Autor:in: Dr. Florian Theißing
Um die digitale Transformation der Bundesverwaltung voranzubringen, braucht es eine gute Governance. Die Agora Digitale Transformation hat dazu einen Vorschlag vorgelegt[1], dem die folgenden Leitlinien zugrunde liegen:
Der Vorschlag umfasst die folgenden Komponenten:
Das vorliegende Papier fokussiert die Ausgestaltung der Digitalagentur als zentralem neuen Baustein für die Verwaltungsdigitalisierung des Bundes. Es behandelt
In Interviews mit Expert:innen und Entscheidungsträger:innen der Bundesverwaltung haben wir folgende Probleme identifiziert:
Die Folge dieser Probleme:
Die Steuerung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung soll im Zusammenspiel von Digitalministerium, Digitalagentur und Fachressorts mittels Digitalstrategie, Digitalbudget sowie verbindlichen Standards und Architekturvorgaben erfolgen:
Die Zentralisierung von Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnissen für die digitale Transformation der Bundesverwaltung beim Digitalministerium und der Digitalagentur bedeutet faktisch eine Abkehr vom Ressortprinzip: Die Eigenständigkeit der Ressorts wird beschnitten und bestehende ressortübergreifende Entscheidungs-Gremien wie der IT-Rat oder das CIO Board werden abgeschafft oder in ihrer Aufgabenstellung neu justiert.
Auch innerhalb der Ministerialverwaltung wird das Ressortprinzip als Hürde für eine erfolgreiche Digitalisierung gesehen[3]. Allerdings bedeutet die Abkehr von diesem Prinzip auch einen Verlust von Einflussmöglichkeiten und Handlungsautonomie. Daher muss die Arbeitsweise von Digitalministerium und Digitalagentur auf Kooperation und Partizipation ausgerichtet sein, um Akzeptanz für das neue System zu erhalten: Auf strategischer Ebene werden die Ressorts in die Entwicklung von Digitalstrategie und Standards einbezogen. Auf operativer Ebene formulieren sie zwar ihre Bedarfe. Die Anforderungen an konkrete Lösungen werden aber nicht mehr in einem ressortübergreifenden Abstimmungsprozess, sondern mit den Methoden der nutzerzentrierten Systementwicklung erhoben – eine Arbeitsweise, die insbesondere beim DigitalService des Bundes bereits fest etabliert ist. Durch diese nutzendenzentrierte Vorgehensweise entsprechen die entwickelten Lösungen den Bedürfnissen der Nutzenden besser, als dies im bisherigen System der Fall ist.
Alle IT-Dienstleister des Bundes und insbesondere das ITZBund sollen eigenständig am Markt agieren können und sich perspektivisch vollständig über die erbrachten Leistungen finanzieren. Dafür werden sie in eine Rechtsform (GmbH oder rechtsfähige AöR) überführt, die ihnen größere Personal- und Budgethoheit einräumt sowie ein proaktives, eigenständiges Agieren ermöglicht.
Diese eigenständigen IT-Dienstleister des Bundes stehen dann im Wettbewerb mit anderen öffentlichen und privaten IT-Dienstleistern. Die Behörden der Bundesverwaltung können bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsvorhaben den Dienstleister frei wählen. Die IT-Dienstleister des Bundes haben gegenüber privaten Dienstleistern den Vorteil der Inhousefähigkeit[4].
Zurzeit wird die digitale Infrastruktur der Bundesverwaltung weitgehend parallel zur föderalen Infrastruktur entwickelt. Die digitale Transformation der Bundesverwaltung muss aber als integraler Bestandteil der föderalen Verwaltungsdigitalisierung gedacht werden. Daher muss kurzfristig die Digitalstrategie des Bundes die föderale Digitalstrategie[5] berücksichtigen und die Digitalagentur muss eng mit der FITKO als föderaler Partnerorganisation kooperieren. Langfristig müssen die parallelen Strukturen von Bund und Ländern in eine einheitliche modular und interoperabel konzipierte „Deutschland-Architektur“ als Plattformansatz [6] für die gesamte öffentliche Verwaltung Deutschlands überführt werden.
Die Digitalagentur ist keine „Monsterbehörde“, in der alle bestehenden Umsetzungs-Organisationen der Bundesverwaltung aufgehen, sondern hat einen klaren Fokus auf die operative Steuerung der der digitalen Transformation der Bundesverwaltung. Insbesondere die IT-Dienstleister des Bundes, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie ressortspezifische IT- und Digitalisierungseinrichtungen werden nicht in die Digitalagentur integriert.
Dem Verhältnis zwischen Digitalministerium und Digitalagentur liegt eine klare Trennung von politischen und operativen Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen zugrunde:
Die Digitalagentur ist kein reaktiver Dienstleister des Digitalministeriums, sondern ein proaktiver Impulsgeber mit starkem Mandat. Dies äußert sich insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium nach dem Gegenstromprinzip: Die Digitalagentur erhält einerseits vom Digitalministerium politische Vorgaben für ihre Arbeit. Andererseits spielt die Digitalagentur Erkenntnisse über strategisch relevante technologische Entwicklungen und Erfahrungen aus dem operativen Betrieb an das Digitalministerium zurück, gibt Hinweise zu Machbarkeit, Effektivität und Umsetzungsrisiken der politischen Zielstellungen und wird bei Gesetzgebungsvorhaben des Digitalministeriums beratend eingebunden.
Die Digitalagentur hat die folgenden Aufgaben:
Um ihre Rolle als proaktive operative Steuerungseinheit wahrnehmen zu können, braucht die Digitalagentur neben einer angemessenen Personal- und Finanzausstattung vor allem weitreichende operative Entscheidungskompetenzen und Spielräume für ein flexibles Agieren, insbesondere:
Der Umbau der Governance für die Digitale Transformation der Bundesverwaltung steht vor einem Dilemma: Einerseits ist eine sehr grundsätzliche Neugestaltung des gesamten Systems aus Ressortstrukturen, Steuerungsgremien und Umsetzungsorganisationen erforderlich, der Zeit braucht. Eine „Türschildlösung“, bei der lediglich bestehende Organisationseinheiten neu zusammengefasst werden und sich sonst wenig ändert, wird keine positive Wirkung haben. Andererseits ist schnelle Handlungsfähigkeit gefragt. Sowohl Digitalministerium als auch Digitalagentur können sich nicht lange mit sich selbst beschäftigen.
In Bezug auf die Digitalagentur heißt das:
Als Nukleus für die Digitalagentur bietet sich der DigitalService des Bundes an: Er hat als GmbH nicht nur die Rechtsform, die eine entsprechende finanzielle und personelle Flexibilität ermöglicht. Er verfügt auch über die notwendige agile und nutzendenzentrierte Fach- und Methodenkompetenz und übernimmt bereits jetzt wesentliche Aufgaben der künftigen Digitalagentur.
Das Programm der Dienstekonsolidierung endet 2025. Ab 2026 soll die Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung der Gemeinsamen IT des Bundes von der sogenannten Nachfragemanagementorganisation (NMO) als Ministeriallösung übernommen werden[7].
Diesen Handlungsbedarf gilt es als Chance zu nutzen: Die Zuständigkeit für die Gemeinsame IT des Bundes inklusive des Controllings und des Architekturmanagements sollte statt an eine neue ministeriale NMO-Organisation an den DigitalService als Nukleus der Digitalagentur übertragen werden. Um Personal und Kompetenzen sicherzustellen, sollte den Beschäftigten des BMI, die aktuell mit der Dienstekonsolidierung befasst sind, der Wechsel in die Digitalagentur ermöglicht werden.
Um der Digitalagentur Luft für eine systematische Entwicklung zu lassen, sollte sie im ersten Schritt mit einer Handvoll ausgewählter Vorhaben starten. Die dort gesammelten Erfahrungen sollten für die Optimierung von Organisation und Arbeitsweise genutzt werden, sukzessive weitere Vorhaben übertragen und weitere Funktionen in die Digitalagentur integriert werden.
Eine ganze Reihe von bestehenden nachgelagerten Organisationen übernehmen aktuell Aufgaben, die perspektivisch in die Digitalagentur überführt werden sollen. Zu nennen sind hier bspw. die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) oder das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS). Um schnell wirksame Verbesserungen zu erzielen, sollte in einer ersten Stufe die Zusammenarbeit dieser Organisationen mit der Digitalagentur/DigitalService in einem Kooperationsverbund institutionalisiert werden. In einer nächsten Ausbaustufe sollte dieser Kooperationsverbund organisatorisch in die Digitalagentur überführt werden.
Parallel zur Initiierung der Digitalagentur muss die langfristige Konsolidierung der Umsetzungslandschaft systematisch geplant werden. Initial ist eine Ist-Analyse der bestehenden Landschaft an Umsetzungsorganisationen erforderlich. Aufbauend auf der Ist-Analyse und den Zielen der Digitalstrategie ist eine Roadmap für die Konsolidierung der Umsetzungsorganisationen und die Überführung von Funktionen in die Digitalagentur zu erstellen.
[1] Siehe unser Policy Paper „Mehr als ein Digitalministerium“
[2]Siehe hierzu auch unsere Studie „Digitale Transformation der Bundesministerien“
[3] Siehe unser Policy Paper zum Digitalbudget
[4] Siehe unsere Studie „Digitale Transformation der Bundesministerien“
[5] Dieses Modell funktioniert bereits bei anderen Dienstleistern der öffentlichen Hand, etwa bei der Inhouse-Beratung PD
[7] Siehe die „Föderale Digitalstrategie für die Verwaltung“
[7] Föderale Digitalstrategie für die Verwaltung, S. 20
[8] Siehe Beschluss 08/2022 des IT-Rats
Dr. Florian Theißing
Innovation Lead – Digitales Regierungshandeln

Dialog braucht Infrastruktur: Impulse zur digitalen Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen und der Medienpolitik.
Dr. Torben Klausa

Sozialleistungen als Blaupause für eine bürger:innenfreundliche Verwaltung.
Dr. Florian Theißing

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Dr. Julia Borggräfe, Benedikt Göller
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