Autor:in: Benedikt Göller | Hinweis: Grafiken und Abbildungen sind ausschließlich in der PDF-Version der Publikation enthalten.
Anmerkung: Zuerst im Behördenspiegel Newsletter Digitaler Staat und Cyber Security Nr. 1.300 am 2. Juli 2025 erschienen
Mit dem Organisationserlass von Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Bundesrepublik Deutschland erstmals ein Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger möchte Dinge anders machen. Auf der Ministeriumsseite heißt es: „Deutschland wird digitaler, schneller, leistungsfähiger“ (https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat). Die Frage ist: Wie gelingt ihm das? Am Geld scheiterte es in der Vergangenheit vermutlich nicht. Allein die Bundesregierung – also ohne Länder und Kommunen – hat in den Jahren 2019 bis 2024 16 Mrd. € für die Verwaltungsdigitalisierung ausgegeben (https://agoradigital.de/uploads/25-02-28_ADT_Policy-Paper_Vom-Digitalhaushalt-zum-Digitalbudget.pdf). Wird die Verwaltungsdigitalisierung jetzt gelingen? Mit Wirkungsorientierung? In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Verwaltung einige Erfahrungen mit dem Konzept gesammelt, auf die Herr Wildberger jetzt aufbauen könnte.
Die Voraussetzungen, dass es mit der Verwaltungsdigitalisierung vorangeht, sind gut: Mit dem BMDS ist das Thema (endlich) auf Kabinettebene angekommen. Der geplante IT-Vorbehalt kann ein wirkungsvolles Instrument werden, Dienstleister – staatliche und private – stehen erwartungsfroh bereit und die vom Minister beschworene Start-Up-Kultur schafft Momentum. Einige Rahmenbedingungen sind allerdings unverändert. Digitalisierung ist weiterhin eine Querschnittsaufgabe: Echte Erfolge für die Menschen und Unternehmen im Land kann das BMDS nicht allein umsetzen. Es ist auf die anderen Bundesministerien und/oder die Länder und Kommunen angewiesen.
Die Studie „25 Jahre Verwaltungsdigitalisierung“, (https://agoradigital.de/uploads/250607_SHI_ADT_Entwicklungslinien.pdf) – die der Behördenspiegel in einer dreiteiligen Online-Serie vorgestellt hat (https://www.youtube.com/watch?v=6mXXNWcylkM) – zeigt, dass „vieles von dem, was heute in Programmen und Vorhaben umgesetzt werden soll, schon vor 15 oder mehr Jahren als Zielvorstellung vorhanden war.“. Eine Erkenntnis aus der Studie: „Es wurde nicht oder das Falsche gelernt“. Das BMDS darf diesen Fehler nicht wiederholen. Den Bundesministerien fehlt es auf institutioneller Ebene an Strukturen und Werkzeugen, um systematisch zu lernen. Das Konzept der Wirkungsorientierung verspricht, dieses Problem zu lösen.
Wirkungsorientierung bezeichnet die konsequente Ausrichtung von Gesetzen, Aktivitäten, Projekten oder Maßnahmen an den tatsächlich erzielten Effekten für eine Zielgruppe in der Praxis („Wirkungen“). Für Verwaltungsdigitalisierung heißt das: Bevor ein Digitalisierungsprojekt gestartet wird, müssen zwei Fragen beantwortet werden.
Für Minister Wildberger ist bei der Digitalisierung nicht die Technik, „sondern das Mindset für die Modernisierung und Digitalisierung“ der Mitarbeitenden ausschlaggebend (https://bmds.bund.de/aktuelles/interviews-und-gastbeitraege/wildberger-interview-fas-08062025). Mindset kann aber nicht verordnet werden. Es muss wachsen. Aus der Begleitung der Digitalstrategie der Ampelregierung haben wir Empfehlungen abgeleitet, dir wir am 10.07. im Rahmen des Digitalen Staat online bei einer Paneldiskussion vorstellen. Auf zwei gehen wir bereits an dieser Stelle ein.
Eine große Herausforderung für die über 140 Maßnahmen aus der Digitalstrategie der Bundesregierung war, dass die Ziele der Strategie nicht klar genug formuliert und nicht mit Budgets verknüpft waren. Deshalb konnten die Ressorts ihre Vorhaben kaum priorisieren, strategisch ausrichten und auf das Wesentliche fokussieren. Deshalb sollte das BMDS in einem kollaborativen Prozess Wirkungsziele und Budgets für Verwaltungsdigitalisierung formulieren und diese veröffentlichen. So kann ein – auch föderale Ebenen übergreifendes – Committment entstehen, die Verwaltungsdigitalisierung wirklich voranzubringen.
Die geplante Stabstelle für Ziel- und Wirkungssteuerung im BMDS bietet die Chance, Wirkungsorientierung für Verwaltungsdigitalisierung systemisch zu verankern. Hierfür sollte sie zwei Dinge tun. Sie sollte ein Wirkungscontrolling für das BMDS aufbauen und anhand der Wirkungsziele und Indikatoren ein Controlling auf Maßnahmenebene umsetzen.
Daneben muss sie die Maßnahmen beim wirkungsorientierten Arbeiten unterstützen und hierfür dezentrale Strukturen aufbauen. Das Beginnt bei der Frage, wie gute Ziele formuliert werden, darüber was Indikatoren sind bis zur Frage, woher die Daten zur Wirkungsmessung kommen. Wirkungsorientiertes Arbeiten ist herausfordernd und braucht kontinuierliche Unterstützung.
Wenn es auf diese Weise gelingt, Wirkungsorientierung zu verankern, dann kann das BMDS wirklich dazu beitragen, Deutschland digitaler, schneller und leistungsfähiger zu machen.

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