Autor:in: Thilak Mahendran
Stellungnahme der Agora Digitale Transformation zum Konsultationsverfahren „Deutschland-Stack“
Berlin, 28.11.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Agora Digitale Transformation dankt Ihnen ausdrücklich für die Möglichkeit, im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens zum Deutschland-Stack eine Stellungnahme einzureichen. Die transparente Ausgestaltung des Prozesses, insbesondere die niedrigschwellige Beteiligung und die unmittelbare öffentliche Einsehbarkeit der Rückmeldungen über die Plattform Open-CoDE, begrüßen wir als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Nachvollziehbarkeit politisch-administrativer Entscheidungsprozesse. Gleichwohl sehen wir es kritisch, dass parallel zu dieser öffentlichen Konsultation geschlossene Workshops mit ausgewählten Stakeholdern stattfinden, deren Agenda, Teilnehmendenkreise und Ergebnisse bislang nicht transparent gemacht wurden. Dies konterkariert den Anspruch eines offenen Verfahrens.
Seit seiner Ankündigung im Koalitionsvertrag ist der Begriff „Deutschland-Stack“ im politischen und fachlichen Diskurs fest etabliert. Der Begriff ist aber bisher nicht mit ausreichenden Erläuterungen und konkreten Inhalten unterlegt worden, um als ein Leitbild für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland dienen zu können. Die breit angelegte Konsultation ist wertvoll, verdeutlicht aber zugleich die Dringlichkeit, das Vorhaben von einer abstrakten Vision zu einem wirksamen Instrument der Verwaltungsdigitalisierung weiterzuentwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer klaren Fokussierung.
Wir empfehlen eine strategische Zweiteilung der Roadmap: eine kurzfristige operative Phase zur Hebung vorhandener Potenziale und eine mittelfristige Phase, in der der Deutschland‑Stack als gemeinsamer Plattformkern von Bund und Ländern institutionell verankert wird, auf dem künftig ein Ökosystem aus staatlichen und nicht‑staatlichen Akteuren im Sinne von Government‑as‑a‑Platform eigene Verwaltungsleistungen und Fachverfahren entwickeln und betreiben kann.
Um in absehbarer Zeit spürbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu erreichen, sollte der Fokus initial strikt auf der Bereitstellung und Ertüchtigung von Basisdiensten liegen.
Konsequente Fokussierung auf Basis- und Querschnittsdienste
Ein Deutschland-Stack, der auf tragfähigen Basisdiensten aufbaut, schafft die Voraussetzung dafür, dass Verwaltungsleistungen und Fachverfahren schnell, sicher und konsistent umgesetzt werden können. Wir plädieren deshalb dafür, Basisdienste als fachunabhängige, wiederverwendbare und interoperable Bausteine zu definieren und diese in die drei funktionalen Kategorien Vertrauens-, Interaktions- und Datendienste zu gliedern. Um die Diskussion von der theoretischen Ebene in die operative Umsetzung zu führen, haben wir eine Analyse der bestehenden Landschaft vorgenommen.* Das Ergebnis ist eindeutig: Wir müssen das Rad nicht neu erfin
den. Wir schlagen vor, den Kern des Deutschland-Stacks initial aus bereits existierenden Basisdiensten zu bilden. Zu diesen zählen im Bereich der Vertrauensdienste insbesondere die EUDI-Wallet und die DeutschlandID (BMDS), Signatur- und Siegeldienst (BMDS), MeinUnternehmenskonto (FITKO) sowie die Governikus-Produkte (FITKO), im Bereich der Interaktionsdienste die Nationale Feedback-Komponente (BMDS), der Statusmonitor (BMDS) und ePayBL (Bund & Länder) sowie im Bereich der Datendienste die Zentrale Statistik-Komponente (BMDS), NOOTS (FITKO), FIT-Connect (FITKO) und ELSTER (Bund & Länder). Ergänzend zu diesen technischen Bausteinen sollte der Deutschland-Stack eine einheitliche User Experience (UX) ermöglichen. Wir schlagen vor, KERN UX (Schleswig-Holstein & Hamburg) als vierte, komplementäre Säule zu verankern. Als
offenes Design-System liefert KERN bereits heute barrierefreie Komponenten, die Entwicklungszeiten drastisch reduzieren und sicherstellen, dass der „Absender Staat“ für Bürger:innen einheitlich erkennbar bleibt. Diese Auflistung ist als Startpunkt zu verstehen. Die Zuständigkeiten für diese kritischen Komponenten liegen derzeit fragmentiert vor. Während ein erheblicher Teil der Infrastruktur bereits direkt im Verantwortungsbereich des Bundesdigitalministeriums (BMDS) liegt, wird ein ebenso relevanter Teil von der FITKO gesteuert. Darin liegt eine enorme Chance, aber auch ein Risiko. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Deutschland-Stacks ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass BMDS und FITKO eine enge operative Allianz bilden. Für diese Zusammenarbeit könnte das Föderale IT-Architekturboard ein geeigneter Rahmen sein, um die
Bausteine technisch und organisatorisch so zu verzahnen, dass sie als ein kohärentes Produkt wahrgenommen werden.
Einführung eines „Deutschland-Stack-Siegels“ und Kriterienentwicklung im Dialog
Zur Schaffung von Transparenz schlagen wir die Etablierung eines Zertifizierungsmodells vor, das in einem klar erkennbaren Deutschland-Stack-Siegel mündet. Dieses Siegel soll dokumentieren, dass ein Basisdienst definierte Qualitäts-, Sicherheits- und Interoperabilitätskriterien erfüllt und damit für den Einsatz im Stack empfohlen ist. Die zugrunde liegenden Kriterien sollten nicht einseitig durch die Verwaltung festgelegt, sondern in interdisziplinären Workshops unter Einbindung von Expert:innen aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam erarbeitet werden – also genau jener Akteursgruppen, die den Deutschland-Stack perspektivisch auch nutzen und auf seiner Basis eigene Lösungen entwickeln sollen. Dabei sollten insbesondere die Dimensionen Souveränität und Interoperabilität berücksichtigt werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass ein als Basisdienst gelisteter Baustein zentrale Qualitätsmerkmale moderner Plattformbausteine erfüllt: Er bietet einen Self-Service-Zugang, der auf die Realität in der Verwaltung reagiert und es IT-Dienstleistern mit entsprechenden Rechten ermöglicht, technische Konfigurationen zu übernehmen, wenn Verwaltungen dies personell oder fachlich nicht leisten können; er verfügt über eine saubere technische Dokumentation, klar definierte offene Schnittstellen und eine umfassende Schnittstellendokumentation; er weist eine nachvollziehbare Roadmap für Weiterentwicklungen auf und ist hochverfügbar, abgesichert durch ein transparentes Service-Level-Agreement. Auf Basis der so entwickelten Kriterien kann anschließend systematisch bewertet werden, welche Bausteine den Anforderungen bereits genügen und wo gezielte Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sind, bevor das Deutschland-Stack-Siegel vergeben wird. Weitere Basisdienste werden geprüft und können bei Eignung in diesen zertifizierten Kern
aufgenommen werden.
Prioritäre Integration in OZG-Fokusleistungen
Um den Mehrwert schnell sichtbar zu machen, sollten die ertüchtigten und zertifizierten Basisdienste prioritär in die Umsetzung der OZG-Fokusleistungen integriert werden. So können bestehende digitale Verwaltungsleistungen qualitativ verbessert und neue Leistungen schneller und einheitlicher realisiert werden. Ein konsistenter Stack ermöglicht es zudem, dass sich Verwaltungen auf die nutzendenzentrierte Prozessgestaltung konzentrieren können, anstatt grundlegende technische Probleme wiederholt lösen zu müssen.
Verankerung als Produkt des IT-Planungsrats
Langfristig darf der Deutschland‑Stack kein isoliertes Bundesprojekt bleiben. Gerade weil IT und Digitalisierung in Deutschland föderal organisiert sind, sollten die hierfür geschaffenen interföderalen Strukturen – insbesondere IT‑Planungsrat und FITKO – konsequent genutzt und gestärkt werden. Die Basisdienste des Deutschland‑Stacks sind kein Nebenstrang, sondern zwangsläufig ein zentraler Bestandteil der Deutschland‑Architektur. Gerade deshalb braucht es eine enge Verzahnung und eine Steuerung aus einer Hand, damit Plattformkern und Architektur konsistent weiterentwickelt werden und strategische Entscheidungen nicht auseinanderlaufen. Die formale Verankerung des Deutschland‑Stacks als gemeinsames Produkt von Bund und Ländern im IT‑Planungsrat schafft damit den Rahmen, in dem Architektur und Plattformkern zusammen gedacht, weiterentwickelt und durch ein gemeinsames Produkt- und Anforderungsmanagement kohärent gesteuert werden können. Mit der Verankerung des Deutschland‑Stacks als Produkt des IT‑Planungsrats kann die Finanzierung über den gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Wirtschaftsplan der FITKO gebündelt werden. Auf Grundlage von Art. 91c Abs. 1 und 2 GG ist es damit möglich, den Plattformkern zentral zu planen, zu betreiben und zu finanzieren, während Bund, Länder und Kommunen die Basisdienste unentgeltlich mitnutzen können. Im Jahr 2026 übernimmt der Bund den Vorsitz des IT-Planungsrats. Der Bund sollte diese Gelegenheit
aktiv nutzen, um die Verankerung des Deutschland-Stacks als Produkt des IT-Planungsrats voranzutreiben.
Öffnung für ein Plattformökosystem nach dem Vorbild von ELSTER
Ein echter Plattformansatz im Sinne von Government-as-a-Platform erschöpft sich nicht in der internen Nutzung durch Behörden. Vielmehr gilt es, durch einen performanten Plattformkern den Raum für zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure zu öffnen, die auf Basis der staatlichen Infrastruktur eigene, nutzerfreundliche Verwaltungsleistungen und Fachverfahren entwickeln. Als erfolgreiches Vorbild dient hier das ELSTER-Ökosystem: Der Staat stellt den verlässlichen, regulatorisch sicheren Kern bereit, auf dem ein vielfältiger Markt an Steuer-Softwarelösungen für unterschiedlichste Zielgruppen entstanden ist. Genau diese Dynamik muss der Deutschland-Stack auf andere Verwaltungsbereiche übertragen: Der Staat garantiert die Infrastruktur (z.B. Identität, Zustellung), während ein innovatives Ökosystem darauf aufbauend passgenaue Angebote für Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung schafft.
*Mahendran, T. (2025). Government-as-a-Platform als Leitbild des Deutschland-Stacks. Agora Digitale Transformation.
https://doi.org/10.5281/zenodo.15704558

Lernen aus der Vergangenheit?! Entwicklungslinien der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland der letzten 25 Jahre.
Prof. Dr. Tino Schuppan, Ayleen Siegemund, Stefanie Köhl, Stephan Löbel, Heidrun Müller, Prof. Dr. Martin Brüggemeier, PD Dr. Marc Mölders (Stein-Hardenberg Institut); Dr. Florian Theißing, Dr. Stefan Heumann (Agora Digitale Transformation)

Submission to the Call for Evidence: “Towards European open digital ecosystems”.
Dr. Mathias Großklaus, Dr. Vivien Benert, Dr. Torben Klausa

Das BMDS als Vorreiter der ziel- und wirkungsorientierten Haushaltspolitik.
Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Paul Steger, Dr. Stefan Heumann
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