Autor:in: Dr. Torben Klausa
Egal, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist: Die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien ist digital, das wissen auch die Regierungschef:innen der Länder. So enthält der Entwurf des Reformstaatsvertrags einige digitale Anknüpfungspunkte, doch ein echter Aufbruch in die digitale Medienwelt bleibt aus. Einen solchen bräuchte es aber, um die Öffentlich-Rechtlichen aus der Krise zu leiten.
Viele gute Ideen finden im Reformstaatsvertrag Erwähnung: Interaktive Kommunikation, gemeinsame Plattformstrategie und gemeinwohlorientierter öffentlicher Raum deuten in die richtige Richtung. Doch es fehlt Verbindlichkeit im Vertragsentwurf, die die Sender zu einem echten Aufbruch in die digitale Medienwelt zwingen würde.
Eine Möglichkeit wäre, den Mitteleinsatz der Sender per Gesetz an der tatsächlichen Mediennutzung des Publikums zu orientieren. Laut aktueller Medienstudie von ARD und ZDF entfallen nur noch 60% der Bewegtbildnutzung des Publikums auf lineares Fernsehen – 40% wird schon heute in Mediatheken, Sozialen Netzwerken und Streamingdiensten geschaut. Von 40% des Budgets können die digitalen Medienmacher:innen bei ARD und ZDF allerdings nur träumen. Dass außer-dem das nun verschärfte Verbot der Presseähnlichkeit überkommene Mediengrenzen zementiert, erschwert moderne Arbeit der Öffentlich-Rechtlichen im Netz zusätzlich.
Es bleibt zu hoffen, dass die zögernde Medienpolitik zumindest die Sender dazu inspiriert, endlich selbst die nötigen mutigen Schritte in die digitale Zukunft zu wagen. Denn angesichts von Demokratieverdrossenheit und schwindendem Medienvertrauen im Netz: Bei der Digitalisierung geht es für die Öffentlich-Rechtlichen um die Wurst. Die aktuelle Salamischeibchen-Reform der Medienpolitik reicht da nicht aus.
Dr. Torben Klausa (bis August 2026 in Elternzeit)
Innovation Lead – Digitale Öffentlichkeit

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