeigt hat , wodurch das staatliche Angebot nicht mehr in der gesetzlich vorgesehenen Form gewährleistet wird. Bereits jetzt behindern Mehr- und Parallelentwicklungen in verschiedenen föderalen Ebenen den Fortschritt und führen zu ineffizientem Ressourceneinsatz. Diese Situation ist weder dem bestehenden Personalmangel noch den knappen öffentlichen Haushalten angemessen. Als Vorbild dient das IT-Verbindungsnetz, das bereits 2009 „den Grundgedanken auf[nahm], dass der Bund auch für andere länderübergreifende Infrastrukturen […] eine Zuständigkeit hat.“[1]

 

4.3      Was sind erste Schritte?

1. Digitalisierungsstrategie und -Projekte auf föderale Konformität prüfen:

Laufende und neue Digitalisierungsprojekte des Bundes werden systematisch auf ihre Übereinstimmung mit der „Föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung“ geprüft und bewertet. Dabei wird analysiert, wie diese Entwicklungen in die Gesamtarchitektur der Verwaltungsdigitalisierung eingebettet werden können. Neue Projekte orientieren sich konsequent an diesem Rahmen, um eine kohärente und integrierte digitale Verwaltung zu gewährleisten.

 

   2. Rechtliche Absicherung der Finanzierung für IT-Basiskomponenten:

Um die langfristige Finanzierung zentraler IT-Basiskomponenten sicherzustellen, wird geprüft, ob eine Änderung von Artikel 91c des Grundgesetzes erforderlich ist. Diese Änderung würde dem Bund die Finanzierungsverantwortung für IT-Basiskomponenten als gesamtstaatliche Infrastruktur übertragen und dabei auf bestehende föderale Strukturen aufbauen, die eine gemeinsame Steuerung von Bund und Ländern ermöglichen.

 

Fußnotenverzeichnis

[1] Drucksache 16/12410 (bundestag.de)

Autor:innen

Dr. Florian Theißing

Innovation Lead – Digitales Regierungshandeln


florian.theissing@agoradigital.de

Dr. Stefan Heumann

Geschäftsführer


stefan.heumann@agoradigital.de

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