Blogbeitrag

Der Staat von morgen braucht die Zivilgesellschaft

Autor:innen: Markus Leick, Dr. Stefan Heumann, Ann Cathrin Riedel

Das Thema Staatsreform ist 2025 endlich aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Mit Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sowie den Modernisierungsagenden haben Bundesregierung und Länder erste konkrete Reformvorschläge auf den Weg gebracht. Das ist ein Fortschritt.

Der Staatsreform fehlt aber eine gesellschaftliche Zielperspektive. Die bisherige Debatte ist auf Bürokratieabbau verengt, vor allem aus wirtschaftlicher Perspektive. Sprich: Wenn wir nur genug Regelungen streichen, läuft der Motor schon wieder. Das ist gefährlich unterkomplex. Denn Bürokratie ist kein Übel an sich und der Abbau oder gar Rückbau derselben allein keine tragfähige Vision. Vielmehr ist Bürokratie das Rückgrat des Rechtsstaats und die Garantie, dass wir nicht der Willkürherrschaft des Stärkeren ausgesetzt sind. Sind Trump und seine Tech Bros nicht Warnung genug?

Die Staatsreform darf nicht leichtfertig zum Spielfeld eines Lobbykampfes werden, in dem Wirtschaftsinteressen gegen gesellschaftliche Schutzgüter wie Klagerechte der Zivilgesellschaft, Umweltschutz oder Sozialstandards ausgespielt werden. So macht man sich weite Teile der Zivilgesellschaft zum Gegner und bringt sie in eine Abwehrhaltung. Und man wird so auch nicht die 73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger überzeugen, die den Staat laut dbb-Studie als überfordert ansehen, gesellschaftliche Probleme anzugehen.

Dabei hat nicht nur die Wirtschaft ein elementares Interesse an einem handlungsfähigen Staat. Auch die Zivilgesellschaft – Wohlfahrtsverbände, Kommunalnetzwerke, Stiftungen, Vereine und Initiativen – gehört dazu. Es sind diese Akteure, die täglich mit staatlichen Regeln, Verfahren und Vollzugspraxis arbeiten und dabei das Gemeinwohl im Blick haben.

Beispiel Klimageld: Das Projekt der Vorgängerregierung scheiterte vor ein paar Jahren auch da-ran, dass der Staat die Auszahlung an die Bürger:innen nicht organisieren konnte. Beispiel Steuergerechtigkeit: Der Gesellschaft entgehen laut Schätzungen der Steuer-Gewerkschaft jährlich über 100 Milliarden Euro, weil es an Personal in der Steuerfahndung fehlt, KI nicht systematisch zum Einsatz kommt und nicht-digitalisierte Prozesse den Betrug leicht machen.

Und im Sozialbereich wissen viele Anspruchsberechtigte im Dschungel hunderter Sozialleis-tungen gar nicht, was ihnen eigentlich zusteht oder verzweifeln an den komplizierten Antragsprozessen. Ein proaktiver, digitaler Staat kann die soziale Teilhabe erhöhen. Gerade in Fragen der Sozialstaatsreform verfügen zivilgesellschaftliche Akteure über Umsetzungserfahrung und sehen früh, wo staatliche Verfahren scheitern, zu kompliziert sind oder Menschen ausschließen.

Was bislang fehlt, sind Kanäle, um dieses Wissen in die Staatsreform einzubringen: strukturierte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Ausgestaltung zentraler Reformvor-haben, frühe Einbindung in der Gesetzesvorbereitung, dauerhafte Austauschformate zwischen Ministerien, Verwaltung und Zivilgesellschaft – vergleichbar mit den etablierten Dialogformaten der Wirtschaft. Beteiligungs- und Umsetzungsformate der Zivilgesellschaft sollten dort priori-siert werden, wo die Modernisierungsagenda selbst große Hebel sieht, etwa bei der Digitalisie-rung von Sozialleistungen, beim Datenaustausch zwischen Behörden oder bei der Entlastung kommunaler Verwaltungen im Vollzug.

Nur wenn wir die Reformdebatte aus der technokratischen Nische herausholen und nicht auf wirtschaftliche Interessen reduzieren, kann sie die Kraft entwickeln, unseren Staat im Sinne des Gemeinwohls zu modernisieren.

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