Autor:innen: Prof. Dr. Irene Bertschek, Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Dr. Patrick Breithaupt, Dr. Thomas Niebel, Jacob Schildknecht, Dr. Stefan Heumann, Thilak Mahendran | Hinweis: Grafiken und Abbildungen sind ausschließlich in der PDF-Version der Publikation enthalten.
Weiterhin Aufholbedarf bei Digitalisierung: Der Länderbericht zur Digitalen Dekade im Jahr 2024 zeigt zwar deutliche Fortschritte Deutschlands im digitalen Transformationsprozess, aber auch zahlreiche Schwächen. Staatliche Ausgaben können einen positiven Einfluss auf die digitale Transformation Deutschlands haben.
Fehlende Ausgabentransparenz: Über das Ausmaß öffentlicher Ausgaben für Digitalisierung auf Bundesebene liegen keine vollumfänglichen Informationen vor. Das Ziel der Berechnung eines Digitalhaushalts ist es, vor dem Hintergrund der Defizite in der Digitalisierung die Transparenz zur Ausrichtung des Haushalts auf Digitalisierung zu verbessern.
Höhere Bedeutung für Digitalisierung im Bundeshaushalt: Die Finanzierung der Digitalisierung hat im Bundeshaushalt seit 2019 deutlich an Bedeutung gewonnen. In Absolutbeträgen ist von 2019 bis 2023/24 gut eine Verdoppelung der Mittel zu beobachten. Die Pandemie hat dabei als Katalysator für die Mobilisierung von Haushaltsmitteln für die Digitalisierung gewirkt.
Datengrundlage verbessern: Auch ausgefeilte textanalytische Methoden sind für zuverlässige Ergebnisse auf eine gute Datenlage angewiesen. Hilfreich wäre eine höhere Genauigkeit in den Erläuterungstexten zu den einzelnen Haushaltstiteln mit Hinblick auf die konkrete Nennung der Ausgaben für Digitalisierung.
Die Agora Digitale Transformation hat das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung damit beauftragt, ein Konzept für einen Digitalhaushalt für Deutschland zu erarbeiten, dieses Konzept zu operationalisieren und mittels verschiedener Methoden auf den Bundeshaushalt anzuwenden. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts mit der konzeptionellen Grundlage, der entwickelten Methodik und der Erstberechnung des Digitalhaushalts zusammen.
Dass Deutschland in den kommenden Jahren einen erheblichen Rückstand im Digitalisierungsprozess aufholen muss, steht außer Frage. Der Länderbericht zur Digitalen Dekade im Jahr 2024 zeigt zwar deutliche Fortschritte Deutschlands im digitalen Transformationsprozess, aber auch zahlreiche Schwächen. Positiv hervorzuheben sind die großen Fortschritte beim Ausbau des FTTP-Breitbandnetzes sowie eine annähernd vollständige 5G-Abdeckung (98,1 Prozent). Weiterhin nimmt Deutschland mit 67 Unicorn-Unternehmen (25 Prozent aller EU-Unicorns) eine Führungsstellung in der EU ein. Der Anteil der KMUs in Deutschland, die zumindest ein grundlegendes Maß an digitaler Intensität aufweisen, liegt mit 61,4 Prozent ebenfalls über dem EU-Durchschnitt (57,7 Prozent). Auch bei der e-Health Reife erreicht Deutschland mit 87 Punkten einen überdurchschnittlichen Wert im Vergleich zum EU-Durchschnitt (79 Punkte). Schwächen zeigen sich aber etwa im Bereich der FTTP-Abdeckung, in der Deutschland trotz starkem Wachstum auf dem vorletzten Platz liegt. Bei den digitalen öffentlichen Diensten für Bürger (75,8 Punkte) und Unternehmen (78,6 Punkte) liegt Deutschland unter dem EU-Durchschnitt, und auch bei den digitalen Grundkompetenzen der Bevölkerung besteht mit 52,2 Prozent noch Aufholbedarf gegenüber dem EU-Durchschnitt von 55,6 Prozent. Als zusätzlicher Kritikpunkt ist der Rückgang der IKT-Fachkräftequote von 5,0 Prozent auf 4,9 Prozent zu nennen, was angesichts des demografischen Wandels und sinkender Studienanfängerzahlen eine erhebliche Herausforderung für die digitale Transformation darstellt (Europäische Kommission, 2024).
Das Ziel des Digitalhaushalts ist es, vor dem Hintergrund derartiger Defizite die Transparenz zur Ausrichtung des Haushalts auf Digitalisierung zu verbessern. Für den Bundeshaushalt beziffert der Digitalhaushalt, welcher Anteil der Gesamtausgaben auf Digitalisierung bezogen ist. Obwohl ein parteiübergreifender Konsens darüber besteht, dass eine erfolgreiche digitale Transformation ein Schlüssel zur Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen ist, ist diese grundlegende Zahl bislang nicht belastbar vorhanden. Informationen zum digitalen Bezug von Haushaltspositionen sind bislang nicht systematisch zugänglich. Daher ist es bislang nicht möglich, Aussagen zum Niveau, zum Trend oder auch zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Ausgaben des Bundes für Digitalisierung zu tätigen.
Dieses bisherige Informationsdefizit ist eine Herausforderung für alle Bemühungen zur Förderung von Digitalisierungsprozessen. Der fehlende Überblick, wo, wieviel und mit welchen Schwerpunkten im Bundeshaushalt Mittel für Digitalisierung aufgewendet werden, erschwert integrierte Ansätze. Die fehlende Ausgabetransparenz steht zudem einer verantwortlichen Haushaltsführung im Wege. Bislang lassen sich politische Selbstverpflichtungen, im Bundeshaushalt die Digitalisierung des Landes zu priorisieren, schlichtweg aufgrund fehlender Indikatoren nicht evaluieren. Derartige Versprechungen bleiben somit „cheap talk“, weil sie bislang nicht überprüft werden können. Erst mit besseren Zahlen wird eine solche Rechenschaftslegung möglich.
Der hier erarbeitete Digitalhaushalt soll somit durch eine verbesserte Transparenz zu Höhe und Struktur des Mitteleinsatzes eine verbesserte Informationsgrundlage für die Digitalisierungspolitik liefern. Diese Funktion ist unabhängig davon, in welcher Weise die nächste Bundesregierung die Governance ihrer Digitalpolitik aufsetzt. Angesichts des Rückstands Deutschlands bei der Digitalisierung wird derzeit die mögliche Errichtung eines Digitalministeriums diskutiert, das durch eine gezielte Bündelung der Zuständigkeiten die digitale Transformation vorantreiben soll. Ein Kernargument ist, dass die derzeit fragmentierte Zuständigkeit für die Digitalisierung über verschiedene Ressorts hinweg eine durchschlagskräftige Digitalpolitik erschwert.[1] Ob ein Digitalministerium die künftige Digitalisierungsstrategie steuert oder diese Aufgabe weiterhin eine Querschnittsverantwortung aller Ressorts bleibt, ist für die Notwendigkeit einer verbesserten Ausgabetransparenz zweitrangig. In beiden Modellen – Digitalministerium versus Querschnittsverantwortung der Ressorts – ist eine höhere Fiskaltransparenz essenziell.
Zur Rolle des Digitalhaushalts für die Haushaltssteuerung ist zu unterstreichen, dass die Ermittlung des auf verschiedene digitale Dimensionen abzielenden Ressourceneinsatzes noch nicht den Erfolg einer Digitalisierungsstrategie messen kann. Zum einen sind wichtige Elemente einer Digitalisierungsstruktur nicht budgetärer Natur. Das betrifft vor allem Ansätze der Regulierung. Zudem sind Budgetansätze auf anderen Gebieten (allgemeine Infrastruktur oder Bildung) mittelbar von Bedeutung für erfolgreiche Digitalisierungsprozesse. Außerdem darf im Sinn einer ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung der finanzielle Mitteleinsatz („Input“) nicht mit öffentlichen Leistungseinheiten („Output“) oder gar Wirksamkeit („Outcome“ und „Impact“) gleichgesetzt werden (Deloitte und ZEW, 2024).[2] Von einem erfolgreichen Mitteleinsatz kann erst dann gesprochen werden, wenn die auf digitale Zielsetzungen ausgerichteten öffentlichen Mittel ihre Ziele erreichen (Effektivität) und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu diesen nachweisbaren Wirkungen stehen (Effizienz). Trotz dieser Einschränkungen ist die Quantifizierung eines konzeptionell sorgfältig abgeleiteten Digitalhaushalts ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu einer besseren Haushaltssteuerung. Ohne Kostentransparenz fehlt ein wesentlicher Baustein für Effizienzanalysen. Dafür müssten die für Digitalisierung und ihre verschiedenen Dimensionen verwendeten Finanzmittel in Beziehung zu Indikatoren der digitalen Zielerreichung gesetzt werden. Das macht verlässliche Zahlen zum Einsatz dieser Finanzmittel unerlässlich. Somit ist die Ermittlung eines Digitalhaushalts ein unverzichtbarer erster Schritt für eine Steuerung des Ressourceneinsatzes für die Digitalisierung.
Anstrengungen zur Berechnung der eingesetzten Budgetmittel für die Digitalisierung werden beispielsweise in Österreich unternommen.[3] Dort wurden für das Jahr 2023 insgesamt elf Kategorien definiert, u.a. die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Im österreichischen Bundesbudget für das Jahr 2023 sind etwa 2,36 Milliarden Euro für die Digitalisierung veranschlagt. Dies entspricht etwa 2 Prozent des gesamten Bundesbudgets von 115,2 Milliarden Euro im Jahr 2023.[4]
In der vorliegenden Studie werden für Deutschland neun Kategorien für die Digitalisierung definiert. Der Digitalhaushalt umfasst nicht nur Investitionen in die digitale Infrastruktur, sondern z. B. auch für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und die Förderung von Forschung und Innovation in Bereichen wie Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit.
Die Digitalausgaben wurden anhand öffentlicher Bundeshaushaltsdaten berechnet. Das Kernergebnis der vorliegenden Studie ist, dass sowohl die Ausgabenhöhe als auch der prozentuale Anteil des Digitalisierungshaushalts am Gesamthaushalt von 2019 bis 2023 auf bis zu 20,5 Mrd. Euro bzw. 4,5 Prozent des Gesamthaushalts gestiegen ist. Im Jahr 2024 ist ein leichter Rückgang auf 19,1 Mrd. Euro bzw. 4,0 Prozent des Gesamthaushalts zu verzeichnen. Die meisten Digitalausgaben lassen sich in den Kategorien Infrastruktur und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung finden. Die wenigsten gibt es im Gesundheitswesen und bei der Digitalisierung im Bereich Kultur, Medien und Zivilgesellschaft.
Eine allgemein akzeptierte einheitliche Definition für „Digitalisierung“, die einen Anker für den Digitalhaushalt liefern könnte, existiert nicht. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass sich die digitalen Technologien und Anwendungen stetig weiterentwickeln und die „Digitalisierung“ sowie der Grad der Digitalisierung auch kontextabhängig sind. Somit ist eine stringente deduktive Ableitung der Kriterien für den Einschluss von Ausgabepositionen in den Digitalhaushalt aus einer einheitlichen Definition kein gangbarer Weg. Stattdessen setzt das hier verfolgte Konzept eher induktiv an existierenden Klassifikationen unterschiedlicher Typen von Aktivitäten im Bereich der Entwicklung und des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) an, die in der Realität zu beobachten sind und allgemein als auf Digitalisierung bezogen gelten können.
Als Input für eine solche Kategorisierung und Klassifikation von Digitalausgaben wurden im Rahmen des Projektes unterschiedliche Quellen auf ihre Eignung überprüft: (1) die OECD Policy Domains (Gierten und Lesher, 2022), (2) die Digitalstrategie der Bundesregierung[5] (3) die Kategorisierung des Budgetdienstes des Parlaments in Österreich (Parlamentsdirektion Parlament Österreich, 2023). Die drei genannten Kategorisierungen erwiesen sich für das Projekt meist als zu eng gefasst und gleichzeitig zu unkonkret, zudem gab es erhebliche Überschneidungen zwischen den einzelnen Kategorien. Eine weitere Quelle zur Definition und Kategorisierung der Digitalisierung im Bundeshaushalt stellt die Definition des digitalen Wandels der Europäischen Kommission dar. Die Europäische Kommission definiert den digitalen Wandel anhand von vier Kategorien (Infrastruktur, Digitalisierung der Wirtschaft, Digitale öffentliche Dienste, Digitale Kompetenzen).
[Abbildung 1: Europas digitale Dekade: Ziele für 2030 (Quelle: Europäische Kommission (2021))]
Diese vier Kategorien der Europäischen Kommission erwiesen sich als ein überzeugender Ausgangspunkt für eine halbwegs trennscharfe Umschreibung digitaler Aufwendungen im Bundeshaushalt. Allerdings stellten sich auch diese vier Klassen für den Bundeshaushalt als zu eng heraus, so dass sie für den Digitalhaushalt auf insgesamt neun Kategorien erweitert wurden (siehe Tabelle 1). Zu den vier Kategorien der Europäischen Kommission (Infrastruktur, Digitalisierung der Wirtschaft, Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Digitale Kompetenzen), kamen die folgenden Kategorien hinzu: Digitalisierung im Bereich Kultur/Medien/Zivilgesellschaft, Förderung von Forschung und Innovation, Gesundheitswesen, Bundeswehr sowie eine Kategorie für „Unteilbare Ausgaben“. Während die erstgenannten Ergänzungen dem Wunsch nach einer inhaltlich genaueren Differenzierung geschuldet sind, ist die letztgenannte Ergänzung („Unteilbare Ausgaben“) der Beobachtung geschuldet, dass es auch bei sorgfältiger Recherche immer Haushaltsposten gibt, die etwa aufgrund ihres allgemeinen Charakters keiner der spezifischen Typen zugeordnet werden können.
Zudem wurden zur vereinfachten Zuordnung der einzelnen Haushaltstitel jeweils Unterkategorien definiert. Der Zuordnungsprozess war zu einem gewissen Maße endogen, da sich bestimmte Kategorien und insbesondere Unterkategorien erst bei der konkreten Betrachtung der digitalen Haushaltstitel ergeben haben.
Insgesamt muss jedoch festgestellt werden, dass, trotz dieser detaillierten Definition und Kategorisierung der Digitalisierung eine eindeutige Entscheidung darüber, ob Haushaltspositionen als digital oder nicht einzustufen sind, nicht immer möglich ist. Diese verbleibende Unschärfe ergibt sich insbesondere daraus, dass heute auch in eigentlich nicht-digitalen Gütern sehr viel Digitales steckt („Embedded ICT“ z.B. bei Rüstungsgütern).
Tabelle 1: Definitionen der Kategorien sowie Unterkategorien des Digitalhaushalts
| Nr. | Kategorie | Unterkategorie |
| 1 | Infrastruktur | (1.1) Netze (Glasfaser, Mobilfunk, Digitalisierung Verkehrsinfrastruktur, etc.) |
| (1.2) Rechenkapazität (Hochleistungsrechenzentren, Quantencomputing, etc.) | ||
| (1.3) Vorhaltung digitaler Kompetenzen (BSI, Datenschutzbeauftragter, relevante Bereiche Bundesnetzagentur, relevante Bereiche Bundeskartellamt, etc.) | ||
| 2 | Digitalisierung der Wirtschaft | (2.1) Diffusion Digitaler Technologien und Startups (Digital Jetzt, go-digital, etc.) |
| (2.2) Wissenstransfer/Wissensaustausch/Vernetzung (Mittelstand-Digital-Zentren, etc.) | ||
| 3 | Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung | (3.1) Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen (OZG, etc.; nach außen gerichtet) |
| (3.2) Öffentliche Datenwirtschaft (Open Data, Datenlabore, etc.) | ||
| (3.3) Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik (allgemeine IT-Ausstattung Bund inkl. Aus- und Weiterbildung und Beratung; nach innen gerichtet) | ||
| 4 | Digitale Kompetenzen | (4.1) Schule (z. B. Digitalpakt Schule) |
| (4.2) Berufsschulen | ||
| (4.3) Hochschule (z. B. KI Professuren, Hochschulen des Bundes) | ||
| (4.4) Lebenslanges Lernen (Weiterbildung/Erwachsenenbildung) | ||
| 5 | Digitalisierung im Bereich Kultur/Medien/Zivilgesellschaft | (5.1) Digitalisierung im Kulturbereich und von kulturellem Erbe (inkl. Bibliotheken) |
| (5.2) Digitalisierung im Mediensektor (inklusive Verlagswesen) | ||
| (5.3) Digitalisierung im Bereich Zivilgesellschaft | ||
| 6 | Förderung von Forschung und Innovation | (6.1) Grundlagenforschung |
| (6.2) Grundfinanzierung/Anschubfinanzierung von „digitalen“ Instituten | ||
| (6.3) Pilotprojekte/Reallabore/angewandte Forschung | ||
| 7 | Gesundheitswesen | (7.1) Digitalisierungsmaßnahmen mit Bezug zur GKV |
| (7.2) Digitalisierungsmaßnahmen allgemein | ||
| 8 | Bundeswehr | (8.1) Militärische Beschaffung |
| (8.2) Wehrforschung | ||
| (8.3) Digitalisierung der Bundeswehrverwaltung | ||
| 9 | Unteilbare Ausgaben | (9.1) Unteilbare Ausgaben |
Grundsätzlich liegen die Informationen zu den einzelnen Titeln des Bundeshaushalts in maschinenlesbarer Form (csv bzw. xml) vor.[6] Die csv Dateien enthalten unter anderem Informationen zu den geplanten Ausgaben (Sollwerte) sowie die Bezeichnung der einzelnen Haushaltstitel (Titel-Texte).[7] Für eine Berechnung des Digitalhaushalts sind jedoch mehr als nur die Titel-Texte der einzelnen Ausgabentitel vonnöten. Die relevanten Informationen dazu, ob und in welchem Umfang ein Haushaltstitel als digital einzustufen ist, finden sich oftmals erst in den dazugehörigen Erläuterungen. Diese zusätzlichen Erläuterungen der einzelnen Titel sind jedoch nur in der PDF-Version des Bundeshaushalts enthalten und daher nicht direkt maschinell lesbar. Die Erläuterungstexte mussten daher zu Beginn des Projekts aufwändig extrahiert werden (siehe Anhang B).
Die Berechnung eines Digitalbudgets auf Basis des Gruppierungs- und Funktionenplans ist nicht darstellbar, da die Gruppen und Funktionen weitestgehend[8] keine hinreichenden Informationen hinsichtlich des „Digitalisierungsgrades“ enthalten.[9] Somit stellen die Erläuterungen (zusammen mit den Titel-Texten und Kapitel-Überschriften) die einzige Datengrundlage zur Berechnung des Digitalbudgets dar.
Die Identifikation/Markierung der Haushaltstitel mit Digitalisierungsbezug erfolgt unter Verwendung von drei Methoden:
Wurde für einen Haushaltstitel durch eine dieser drei Methoden ein Bezug zur Digitalisierung identifiziert, so wurde dieser Titel als „potenziell digital“ klassifiziert. Zudem wurden alle Haushaltstitel mit Ausgaben von mehr als 100 Million Euro und alle Forschungs- und Beschaffungsausgaben der Bundeswehr als potenziell digital klassifiziert. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass bei allen quantitativ bedeutsamen Haushaltsposten auch dann eine detaillierte weitere manuelle Recherche erfolgt, wenn diese drei Identifikationsverfahren nicht anschlagen. Damit wird methodisch das Risiko eines Falsch-negativ Fehlers auf kleinere Budgetposten begrenzt. Details zum Machine-Learning-Ansatz finden sich in Anhang B. Eine detaillierte Beschreibung zur Textanalyse auf Basis von rund 1600 Schlüsselwörtern findet sich in Anhang C. Als Zusatzinformationen wurden öffentliche Quellen wie kleine Anfragen im Bundestag[10] verwendet, sowie weitere Dokumente der Bundesverwaltung, die dem Projekt zur Verfügung gestellt wurden. Mit den zuvor beschriebenen Methoden wurden von den 21.358 Haushaltstiteln in den Jahren 2019, 2021, 2023 und 2024[11] insgesamt 5.927 als „potenziell digital“ markiert.
[Abbildung 2: Flussdiagramm Bestimmung der digitalen Haushaltstitel]
Diese 5927 Titel wurden anschließend manuell begutachtet. Das Ergebnis dieser manuellen Begutachtung findet sich in Tabelle 2. Wenn die manuelle Begutachtung ergab, dass ein Haushaltstitel fälschlicherweise als „potenziell digital“ (Falsch-positiv Fehler) identifiziert wurde, so wurde diesem Haushaltstitel der Wert 0 (nicht-digital) zugewiesen. Dies betrifft 2448 Titel, sodass 3479 Titel mit einem Digitalanteil verblieben. Hat der Haushaltstitel eindeutig und überwiegend digitalen Charakter, so wurde ihm eine 1 zugeordnet. Zudem wurden auch vollständig digitale Institutionen wie das BSI in eine eigene Klasse eingeteilt (siehe Tabelle 24). Somit sind 1853 Titel vollständig digital. Falls auch durch die manuelle Begutachtung keine eindeutige Zuordnung möglich war, wurden die entsprechenden Haushaltstitel in weitere spezielle Klassen eingeteilt (siehe Tabelle 2).
Anschließend wurde jeder Haushaltstitel einer entsprechenden Subkategorie zugeordnet. Dabei hat der jeweils größte digitale Posten des Haushaltstitels die Subkategorie bestimmt. In wenigen Fällen ist die Zuordnung zu einer Subkategorie nicht eindeutig möglich. In diesen Fällen wurden die Haushaltstitel mehreren Subkategorien zugeordnet, die sich aber immer innerhalb derselben Kategorie befinden müssen. Sind die digitalen Bestandteile eines Haushaltstitels derart unterschiedlich, dass sie in mehrere Kategorien passen würden, dann werden diese der Kategorie 9 („Unteilbare Ausgaben“) zugeordnet (siehe Tabelle 1).
Tabelle 2: Klassenzuordnung der gefilterten Titel
| Nr. | Klassifizierung | Anzahl | Prozent |
| 0 | Nicht digital | 2448 | 41,3 |
| 1 | Eindeutig/vollständig Digital | 1520 | 25,7 |
| 2 | Zusätzliche Recherche mit Expert Tag (Zusatzinformationen aus der Bundesverwaltung) | 105 | 1,8 |
| 3 | Anteilig digital – manuelle Berechnung aus Erläuterung | 237 | 4,0 |
| 4 | Digitale Institutionen (z.B. BSI, ITZBund) | 333 | 5,6 |
| 5 | Anteilig digitale Ausgaben (Schätzwert) | 474 | 8,0 |
| 6 | Anteilig digitale Institutionen (Schätzwert – z.B. Bundesnetzagentur) | 296 | 5,0 |
| 7 | Manuelle Recherche (teilweise Schätzwerte) | 472 | 8,0 |
| 8 | Anteilig digital – manuelle Berechnung – meist große Titel (teilweise Schätzwerte) | 42 | 0,7 |
| Gesamt | 5927 | 100,0 |
Im Rahmen von Konsistenzprüfungen (z.B. ob ein Haushaltstitel, der über alle betrachteten Jahre inhaltlich gleich geblieben ist, auch über alle Jahr gleich kategorisiert wurde) wurde eine sehr geringe Anzahl an Haushaltstiteln händisch als „potenziell digital“ markiert. Weiterhin wurde die Angewandte Forschung im Bereich Gesundheit der Unterkategorie 7.2 (Digitalisierungsmaßnahmen allgemein im Gesundheitsbereich) und nicht der Kategorie 6.3 (Pilotprojekte/Reallabore/angewandte Forschung) zugeordnet.
Jedem (anteilig) digitalen Haushaltstitel wurde eine Klasse, wie in Tabelle 2 beschrieben, zugeordnet. Bei einigen anteilig digitalen Haushaltstiteln waren für die Berechnung des Digitalanteils Abschätzungen notwendig.[12] Dabei entstehen erwartungsgemäß Unschärfen. Aus diesem Grund wird der gesamte Digitalhaushalt sowohl in einer engen als auch in einer weiten Variante berechnet. Bei der engen Variante werden die angesetzten Schätzwerte für die betreffenden Haushaltstitel auf null oder niedrigere Werte gesetzt. Bei der weiten Variante wird der volle bzw. ein höherer Schätzwert verwendet (siehe Tabelle 4 im Anhang).
Diese Schätzwerte wurden anhand der verfügbaren Informationen definiert (siehe Anhang D für weitere Details). Dabei bestehen Unterschiede zwischen der engen und der weiten Variante. Wir verwenden Schätzwerte des digitalen Anteils, bspw. in der Klasse 6, oder absolute Werte, die durch das Autorenteam bestimmt worden sind, wie in Kategorie 7 und 8. Exemplarisch befindet sich die Bundesnetzagentur in der Klasse 6 und wurde mit einem 100 prozentigen Digitalanteil bewertet. In diesen Kategorien werden die digitalen Ausgaben in der engen Variante entweder auf 0 gesetzt, sollte kein expliziter, digitaler Zusammenhang feststellbar sein. Wenn allerdings ein digitaler Anteil in eindeutiger Weise feststellbar ist, dann wurden die Digitalausgaben in der engen Variante um 75 Prozent reduziert. Eine ausführliche Beschreibung dazu findet sich in Tabelle 3 im Anhang.
Somit kann für jeden Haushaltstitel ein Anteil festgestellt werden, der für Digitalisierung angesetzt wurde. Die digitalen Ausgaben werden aufsummiert und die entsprechenden Ergebnisse in der engen und weiten Variante ausgewiesen.
Die Analyse basiert auf einer Vielzahl von Haushaltstitel-Merkmalen, wie etwa Jahr und Kategorie. Diese detaillierte Struktur ermöglicht spezifischere Berechnungen, wie beispielsweise das Digitalbudget pro Jahr oder nach bestimmten Kategorien und somit gezieltere Einblicke in die Entwicklung und Verteilung von Ausgaben für Digitalisierung.
Die Berechnung des Digitalhaushalts erfolgt für die Haushaltsjahre 2019, 2021, 2023 und 2024. Damit ist sichergestellt, dass ein Vor-Corona-Haushaltsjahr abgebildet wird, ein mittelfristiger Zeitverlauf untersucht werden kann und der aktuelle Rand 2023/24 mit Jahresfrequenz zur Verfügung steht. Abbildung 3 stellt die Anzahl und den Anteil der als (anteilig) digital identifizierten Haushaltstitel dar.
[Abbildung 3: Digitale Haushaltstitel nach Jahren (absolut und als Anteil am Gesamthaushalt)]
Mit Blick auf die Anzahl der digitalen Haushaltstitel lässt sich ein Aufwuchs von 761 auf 922 Haushaltstitel über diesen betrachteten Zeitverlauf feststellen. Dabei findet das größte Wachstum zwischen 2019 und 2021 statt (weitere Informationen dazu siehe Box: Pandemieeffekte), bevor ein weiterer Anstieg zwischen 2021 und 2023 zu sehen ist und in 2024 lediglich vier Titel zusätzlich als digital klassifiziert sind. Der prozentuale Anteil der digitalen Haushaltstitel am gesamten Bundeshaushalt steigt von 15,2 Prozent im Jahr 2019 auf 16,6 Prozent im Jahr 2021 und verharrt dann in 2023 und 2024 ungefähr auf diesem Niveau. Über den gesamten Zeitraum wurden insgesamt 16,3 Prozent der im Bundeshaushalt verfügbaren Titel als digital klassifiziert.
Abbildung 4 zeigt die im Rahmen der zuvor als digital identifizierten Haushaltsposten verausgabten Budgetmittel in Absolutbeträgen sowie als Anteil am Gesamthaushalt.
[Abbildung 4: Digitalausgaben nach Jahren (in Milliarden Euro und als Anteil am Gesamthaushalt)]
Die Digitalausgaben[13] auf Basis der geplanten SOLL-Werte haben sich demnach zwischen 2019 und 2021 von 9,6 Mrd. Euro auf 17,8 Mrd. Euro fast verdoppelt. Danach flacht das Wachstum ab und kehrt sich um: Im Jahr 2023[14] steigen die Digitalausgaben in absoluten Werten lediglich moderat auf 20,5 Mrd. Euro an, bevor in 2024 ein Rückgang auf 19,1 Mrd. Euro festzustellen ist. Mit Blick auf die prozentualen Anteile zeigt sich eine Verdopplung zwischen 2019 und 2021 nicht, da sich der Bundeshaushalt ebenfalls stark vergrößert hat. Daher ist hier nur ein Anstieg um 0,4 Prozentpunkte feststellbar. Im Gegensatz dazu steigt der Anteil der Digitalausgaben in der weiten Variante von 2021 bis 2023 auf 4,5 Prozent (enge Variante: 4,2 Prozent) und somit um 1,4 Prozentpunkte an, und sinkt im Jahr 2024 wieder auf 4 Prozent (enge Variante: 3,8 Prozent). Über die 4 Jahre des Betrachtungszeitraums werden im Durchschnitt 3,6 Prozent (enge Variante: 3,3 Prozent) des gesamten Bundeshaushaltes für Digitalisierung angesetzt.
Box: Pandemieeffekte
Die Zahl der Haushaltstitel, die als digital klassifiziert werden konnten, stieg von 2019 bis 2021 deutlich an. Im Jahr 2019 belief sich die Zahl der als digital klassifizierten Haushaltstitel auf 761, was 15,1 Prozent aller Haushaltstitel entspricht. Im Jahr 2021 wurden 878 Titel und damit 16,6 Prozent aller Haushaltstitel als digital klassifiziert.
Eine detaillierte Analyse zeigt signifikante Steigerungen bei der Anzahl der Haushaltstitel in der Kategorie Gesundheit um rund 300 Prozent sowie in der Digitalisierung der Kultur um 50 Prozent. Bei den SOLL-Ausgaben kann ein Anstieg um über 400 Prozent in der Gesundheitskategorie sowie ein Anstieg um über 200 Prozent in der Digitalisierung der Kultur festgestellt werden. Dieses erhöhte Niveau kann in der Digitalisierung der Kultur nicht gehalten werden und es findet ein Rückgang um etwa 50 Prozent in 2023 statt, bevor 2024 das Niveau von 2019 annähernd wieder erreicht ist. Im Gesundheitsbereich steigt der Anteil an digitalen Ausgaben in 2023 weiter an, bevor 2024 ein Rückgang festgestellt werden kann. Dabei bleibt das Niveau der digitalen Ausgaben im Gesundheitsbereich auch in 2024 gegenüber 2019 weiterhin um annähernd 400 Prozent erhöht. Eine Übersicht über einzelne Haushaltstitel ist im Anhang E zu finden.
Nach einer Analyse der Gesamtausgaben für Digitalisierung werden im Folgenden die Ausgaben pro Kategorie aufgeführt. Dabei werden die Kategorien aus Tabelle 1 verwendet. Abbildung 5 stellt zunächst wieder die Anzahl der als (anteilig) digital identifizierten Haushaltstitel dar. Dem folgen in Abbildung 6 die Haushaltsmittel in Absolutbeträgen und Anteilen am Gesamthaushalt. Dargestellt wird diese Feingliederung für die Summe aller in die Analyse einbezogenen Haushaltsjahre.
[Abbildung 5: Anzahl der digitalen Haushaltstitel nach Kategorie]
In Abbildung 5: Anzahl der digitalen Haushaltstitel nach Kategorie fällt die hohe Anzahl an Haushaltstiteln im Bereich Verwaltungsdigitalisierung auf. Diese Kategorie stellt rund 50 Prozent der insgesamt als digital klassifizierten Titel dar. Dies liegt u.a. daran, dass auch sämtliche IKT-Beschaffungen der nachgeordneten Behörden, wie bspw. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzeln ausgewiesen werden (siehe Beispiel in Abschnitt K). Eine weitere Kategorie mit einer hohen Anzahl digitaler Haushaltstitel ist die digitale Infrastruktur, die ca. 25 Prozent der Gesamtanzahl ausmacht. Es folgen die Kategorien Forschung und Innovation sowie die Bundeswehr.
Im Zeitverlauf kann in jeder Kategorie ein Anstieg der Zahl digitaler Haushaltstitel festgestellt werden. Starke Anstiege sind im Gesundheitswesen (siehe Box zu Pandemieeffekten; ca. 200 Prozent), in der Wirtschaftsdigitalisierung (ca. 50 Prozent), in der Bildungsdigitalisierung (ca. 50 Prozent), und in der Bundeswehr (ca. 50 Prozent) feststellbar. Geringere Anstiege konnten in der Verwaltungsdigitalisierung (ca. 17 Prozent) und in der digitalen Infrastruktur (ca. 11 Prozent) festgestellt werden (siehe Tabelle 21 im Anhang).
Die Anzahl der digitalen Haushaltstitel stagniert zwischen 2021 und 2024 in manchen Kategorien oder ist rückläufig, bspw. in der Kultur (ca. -28 Prozent) oder bei der Bildungsdigitalisierung (ca. -6 Prozent). Die Wirtschaftsdigitalisierung, die Bundeswehr sowie die digitale Infrastruktur hingegen verzeichnen eine Zunahme der digitalen Haushaltstitel von 2021 bis 2024 mit Werten zwischen 8 und 31 Prozent.
[Abbildung 6: Digitalisierungsausgaben nach Kategorie (in Milliarden Euro)]
Abbildung 6 zeigt die Digitalausgaben nach enger und weiter Definition und in den jeweiligen Kategorien. Für die Verwaltungsdigitalisierung wird die größte Summe veranschlagt, gefolgt von der digitalen Infrastruktur. Auffällig sind die Kategorien Forschung und Innovation sowie Bundeswehr, deren Ausgaben ebenfalls über 10 Mrd. Euro liegen. Grund dafür sind die hohen Ausgaben pro Haushaltstitel in diesen beiden Kategorien. Pro Haushaltstitel liegen die Digitalausgaben in der Kategorie Bundeswehr 5-mal und in der Kategorie Forschung und Innovation 4-mal so hoch wie in der Kategorie Verwaltungsdigitalisierung.[15]
Wie bei der Entwicklung der Anzahl der Haushaltstitel für Digitalisierung kann auch bei den Ausgaben ein Anstieg über alle Kategorien zwischen 2019 und 2024 festgestellt werden (siehe Tabelle 22 sowie Tabelle 23 im Anhang). Dieser findet vor allem zwischen 2019 und 2021 statt. Besonders hervorzuheben sind hier die Kategorien Kulturdigitalisierung sowie Gesundheitsdigitalisierung (siehe Box zu Pandemieeffekten). Zwischen 2021 und 2024 lassen sich Rückgänge in der Kulturdigitalisierung (-60 Prozent), in der Verwaltungsdigitalisierung (-15 Prozent) und in der Gesundheitsdigitalisierung (-11 Prozent) feststellen. Eine Zunahme der Digitalausgaben hingegen findet sich in der digitalen Infrastruktur (+35 Prozent), in der Bildungsdigitalisierung (+15 Prozent) sowie bei der Bundeswehr (+9 Prozent).
Bei der Bearbeitung dieses Projekts haben sich verschiedene Einschränkungen bezüglich der Daten und der gewählten Methodik gezeigt. Diese Einschränkungen haben die Analyse beeinflusst und müssen bei der Interpretation der Studienergebnisse berücksichtigt werden.
Ein zentraler Punkt ist die unterschiedliche Detailtiefe der Haushaltstitel, die in verschiedenen Ministerien bzw. deren unterschiedlichen Ausgabenarten erkennbar wird. Bei einigen Haushaltstiteln gibt es detaillierte Einblicke in die geplanten Ausgaben, während andere Titel nur unspezifische Ausgabenkategorien ohne detaillierte Erläuterung anführen.[18] Beispielhaft angeführt sei ein Titel mit hohem Detailgrad in Abbildung 8 und ein Titel mit niedrigem Detailgrad in Abbildung 9 im Anhang. Diese Unterschiede ergeben sich häufig auch aus der Art der Aufgaben, die das jeweilige Ministerium wahrnimmt. So ist bei der Forschungsförderung oftmals nur ein weites Themenfeld vorgegeben, während erst nach Bewilligung der Projekte der digitale Anteil bestimmt werden kann. In anderen Bereichen, wie z.B. dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesamt für Verfassungsschutz kann es aufgrund von Geheimhaltungsvorgaben zu weniger detaillierten Angaben kommen. Dies führt zu einem Zielkonflikt zwischen dem Schutz sensibler Daten und der Transparenz des Bundeshaushalts. Weitere Informationen zu den Quellen und Annahmen bei großen Haushaltstiteln und Organisationen finden sich in Tabelle 6 im Anhang.
Eine objektive Bestimmung des Digitalanteils ist selbst bei vollständigen Informationen nicht immer eindeutig möglich, z. B. wenn der digitale Anteil der Ausgaben für Satelliten im Digitalhaushalt berücksichtigt werden soll. Aufgrund des anhaltenden Trends zur Digitalisierung wird es auch wahrscheinlicher, dass in den Erläuterungen der Haushaltstitel vermehrt digitale Themengebiete genannt werden und es somit zu einer Überschätzung der Digitalanteile der Haushaltstitel kommt.
Aufgrund der zuvor genannten mangelnden Detailtiefe der Erläuterungen bei einzelnen Haushaltstiteln sowie der fehlenden Möglichkeit, sämtliche digitale Titel auf Basis des Funktionen- und Gruppierungsplans zu identifizieren[19], ist die Methodik auf die Nutzung zusätzlicher, über die Informationen zum Bundeshaushalt hinausgehende Datenquellen wie die Antwortschreiben zu „Kleinen Anfragen“ im Bundestag angewiesen. Diese Daten weisen im Zeitverlauf Schwankungen in der Verfügbarkeit und Qualität auf. Für das Jahr 2021 liegen beispielsweise qualitativ hochwertige Zusatzinformationen vor. Da diese Daten zur Bestimmung des Digitalanteils von Haushaltstiteln verwendet wurden, können diese Schwankungen die zeitliche Konsistenz und die Genauigkeit der Analyse beeinflussen. Als Beispiel lässt sich das Jahr 2021 heranziehen: In diesem Jahr konnten 36 Titel aufgrund einer „Kleinen Anfrage“ im Bundestag als digital klassifiziert werden, die auf anderem Weg nicht als digital klassifiziert worden wären.
Darüber hinaus kommt es im Bundeshaushalt häufig zu Abweichungen zwischen IST- und SOLL-Werten. Dies liegt daran, dass die SOLL-Werte auf Schätzungen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung beruhen. Die IST-Werte zeichnen sich hingegen erst im Verlauf des Jahres ab. Die Abweichungen zwischen den SOLL- und IST-Werten verursachen eine der vielzähligen Unsicherheiten in der Bestimmung des Digitalhaushalts.Ein weiterer Aspekt ist die Nichtberücksichtigung der Sondervermögen. Diese sind für festgelegte und oftmals langfristige Aufgaben vorgesehen und werden separat vom Kernhaushalt geführt. Beispiele für Sondervermögen sind der Energie- und Klimafonds und das Sondervermögen der Bundeswehr. Diese Ausgaben werden in dieser Studie nicht analysiert. Dadurch kann es zu Lücken in der Analyse kommen, da bspw. Ausgaben, die ursprünglich aus dem Kernhaushalt finanziert wurden, in Sondervermögen ausgelagert werden können.Abschließend ist zu berücksichtigen, dass der Bundeshaushalt keinesfalls alle digitalen Ausgaben umfasst. Eine umfassende Betrachtung aller staatlichen Ausgaben für die Digitalisierung müsste daher auch die Haushalte der Länder und der Kommunen einbeziehen.
Diese Studie zeigt, dass es bei allen verbleibenden Unschärfen möglich ist, den auf die Digitalisierung ausgerichteten Mitteleinsatz im Bundeshaushalt im Niveau und in der Struktur zu identifizieren. Dabei ergeben sich die folgenden zentralen Einsichten:
Die Finanzierung der Digitalisierung hat im Bundeshaushalt seit 2019 deutlich an Bedeutung gewonnen. In Absolutbeträgen ist von 2019 bis 2023/24 gut eine Verdoppelung der Mittel von 9,6 Mrd. Euro in 2019 auf 20,5 Mrd. Euro in 2023 und 19,1 Mrd. Euro in 2024 (jeweils gemessen in der weiten Berechnungsvariante) zu beobachten. In der Spitze wurde damit 2023 ein Budgetanteil von 4,5 Prozent erzielt, was weit über dem Vor-Corona-Niveau von 2,7 Prozent im Jahr 2019 liegt.
Nicht nur der zeitliche Verlauf mit dem starken Anstieg von 2019 auf 2021, sondern auch die besonderen Zuwächse im Bereich Gesundheit und Kultur sprechen für die Sichtweise, dass die Pandemie als Katalysator für die Mobilisierung von Haushaltsmitteln für die Digitalisierung gewirkt hat. Auch wenn das Pendel unter dem allgemeinen Konsolidierungsdruck im Haushalt 2024 wieder etwas zurück geschwungen ist, liegt das Niveau dennoch weit über dem von vor der Pandemie.
Ob ein Budgetanteil von um die vier Prozent ausreichend oder gar optimal ist, ist mit den Ansätzen dieses Forschungsvorhabens nicht zu entscheiden. Illustrativ sind aber einige Relationen. Der (weit gefasste) Digitalhaushalt mit seinen 19,1 Mrd. Euro erreicht 2024 ein Volumen, das größer ist als die Einzelpläne etwa des Bundesministeriums für Gesundheit (16,7 Mrd. Euro) und des Familienministeriums (13,9 Mrd. Euro). Hingegen entspricht er nur 10,8 Prozent des den Bundeshaushalt bei weitem dominierenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (175,7 Mrd. Euro, wovon alleine 127,3 Mrd. Euro auf Beiträge zur Rentenversicherung entfallen). Relativ zu den Gesamtinvestitionen des Bundes (im Haushalt 2024: 53,0 Mrd. Euro ohne Generationenkapital für Rentenversicherung und Eigenkapitalerhöhung für die Bundesbahn) liegt der Digitalhaushalt bei 36 Prozent. Eine Übersichtsgrafik findet sich in Abbildung 7 im Anhang.[20]
Es sind vier Kategorien, die im Bundeshaushalt die Digitalisierungsaufwendungen deutlich dominieren: Weit vorne liegen mit 16,6 Mrd. Euro (weite Abgrenzung) solche Haushaltsposten, die auf die Fortentwicklung der digitalen Verwaltung ausgerichtet sind, dem folgen mit 13,8 Mrd. Euro Aufwendungen für digitale Infrastruktur. Nicht weit auseinander liegen dahinter die Kategorien Forschung und Innovationen im Bereich Digitalisierung mit 12,8 Mrd. Euro sowie digitale Aufwendungen der Bundeswehr mit 11,9 Mrd. Euro, für die allerdings aufgrund der nur äußerst groben Informationen im Haushalt besondere methodische Unschärfen bestehen. Im Vergleich zu diesen vier Kategorien mit ihren zweistelligen Milliardenbeträgen haben die vier Kategorien zur Digitalisierung der Wirtschaft, der Bildung, der Kultur sowie des Gesundheitswesens nur eine untergeordnete Bedeutung.[21]
Dieses differenzierte Zahlenwerk kann somit wichtige Einsichten zu den Trends und der Struktur in den für Digitalisierungsvorhaben eingesetzten Budgetmitteln liefern. Allerdings hat die Analyse deutlich gemacht, dass auch ausgefeilte Methoden für zuverlässige Ergebnisse auf eine gute Datenbasis angewiesen sind. Hier wären Verbesserungen empfehlenswert, die mit einem vertretbaren Aufwand im Haushaltsprozess realistisch erscheinen. Eine Möglichkeit wäre es, den Funktionenplan um zwei weitere Stellen zu ergänzen um Haushaltstitel mit übergreifenden Themen wie Digitalisierung oder Nachhaltigkeit zu kennzeichnen. So würde beispielsweise die Funktion 165 (Forschung und experimentelle Entwicklung) um einen Buchstaben (D für Digitalisierung, N für Nachhaltigkeit) und eine Ziffer (0 ohne, 1 teilweise, 2 vollständig) erweitert werden. Dadurch ließe sich die Frage, ob ein Haushaltstitel mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung eine Digitalisierungskomponente hat, automatisiert bestimmen. Diese zusätzliche Kennzeichnung müsste für alle Titel mit potenziell relevanten Funktionen durchgeführt werden. Des Weiteren würde eine höhere Genauigkeit in den Erläuterungstexten zu den einzelnen Haushaltstiteln mit Hinblick auf die konkrete Nennung der Ausgaben für Digitalisierung deutlich zur Verbesserung der Datenbasis beitragen. Gerade der letzte Schritt wäre mit einem nur geringen administrativen Aufwand verbunden.
Zudem sollte der Zugang zu den internen Haushaltsanmeldungen der Ressorts ermöglicht werden, da diese Dokumente mit ihrem Textumfang und ihrer Detailtiefe deutlich aussagefähiger sind als die oft nur sehr kurzen Beschreibungen in derzeit zugänglichen Haushaltsdokumenten. Für dieses Forschungsprojekt haben sich zudem Anfragen im Bundestag an die Ressorts zu den dort eingesetzten Digitalisierungsmitteln als wichtig erwiesen. Ideal wäre es, wenn diese Abfragen durch ein systematisches jährliches Reporting unnötig werden würden. Allerdings ist bei solchen zusätzlichen Berichtspflichten der Aufwand im Blick zu halten. Ob die zuvor beschriebene Erweiterung des Funktionenplans zur besseren Abdeckung digitaler Dimensionen erfolgsversprechend sein wird, kann aufgrund des Querschnittscharakters vieler digitaler Aufgaben und auch aufgrund der sich im Zeitverlauf dynamisch wandelnden Charakteristika des Digitalisierungsbegriffs jedoch nicht garantiert werden.
Schließlich würde die Bereitstellung der Haushaltsdaten inkl. der Erläuterungstexte in maschinenlesbarer Form durch die Bundesregierung den Analyseprozess beschleunigen und mögliche Inkonsistenzen im Ausleseprozess reduzieren.
[1] Zum Digitalministerium existieren unterschiedliche Vorstellungen. In einem Modell würden alle digitalpolitischen Aufgaben und Zuständigkeiten in einem Digitalministerium gebündelt (siehe z.B. Bitkom 2024; Bertschek et al. 2021). Ein anderes Modell setzt auf die Trennung von Digitalregulierung und Verwaltungsdigitalisierung. In diesem Zusammenhang könnte das Digitalministerium die zentrale Verantwortung für die Digitalregulierung übernehmen, während für die Verwaltungsdigitalisierung die Schaffung eines Staatsministerpostens in Erwägung gezogen werden könnte (siehe Heumann 2024).
[2] In der Terminologie der ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung beschreibt der „Input“ die eingesetzten Finanzmittel in Euro, der „Output“ die öffentliche Leistungseinheit (z.B. die Teilnehmer an einer digitalen Weiterbildung), der „Outcome“ die unmittelbaren Wirkungen (z.B. zur Nutzung von digitalen Techniken nach Teilnahme an der Weiterbildung) und der „Impact“ die langfristigen umfassenden Wirkungen (z.B. eine höhere digitale Teilhabe über den Lebenszyklus eines Ausbildungsteilnehmers).
[3] Siehe Parlamentsdirektion Parlament Österreich (2023).
[4] Siehe Bundesministerium für Finanzen (2023).
[5] Siehe Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2025)https://digitalstrategie-deutschland.de/.
[6] Siehe Bundesministerium der Finanzen (2025).
[7] Anhang K beschreibt beispielhaft einen Haushaltstitel, einschließlich der dazugehörigen Erläuterung
[8] Eine Ausnahme bildet insbesondere die Kategorie 3 (Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung). Hier können auf Basis der Gruppen 532 und 812 rund zwei Drittel der (anteilig) digitalen Titel identifiziert werden (siehe Punkt 13 der Haushaltstechnische Richtlinien des Bundes – Bundesministerium für Finanzen, 2024c).
[9] Zur Nutzung des Gruppierungs- und Funktionenplans für die Berechnung einer Zukunftsquote siehe Bohne et al. (2024).
[10] Siehe Deutscher Bundestag (2021).
[11] Durch die Notwendigkeit der aufwändigen manuellen Prüfung der als „potenziell digital“ markierten Titel wurden die Haushalte der Jahre 2020 und 2022 ausgelassen.
[12] Beispiel: Der Titel „Beschaffung Schützenpanzer PUMA […]“ (Kapitel: 1405, Titel: 55420, Funktion: 032, Jahr: 2019) wurde mit einem Digitalanteil von 5 Prozent bewertet.
[13] Falls nicht anders angegeben, beziehen sich die Beträge im gesamten Dokument auf die weite Variante der Berechnungen.
[14] Ein erheblicher Teil des Anstiegs im Jahr 2023 ergibt sich aus den neu hinzugekommenen 2,74 Milliarden Euro im Titel „Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik“.
[15] Die 10 größten Digitalhaushaltstitel je Kategorie finden sich in Tabelle 11 bis Tabelle 19 im Anhang
[16] Eine detailliere Auflistung der prozentualen Veränderungen der Digitalausgaben in den einzelnen Kategorien relativ zum Jahr 2024 findet sich in Tabelle 5 im Anhang.
[17] Dieser Wert bezieht sich auf den Betrag für Bildungsdigitalisierung im Jahr 2024 exklusive der Ausgaben für den Digitalpakt Schule, welche zuvor aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur verausgabt wurden (siehe auch Tabelle 5 im Anhang).
[18] In den Haushaltstechnische Richtlinien des Bundes (HRB) wird zur detailtiefe Folgendes genannt: „Erläuterungen sind nur im erforderlichen Umfang vorzusehen“ (siehe Bundesministerium für Finanzen, 2024c, Punkt 7).
[19] Zusätzliche enthalten auch Haushaltstitel, die aufgrund ihrer Überschrift nicht als digital bezeichnet worden sind, oftmals digital Ausgabenanteile.
[20] Zahlen Bundeshaushalt 2024: www.bundeshaushalt.de, Investitionen: Monatsbericht Bundesministerium der Finanzen Februar 2024.
[21] Ein erheblicher Teil der Digitalisierungsausgaben im Gesundheitsbereich wird nicht im Bundeshaushalt abgebildet. So wird z. B. die Gematik GmbH durch den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherungen finanziert.
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Bird, S., Loper, E., und Klein, E. (2009), Natural Language Processing with Python. O’Reilly Media Inc, https://www.nltk.org/.
Bitkom (2024), Für ein echtes Digitalministerium – Vorschläge zur Verbesserung von Deutschlands digitaler Governance, https://www.bitkom.org/sites/main/files/2024-11/pp-digitalministerium.pdf.
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Für den Anhang siehe die PDF-Version der Studie oben auf dieser Seite.

Vom Veto zur Steuerung. Weiterentwicklung des IT-Zustimmungsvorbehalts.
Dr. Stefan Heumann, Max Schulze

Ein Jahr Digitalministerium – eine Zwischenbilanz.
Dr. Florian Theißing, Dr. Stefan Heumann

Government-as-a-Platform als Leitbild des Deutschland-Stacks Technik allein reicht nicht. Ein Governance-Rahmen für plattformbasierte Verwaltungsmodernisierung.
Thilak Mahendran
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