Publikation

Sozialleistungen als Blaupause für eine bürger:innenfreundliche Verwaltung.

Gastbeitrag

Inhalt

Autor:in: Dr. Florian Theißing

Einleitung und Kontext

Sozialleistungen als Blaupause für eine bürger:innenfreundliche Verwaltung

Deutschland hat ein Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Gut so! Es ist an der Zeit, dass Reform und Digitalisierung von Staat und Verwaltung von einem Ressort vorangetrieben werden. Für den Erfolg des neuen Ministeriums ist es zentral, dass es eine gute Basis für die Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts der Bundesregierung findet. Die erste Bewährungsprobe hierfür steht direkt an. Im Zentrum der Regierungs-Agenda zur Verwaltungsmodernisierung steht nämlich ein fachpolitisches Vorhaben: Die Koalition will den Umbau des Sozialleistungssystems „generell zur Blaupause“ für die Verwaltungsmodernisierung machen. Bis Ende 2025 soll eine Kommission Empfehlungen für die Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen.

Keine Frage: Es ist richtig, unser Sozialleistungssystem, dessen Komplexität sprichwörtlich ist, zu vereinfachen. Aber was bedeutet es, Sozialleistungen zur Blaupause für die Verwaltungsmodernisierung zu machen? Bürgergeldanträge als Blaupause für Bauanträge? Wohl kaum. Unklar ist auch, ob und wie das BMDS als zuständiges Ressort für Staatsmodernisierung und die zuständigen Fachressorts – insbesondere BMAS und BMBFSFJ – bei der Entwicklung dieser Blaupause zusammenwirken werden.

Mit der Sozialstaatsreform wird also nicht nur eines der komplexesten politischen Reformvorhaben ambitioniert angegangen. Das Vorhaben soll auch Strahlkraft über den Sozialbereich hinaus entwickeln. Und es bildet den Prüfstein, ob die Zusammenarbeit von BMDS und den Fachressorts der Bundesregierung gelingt. Eine anspruchsvolle Aufgabe! Wie sie gelingen kann, dazu haben wir einige Anregungen:

  1. 1. Das Puzzle zusammensetzen: Der Koalitionsvertrag bietet zahlreiche Bausteine für ein modernes, bürger:innenfreundliches staatliches Handeln – doch diese Ansätze bleiben oftmals abstrakt. Ob sich die Puzzleteile aus Bürokratieabbau, Staatsreform und Verwaltungsdigitalisierung zu einem kohärenten, praxistauglichen Gesamtbild fügen, ist unklar. Die „Blaupause digitaler Sozialstaat“ müsste diese Teile zu einem Ganzen verbinden und einem Realitätscheck unterziehen: Wie lassen sich Gesetze einfach, vollzugs- und digitaltauglich gestalten? Wie kann die föderale Aufgabenverteilung neu justiert werden? Welche technischen, regulativen und organisatorischen Hürden gilt es zu überwinden, um Once Only und antragslose Verfahren umzusetzen? Welche Komponenten braucht der Deutschland-Stack für eine nutzendenzentrierte digitale Verwaltung? Die Blaupause sollte diese Fragen anhand konkreter Anwendungsfälle beantworten. Dazu müssen Rechtsänderungen, Vollzugpraxis und Digitalisierung konsequent zusammengedacht werden.

 

  1. 2. Die Bürger:innen in den Mittelpunkt stellen: Nutzendenzentrierung ist für die Verwaltungsmodernisierung, was der Vorsatz zu mehr Sport im Alltag ist: allgemein anerkannt, aber oft verdrängt – angesichts enger Zeitpläne, komplexer Interessen und methodischer Hürden. Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, trifft dies in besonderem Maße. Als marginalisierte Gruppe verfügen sie ohnehin über wenig Möglichkeiten, ihren Ansprüchen Geltung zu verleihen. Und es gibt durchaus politische Vorbehalte dagegen, den Zugang zu Sozialleistungen zu einfach zu gestalten. Gerade deshalb muss die Perspektive der Betroffenen bei der Neugestaltung des Sozialstaates systematisch einbezogen werden. Ja, es ist aufwendig, die Anforderungen von Bürger:innen zu verstehen und die Gestaltung daran auszurichten – aber für eine bürger:innenfreundliche Verwaltung unverzichtbar. Die Sozialstaatsreform sollte hier zur Blaupause für echte Nutzendenzentrierung werden.

 

  1. 3. Die Sozialreform-Kommission zur „Blaupausen-Kommission“ weiterentwickeln: Die Empfehlungen der Sozialreform-Kommission werden zentraler Bestandteil der Blaupause sein. Das muss sich auch in Zielen, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission widerspiegeln: Sie braucht klare politische Ziele nicht nur zur Sozialstaatsreform, sondern auch zur digitalen Verwaltung; Neben Sozialrechtler:innen müssen auch Digitalisierungsexpert:innen und Praktiker:innen aus den Kommunen mit an Bord sein; Und auch methodisch sollte sie neue Wege gehen: User Journeys mitdenken, Design Thinking Workshops ergänzend zu Gremiensitzungen nutzen – und vor allem Betroffene aktiv beteiligen.

Wenn es auf diese Weise gelingt, die abstrakten Versprechen des Koalitionsvertrags im Zusammenspiel von Fachressorts und BMDS mit Leben zu füllen und konsequent nutzendenzentriert anzugehen, dann können die Ergebnisse tatsächlich über den Sozialbereich hinaus Strahlkraft entwickeln – nicht nur für eine bürger:innenfreundliche digitale Verwaltung, sondern auch für ein kooperatives Miteinander von BMDS und Fachressorts bei der Modernisierung der Verwaltung.

Autor:innen

Dr. Florian Theißing

Innovation Lead – Digitales Regierungshandeln


florian.theissing@agoradigital.de

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