Autor:innen: Stefan Heumann, Max Schulze | Hinweis: Grafiken und Abbildungen sind ausschließlich in der PDF-Version der Publikation enthalten.
Der IT-Zustimmungsvorbehalt (ITZV) gibt dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erstmals ein Instrument, um Digital- und IT-Vorhaben des Bundes ressortübergreifend zu erfassen und zu steuern. Ob er seine Wirkung entfaltet, hängt jedoch davon ab, ob er in einen strategischen Rahmen mit klaren Zielen eingebettet wird. Das Papier entwickelt einen solchen Rahmen und zeigt, wie er implementiert werden kann.
In der öffentlichen Debatte wird der ITZV meist auf seine Veto-Funktion reduziert. Sein eigentliches Potenzial liegt jedoch in zwei weiteren Funktionen: Erstens ermöglicht die Meldepflicht aller wesentlichen IT-Ausgaben über ITR4Web 2.0 erstmals ein IT-Lagebild des Bundes zu erstellen. Zweitens erlaubt die Veto-Macht, ressortübergreifende Ziele nicht nur zu formulieren, sondern auch durchzusetzen.
Das Papier schlägt drei übergeordnete Zielstellungen vor, entlang derer der ITZV operationalisiert werden sollte:
Zur Umsetzung schlägt das Papier einen Prozess vor, der auf bestehenden Strukturen aufsetzt. Das IT-Bundesportfolio wird in das ohnehin verbindliche IT-Rahmenkonzept überführt. Zustimmungspflichtige Ausgaben werden in ITR4Web 2.0 erfasst und anhand einer Scorecard mit konkreten Prüffragen und Kennzahlen bewertet: für Bestandsprojekte als Reporting und für Neuvorhaben als Anforderungskatalog. Das daraus entstehende Lagebild soll jährlich im Haushaltsprozess aktualisiert werden. Ergänzend braucht es Fortschritte beim Projekt Lizenzmanagement Bund, um ein wirklich umfassendes Lagebild zu erreichen.
Der Anhang liefert eine Scorecard, die jede der drei Dimensionen in prüfbare Kriterien (z. B. Nutzungs- und Auslastungsquoten, Berücksichtigung von Standards, Prüfung von Abhängigkeiten und Alternativanschaffungen) und zugehörige Kennzahlen übersetzt.
Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt (ITZV) verfügt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) über ein neues Instrument, dass der Bundesregierung erstmals ermöglicht, Digital- und IT-Vorhaben zentral zu erfassen und die Konzeption und Umsetzung dieser Vorhaben ressortübergreifend zu steuern.[1] Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers und der darauf aufbauenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundeskanzleramt, Digital- und Finanzministerium sind erste Schritte zur Erfassung und Prüfung aller wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erfolgt.[2] Unter den ITZV fallen nicht nur neue Vorhaben sondern auch laufende IT-Ausgaben und -Projekte. Ob der ITZV die mit ihm verknüpften Ambitionen einer wirksamen, ressortübergreifenden IT-Steuerung erfüllen kann, hängt von der weiteren Ausgestaltung und Implementierung des Instruments ab. Hierfür fehlt es als Gelingensvoraussetzung an einem strategischen IT-Gesamtportfolio des Bundes als Ordnungsrahmen mit klaren Zielsetzungen und damit an einem ressortübergreifenden, verbindlichen Maßstab für den ITZV. Diese Leerstelle muss dringend gefüllt werden. Das Papier will hierzu mit konkreten Vorschlägen für die Zielsetzungen und ihrer Operationalisierung im ITZV einen Beitrag leisten.
Ein IT-Portfolio-Ansatz ist für den ITZV zentral, weil der Zustimmungsvorbehalt ohne einen solchen Ordnungsrahmen faktisch im Blindflug operiert. Er verfügt über die Veto-Macht, Digital- und IT-Vorhaben zu blockieren oder zu genehmigen, aber ohne ein strategisches IT-Gesamtportfolio mit klaren, ressortübergreifend verbindlichen Zielsetzungen fehlt der Maßstab, anhand dessen diese Entscheidungen getroffen werden können. In diesem Papier entwickeln wir einen strategischen Rahmen für die Ausrichtung des IT-Portfolios des Bundes und zeigen auf, wie dieser mit dem ITZV als ressortübergreifendes Steuerungsinstrument verknüpft werden sollte. Um seine volle Wirkung zu entfalten, muss der ITZV zusätzlich eng mit dem IT-Einkauf und IT-Lizenzmanagement verzahnt werden.
In der öffentlichen Debatte wird der IT-Zustimmungsvorbehalt oft auf die mit ihm verknüpfte Veto-Macht reduziert, anderen Ressorts die Zustimmung zur Finanzierung und damit zur Umsetzung von IT- und Digitalprojekten verweigern zu können. Dabei wird oft übersehen, dass das Potenzial des ITZV vor allem in zwei weiteren Bereichen liegt. Erstens kann die Meldepflicht das erzeugen, was bislang fehlt: ein zumindest grobes IT-Lagebild der unmittelbaren Bundesverwaltung. Denn von der Zustimmung zu wesentlichen IT-Ausgaben sind sowohl neue IT-Projekte ebenso wie Haushaltstitel zu laufenden IT-Ausgaben betroffen. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass die für ein solches IT-Lagebild notwendigen Informationen systematisch abgefragt und erfasst werden. Der Aufbau der mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt verknüpften Datenbank ITR4Web 2.0 sollte mit der Zielstellung verknüpft werden, ein solches IT-Lagebild zu schaffen. Zweitens ermöglicht der ITZV erstmals die Veto-Macht einzusetzen, um ressortübergreifend Zielstellungen für die Weiterentwicklung der Bundes-IT nicht nur zu formulieren, sondern auf Basis der Veto-Macht auch durchzusetzen. Digitale Souveränität, die Implementierung einheitlicher Standards auf Basis des Deutschland-Stacks und Identifikation und Heben von Einsparpotenzialen werden regelmäßig in der öffentlichen Debatte als Zielstellungen genannt. Bisher sind sie mangels Portfoliomaßstab nicht konsequent mit dem ITZV verbunden worden.
Wir schlagen daher vor, den Zustimmungsvorbehalt entlang klarer Ziele und eines darauf ausgerichteten Portfolios zu operationalisieren. Dafür haben wir in diesem Papier zuerst drei übergeordnete Zielstellungen für den ITZV definiert. Hierbei haben wir auf Zielstellungen fokussiert, die im Kontext von Verwaltungsdigitalisierung und IT-Steuerung von vielen Akteuren immer wieder genannt werden. Die erste Zielstellung bezieht sich auf die IT-Konsolidierung. Seit 2015 bemüht sich die Bundesregierung die IT der Bundesverwaltung zu vereinheitlichen und zu zentralisieren. Hierdurch soll der Betrieb dezentraler, redundanter IT-Lösungen reduziert und Kosten gespart werden. Die zweite Zielstellung befasst sich mit der Stärkung digitaler Souveränität. Hierbei geht es um die Reduktion von Abhängigkeiten, insbesondere von US-Tech-Konzernen. Hierzu sollen beim Einkauf und Betrieb von IT-Lösungen stärker auf Lösungen aus Europa, Einsatz von quelloffener Software und offene Standards gesetzt werden. Die dritte Zielstellung bezieht sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung. Hier gilt es den Einsatz von KI in die IT des Bundes z. B. via AI4SE, nutzenden- und umsetzungsorientiert und auf Basis übergreifender Standards und Infrastruktur zu implementieren.
Es kann allerdings insbesondere zwischen dem ersten und zweiten Ziel bei kurzfristiger Betrachtung zu Zielkonflikten kommen. Denn die Ablösung bestehender IT-Systeme zugunsten souveräner Alternativen verursacht oft beträchtliche Migrationskosten. Langfristig können aber auch bei der zweiten Zielstellung Kosteneinsparungen erzielt werden, wie das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt. Die Ablösung von Microsoft durch quelloffene Alternativen kostet erstmal Personalaufwand und Geld, führt aber mittelfristig zu Einsparungen bei den Lizenzkosten.[3] Zudem kann während einer Übergangszeit der Aufbau souveräner Lösungen zu Doppelstrukturen führen, bis bestehende Lösungen vollkommen abgelöst sind. Um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden können zudem unterschiedliche Lösungen für mehr Resilienz sorgen, insbesondere wenn sie über entsprechende Standards und Schnittstellen miteinander kompatibel sind. Die Zielstellungen dürfen also nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, sondern müssen in einen größeren Gesamtkontext gesehen und im Einzelfall bewertet werden. Hier liegt neben widerstrebenden Eigeninteressen der Ressorts eine der zentralen Herausforderungen bei der Steuerung der Bundes-IT. Komplexität und mögliche Zielkonflikte sollten aber nicht als Vorwand gegen die für strategische Steuerung notwendige Einführung von Reporting-Standards und KPIs missbraucht werden. Denn in der Regel sind nicht spezifische KPIs das Problem, sondern der Umgang mit ihnen. Es ist ein Vorteil, wenn hierbei Zielkonflikte transparent werden. Denn nur so können bewusste Entscheidung getroffen werden, wie mit Zielkonflikten umgegangen werden soll.
In unserem Vorschlag beschreiben wir die drei Zielstellungen jeweils aus der aktuellen Ausgangslage heraus, um darauf aufbauend darzulegen, wie der IT-Zustimmungsvorbehalt für eine bessere Informationsbeschaffung und Steuerung genutzt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Steuerung auf das über die Informationsbeschaffung gewonnene Lagebild aufbaut. Denn nur wer einen Überblick über den Zustand der IT des Bundes hat, kann realistische Ziele zur Weiterentwicklung setzen und auf diese hinsteuern. Im Anschluss an die Diskussion der drei Zielstellungen zeigen wir, wie ein Steuerungsmodell für die Erreichung der Zielstellungen mit Indikatoren operationalisiert werden könnte. Hierbei geht es darum, erstmal den aktuellen Stand der IT und zukünftig Fortschritte in Bezug auf die drei Zielstellungen zu erfassen und messbar zu machen. Die große Herausforderung hierbei: die IT des Bundes ist sehr heterogen und komplex. Eine erste Operationalisierung der Zielstellungen muss sich aber aus praktischen Erwägungen auf einige wenige KPIs beschränken. Hier gilt es einen guten Kompromiss zwischen möglichst hoher Informationstiefe gegenüber von Aufwand und praktischer Umsetzbarkeit zu finden.
Ausgangslage: Dem Bund fehlt bis heute ein vollständiges Zielbild seiner IT sowie ein ressortübergreifendes IT-Architekturmanagement und deshalb eine IT-Infrastruktur auf Basis einheitlicher, verbindlicher Standards.[4] Die IT-Konsolidierung läuft seit über zehn Jahren – mit bislang mäßigem Erfolg – sowohl in Bezug auf Dienste (Software und IT-Lösungen) als auch Betrieb (Rechenzentren und Hardware): Die mit der IT-Konsolidierung Bund (IT-K Bund, gestartet 2015) verfolgten übergreifenden Ziele sind bis heute nicht erreicht.[5] Die Folgen sind ein anhaltender Wildwuchs bei IT-Lösungen, eine mangelnde ressortübergreifende Koordination und Steuerung[6] sowie hohe Kosten durch Parallelentwicklungen und Insellösungen. Gleichzeitig stieg die Ausgabenschätzung der IT-K Bund von ursprünglich knapp 1 Mrd. Euro auf über 3 Mrd. Euro.[7] So gab die Bundesregierung bei der Betriebs-Konsolidierung das ursprüngliche Ziel auf, die über 1 300 Rechenzentren und Serverräume der unmittelbaren Bundesverwaltung bis Ende 2022 erheblich zu reduzieren.[8] Erschwerend kommt hinzu, dass über die IT-Kosten des Bundes bislang keine belastbare Übersicht besteht – und das, obwohl diese Kosten trotz jahrelanger Konsolidierungsbemühungen weiter steigen.
Das zweite Konsolidierungsprojekt neben der Betriebskonsolidierung, die sogenannte Dienstekonsolidierung, scheitert laut dem Bundesrechnungshof am Nutzungsgrad. Die Bundesverwaltung nutzt die geschaffenen zentralen und standardisierten IT-Lösungen oft nicht. Stattdessen entsteht ein Parallelbetrieb von alten, lokalen und neuen, zentralen IT-Lösungen. Laut der Berichterstattung von Tagesspiegel Background „[…] lag die Nutzungsrate bei 27 Prozent über alle elf geprüften Lösungen. Bei den sogenannten Basis- und Querschnittsdiensten – für die der Bund sich ursprünglich eine Quote von mindestens 50 Prozent vorgenommen hatte – wurden lediglich 31 Prozent erreicht.“[9]
Mit den Basisdiensten des Deutschland-Stacks und den Plattform-Diensten des ITZBund (wie z. B. KIPITZ für die KI-Nutzung[10] – siehe hierzu auch das Kapitel zu KI weiter unten) baut die Bundesregierung das Angebot an gemeinschaftlichen, zentralisierten IT-Lösungen noch weiter aus.
Informationsbeschaffung (Lagebild): Im ersten Schritt sollte der ITZV genutzt werden, um Transparenz über die IT-Landschaft, insbesondere die IT-Kosten des Bundes und dem Nutzungsgrad von zentralen IT-Lösungen, herzustellen. Erst ein solches Lagebild macht sichtbar, wie erfolgreich zentrale Dienste ausgerollt und genutzt werden und wo es Diskrepanzen zwischen Zielstellungen (z. B. mehr Nutzung von Open Source Lösungen oder zentralen Diensten) und dem tatsächlichen Nutzungsverhalten in der Verwaltung gibt. Bislang wird der tatsächliche Nutzungsgrad sowohl der IT-Lösungen („Nutzung“) und der zugrundeliegenden IT-Infrastruktur („Auslastung“) nicht erfasst und so Fortschritte und Probleme bei der IT-Konsolidierung nicht transparent. Diese Intransparenz führt zu höheren Lizenz-, Betriebs-, Miet- und Energiekosten sowie unnötigen Neuanschaffungen. Im Bereich der Infrastruktur ist die Erfassung der Auslastung besonders relevant, denn es lassen sich oft auch neue IT-Vorhaben mit bestehender IT-Infrastruktur realisieren. Der über den ITZV erhobene Nutzungsgrad leistet einen wichtigen Beitrag für die Steuerung der IT-K Bund, da Fortschritte und Problemfelder besser ressortübergreifend identifiziert werden können.
Steuerung (Zielstellung & Zustimmung): Ein übergreifende IT-Architektur etabliert zentrale Standards. Dies ermöglicht die Entwicklung und Nutzung zentraler IT-Lösungen und Dienste, die sich besser zentral gegen Cyberangriffe und sonstige Risiken abzusichern lassen. Zugleich vereinfacht sie die Wartung und die gemeinschaftliche Nutzung erhöht den Nutzungsgrad der zugrundeliegenden IT-Infrastruktur. Die erste Zielstellung ist daher weiterhin die Dienstekonsolidierung: die Ablösung von Insel-Lösungen hin zu gemeinschaftlichen Lösungen. Damit entstehen nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch Kostentransparenz, Einsparungen und die Verbesserung der IT-Sicherheit.
Entwickeln Ressorts eigene, fachspezifische IT-Lösungen, entweder mit IT-Dienstleistern oder mit internen IT-Fachkräften, so sollten diese gleichermaßen auf Basis gemeinschaftlicher Basisdienste bzw. der Nutzung zentraler und hochskalierbarer Entwicklungs- und Betriebsplattformen (Stichwort Kubernetes, DevSecOps) und verbindlicher Standards entwickelt werden. Grundlage hierfür bildet der Deutschland-Stack.[11] Mit ihm schafft der Bund gemeinschaftliche digitale Dienste und Infrastruktur auf Basis von Open-Source-Komponenten, die für die Entwicklung neuer IT-Lösungen in der Verwaltung genutzt werden können.
Beispiele für gemeinschaftliche IT-Lösungen und Dienste gibt es bereits einige. Als Alternative zum BundesClient bietet ZenDiS[12] mit openDesk ein umfassendes, modulares Open-Source-Angebot für einen souveränen Arbeitsplatz in der Verwaltung an. Zusätzlich hat ZenDiS noch mit openCode ein Verzeichnis verfügbarer, vertrauenswürdiger Open-Source-Software für die Verwaltung, sowie einem gitlab-Bereich, der kollaboratives Arbeiten ermöglicht, im Angebot. Auch das ITZBund bietet gemeinschaftliche Dienste an.[13] Auf diese Bausteine gilt es konsequent aufzusetzen; neue Eigenlösungen sollten vermieden werden.
In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung eine klare Zielsetzung für Einsparung innerhalb der IT des Bundes festlegen. Die Hebel hierfür sind schon lange bekannt: auf der Grundlage eines verbindlichen IT-Bundesportfolios die Dopplung von Funktionalitäten auf Diensteebene zu reduzieren, bestehende Infrastruktur besser auslasten und IT-Infrastruktur zu konsolidieren. Bevor hierfür im Detail Zielkriterien gesetzt werden, sollte erstmal der aktuelle Zustand erfasst werden. Der über den ITZV erfasste Nutzungsgrad von IT-Lösungen und -Infrastruktur kann einen wichtigen Beitrag für Konsolidierungsentscheidungen und die Priorisierung von Vorhaben leisten.
Ausgangslage: Die gemeinsame, deutsch-französische Definition für digitale Souveränität beschreibt sie als „Fähigkeit, digitale Technologien einschließlich Hardware zu entwickeln, bereit zu stellen, zu nutzen, anzupassen und zu kontrollieren, und zwar unabhängig, selbstbestimmt und sicher, um unabhängig handeln und als Staat oder Behörde Entscheidungsautorität über Prozesse und Aktivitäten zu haben.“[14] Für die Bundesverwaltung ist diese Fähigkeit heute strukturell eingeschränkt: Kernbereiche der staatlichen IT – von der Cloud-Infrastruktur über Kollaborationsplattformen und Arbeitsplatz-Software bis hin zu Fachanwendungen – sind in einem Maß von wenigen US-amerikanischen Großkonzernen und IT-Dienstleistern abhängig, das strategische Verwundbarkeiten erzeugt. Diese Abhängigkeiten beschränken nicht nur den Handlungsspielraum bei Vertragsverhandlungen und Kostenentscheidungen; sie berühren auch die Fähigkeit des Staates, eigene Sicherheitsanforderungen durchzusetzen, Daten wirksam vor extraterritorialem Zugriff zu schützen und technologische Richtungsentscheidungen souverän zu treffen.
Über das Ausmaß der Abhängigkeiten des Bundes von nicht-europäischen Tech-Konzernen herrscht bislang keine Transparenz. Die nötigen Informationen werden immer wieder nur punktuell und anlassbezogen erhoben – meist als Antwort auf parlamentarische Anfragen.[15] Auch jüngst musste das BMDS als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eingestehen, dass es „über die Architekturen der Bestands-IT der einzelnen Ressorts keine Kenntnis“ hat.[16] Zwar besteht die erklärte Zielstellung, den Open-Source-Anteil zu erhöhen und Abhängigkeiten von Big Tech abzubauen – der Koalitionsvertrag spricht ausdrücklich von „ambitionierten Zielen für Open Source“[17] – doch fehlen hierfür bislang konkrete Ansätze. Es wurde bisher noch nicht einmal erklärt, worauf sich diese Ziele beziehen sollen (z. B. Anzahl genutzte Lizenzen, Ausgabenhöhe, Anzahl Fachverfahren).
Informationsbeschaffung (Lagebild): Im ersten Schritt gilt es, die bestehenden Abhängigkeiten von nicht-europäischen IT-Diensten, -Dienstleistern und -Infrastruktur überhaupt zu identifizieren. Dazu gehört insbesondere ein Überblick darüber, welcher Anteil der genutzten Dienste auf bundeseigener bzw. öffentlicher Rechenzentrumsinfrastruktur läuft und welcher Anteil als externe Leistung eingekauft wird – etwa über Cloud-Angebote kommerzieller Anbieter (europäisch und nicht-europäisch) oder im Rahmen von IT-Beratungs- und -Dienstleistungsverträgen. Konkret sollte erhoben werden, wie sich die genutzte IT-Lösungen und Infrastruktur auf das ITZBund, weitere öffentliche IT-Dienstleister und externe (europäische und nicht-europäische) Anbieter verteilen. Auch scheinbar etablierte Beschaffungen wie der Oracle-Rahmenvertrag[18] oder die Nutzung von Microsoft-Office-Produkten[19] sind daraufhin zu betrachten, welche Cloud-Dienste und -Infrastruktur ihnen zugrunde liegen. Zusätzlich gilt es Lock-in-Effekte zu erfassen. Hierzu müssen vor allem Informationen zur Nutzung von Open Source und offenen Standards und der Verfügbarkeit von Alternativen erfasst werden. Da die Erhebung der entsprechenden Daten komplex und aufwendig ist, sollten in einem ersten Schritt insbesondere große Ausgabenposten für Cloud und KI, die mindestens im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich liegen, in den Fokus genommen werden.
Steuerung (Zielstellung & Zustimmung): Auf Basis dieses Lagebildes lässt sich der IT-Einkauf schrittweise stärker auf Open Source und europäische Alternativen ausrichten. Folgende Steuerungsziele lassen sich aus der Ausgangsanalyse ableiten: die Abhängigkeit von außereuropäischen Cloud-Diensten, IT-Infrastruktur und Software-Lösungen zu reduzieren, den Anteil europäischer Lösungsanbieter zu erhöhen und – entsprechend den im Koalitionsvertrag verankerten „ambitionierten Zielen für Open Source“[20] – den Open-Source-Anteil und die Verfügbarkeit von Software mit offenen Standards zu steigern. Diese Ziele lassen sich heute bewusst noch nicht abschließend quantifizieren; sie sind mit Hilfe des Lagebilds zu konkretisieren.
Gemeinschaftliche Dienste sollten den Standards des Deutschland-Stack entsprechen und über Plattformbetreiber der deutschen Verwaltungscloud (DVC) oder über das ITZ-Bund bereitgestellt werden. Weitere Cloud- und Hosting-Infrastruktur sollte im Regelfall über das ITZBund eingekauft und bereitgestellt werden, welches wiederrum künftig auch über einen europäischen Marktplatz, wie in der Rechenzentrumsstrategie des BMDS anvisiert, bei europäischen Anbietern Rechenleistung einkaufen kann.[21] Die konsequente Trennung von Software-Lösung und Hosting würde ermöglichen bei Cloudinfrastruktur konsequent auf souveräne Lösungen zu setzen. Externe Abhängigkeiten, die die digitale Souveränität gefährden, sollten aus Sicherheits- und Souveränitätsaspekten auf Bereiche mit geringer Risikoeinstufung beschränkt werden.
Ausgangslage: Die Entwicklung und den Einsatz von KI zu fördern ist ein erklärter Schwerpunkt der Bundesregierung: Der Staat soll beim KI-Einsatz Vorreiter sein – etwa bei der automatischen Erstellung von Bescheiden oder antragslosen Bürgerdiensten – und KI nicht nur diskutieren, sondern rechtskonform, effizient und skalierbar in die Anwendung bringen.[22] Mit den KI-Leitlinien für die Bundesverwaltung (März 2025), dem KI-Guide (November 2025), dem Transparenzregister „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI)[23] und KIPITZ stehen bereits erste zentrale Bausteine bereit. Eine verbindliche, ressortübergreifende Steuerung der KI-Ausgaben – insbesondere hin zu gemeinsamen, souveränen Diensten – fehlt aber bislang. Strukturell ähnelt diese Dimension den Themen Konsolidierung und Shared Services aus Ziel 1; wegen der herausragenden politischen Bedeutung behandeln wir KI jedoch als eigenständige Dimension.
Informationsbeschaffung (Lagebild): Der ITZV sollte zunächst erfassen, wo in der Bundesverwaltung KI bereits eingesetzt oder erwogen wird. So kann der ITZV dazu beitragen, dass die Bundesregierung und insbesondere das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) eine Übersicht über alle KI-Anwendungen in der Bundesverwaltung erhält. Darauf aufbauend könnten mit entsprechenden Abfragen besonders wirkungsvolle KI-Anwendungsfälle identifiziert werden, um sie innerhalb der Verwaltung zu skalieren. Ebenso sollte – auch in Bezug auf Zielstellung 2 – erfasst werden, welche KI-Lösungen und Modelle zum Einsatz kommen und auf welcher Infrastruktur diese betrieben werden. Eine solche Bestandsaufnahme schafft aktuell das MaKI nur punktuell. Unter Einbeziehung des BeKI sollte sichergestellt werden, dass das Register vollständig ist und wesentliche Informationen, wie z. B. Angaben zum KI-Modell bei generativer KI und zur Infrastruktur, auf der sie betrieben wird, enthält. Eintragungen der Vorhabenträger sollten durch das BeKI validiert werden, z. B. hinsichtlich der Risikoeinstufung und der Maßnahmen zur Risikomitigierung.
Steuerung (Zielstellung & Zustimmung): KI-Nutzung in der Verwaltung soll ermöglicht und konsequent auf gemeinschaftliche, souveräne Dienste ausgerichtet werden – in erster Linie auf KIPITZ. Hier zeigt sich der eigentliche Hebel des Zustimmungsvorbehalts: Die KI-Leitlinien und der KI-Guide sind als Orientierungshilfen angelegt und stellen den Einsatz in das Ermessen der jeweiligen Behördenleitung. Ohne verbindliche Steuerung bleibt die Wirkung jedoch gering und zentrale Angebote wie KIPITZ werden kaum genutzt. Der ITZV ist der Mechanismus, der diese Angebote verbindlich macht. Ziel sollte sein, dass der maximal mögliche Anteil – als Richtwert z. B. mindestens 80 % – der KI-Anwendungen über diese gemeinschaftlichen Plattformen beschafft und betrieben wird. So lässt sich für dieses neue Anwendungsfeld eine Zerstreuung und gedoppelte Funktionen und Lösungen von vorherein beschränken. Ausnahmen bleiben dort möglich, wo sich fachliche Anforderungen (etwa in der Steuerverwaltung) nachweislich nicht über die zentralen Dienste abbilden lassen.
KI sollte zudem ausschließlich dort zum Einsatz kommen, wo sie entweder die Effizienz von Verwaltungsprozessen erhöht und/oder die Qualität und Erfahrung staatlicher Dienstleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verbessert. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sollte positiv sein und anhand verbindlicher Leitlinien qualifiziert bewertet werden. Zwingende Voraussetzung ist, dass nur KI-Modelle genutzt werden, die innerhalb der IT-Infrastruktur des Bundes laufen (als Beispiel KIPITZ, Dienste im Rahmen des Deutschland-Stack oder der DVC). Einkaufsvorhaben und IT-Ausgaben sind daher daraufhin zu prüfen, ob sie auf KI- oder Automatisierungsdiensten innerhalb der IT-Infrastruktur des Bundes betrieben werden, ob sie interoperabel sind bzw. interoperable Daten liefern und ob sie sich mit anderen Systemen – auch von anderen Anbietern – integrieren und verbinden lassen.
Die Implementierung der oben beschriebenen Informationserfassung und Steuerung ist durch einen entsprechenden mit dem ITZV verknüpften Prozess zu gewährleisten. Hier skizzieren wir, wie dieser aussehen sollte.
Die Steuerung im Rahmen des ITZV baut auf einem bereits bestehenden, haushaltsrechtlich verankerten Rahmen auf und schafft damit keine neue, parallele Steuerungsebene. Ausgangspunkt ist das IT-Bundesportfolio, dessen inhaltliche Ausgestaltung darüber entscheidet, welche IT-Vorhaben als wesentliche IT des Bundes gelten. Dieses Portfolio sollte, soweit es für die Ressorts verbindlich gemacht werden soll, in das IT-Rahmenkonzept des Bundes (IT-RK) überführt werden. Das IT-RK wiederum ist gemäß Ziffer 13 der Haushaltsrichtlinien des Bundes der zentrale Bezugspunkt für die ressortübergreifende Steuerung von IT-Vorhaben. Entsprechend verweist auch die Haushaltsaufstellung des BMF bei der Prüfung IT-relevanter Titel auf das IT-RK sowie auf die weiteren Prüfvorgaben des ITZV. Der Zustimmungsvorbehalt setzt somit unmittelbar auf diesem bereits verbindlichen Rahmen auf: Er nutzt die im Haushaltsverfahren ohnehin verankerte Steuerungslogik, anstatt ein eigenständiges Verfahren zu etablieren.
Im Rahmen dieses Prozesses werden die zustimmungspflichtigen IT-Ausgaben in ITR4Web 2.0 auf Projektebene mit Angabe des Haushaltstitels, aus dem sie finanziert werden (sollen), erfasst. Dies sollte sowohl für laufende als auch neue IT-Projekte geschehen. Sind die IT-Projekte erfasst, so müssen aus den Zielsetzungen für die Informationsbeschaffung entsprechende Kriterien und Fragestellungen abgeleitet werden (siehe hierzu unser Vorschlag zur „Scorecard“, Anhang). Für bestehende IT-Projekte dient die „Scorecard“ als Reporting-Schablone. Für neue IT-Ausgaben oder -Projekte und zu schaffende Systeme sollten die Kriterien aus der „Scorecard“ als Anforderungen für den Einkauf und Dienstleister verstanden werden und im Rahmen des ITZV mit „Zustimmung unter Vorbehalt“ eingebracht werden. So tragen die Kriterien der „Scorecard“ auch direkt zur Ausgabensteuerung bei.
Das Ergebnis der Informationsbeschaffung ist ein erstes, grobes Lagebild hinsichtlich der Bundes-IT mit Metriken, inwieweit die IT-Landschaft dem strategischen Zielbild und Zielsetzung entspricht. Diese IST-Darstellung bietet die Grundlage für die strategische Steuerung und ermöglicht die Definition realistischer SOLL-Ziele für die Weiterentwicklung der IT des Bundes. Bestehende und neue IT-Vorhaben können hinsichtlich ihrer Größe und Relevanz (je nach Volumen/Höhe der Ausgabe) und der erfassten Zielabweichung priorisiert werden. Strategisch wichtige Projekte können mit Hilfe des ITZV, anhand der Kriterien aus der „Scorecard“, neu ausgerichtet werden, um die strategischen Zielsetzungen aus dem Kabinettsbeschluss zu erfüllen.
[Abbildung (Quelle: Eigendarstellung, Leitmotiv)]
Mit diesem Prozess kann in jedem Haushaltsprozess (jährlich) das Lagebild aktualisiert, die Zielabweichung festgestellt und der ITZV als Instrument angewandt werden, um die strategischen Zielsetzungen der Bundesregierung hinsichtlich der Bundes-IT Schritt für Schritt zu erreichen. Dieser Prozess deckt sich mit der gängigen Praxis aus dem Betriebscontrolling und den Anforderungen aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen BMDS, BMF und des Kanzleramtes[24]. Mit dem hier beschriebenen Prozess werden wichtige IT-Informationen ressortübergreifend erhoben. Der Ansatz eines Reportings über eine „Scorecard“ ist aber bezüglich der möglichen Detailtiefe an Informationen stark limitiert. Deswegen kann der ITZV nur zur Entwicklung eines Lagebilds der IT des Bundes beitragen. Es benötigt noch weiterer Maßnahmen, um ein wirklich umfassendes Lagebild zu erstellen. Hierzu muss das BMDS das Projekt Lizenzmanagement Bund energisch vorantreiben, schnell umsetzen und mit den strategischen Zielen zur Lagebilderfassung und dem ITZV verknüpfen.[25]
[1] BMDS, Starkes Instrument für IT-Steuerung des Bundes. und Birkenmaier u. a., IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundesdigitalministeriums.
[2] BMDS, Vereinbarung entsprechend Organisationserlass des Bundeskanzlers gem. § 9 der GO der Bundesregierung vom 06. Mai 2025, Ziffer XIII.
[3] Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei, Digitale Souveränität ist möglich und wirtschaftlich.
[4] Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass dem Bund bis heute ein Überblick über die umgesetzten IT-Standards fehlt und es kein hinreichendes zentrales, ressortübergreifendes IT-Architekturmanagement gibt; Behörden entwickeln und beschaffen ihre IT nicht einheitlich anhand von Architekturvorgaben. Vgl. Bundesrechnungshof, Zentrale IT des Bundes, 8. Juli 2025, Tz. 2.1 (Beispiel 1).
[5] Die übergreifenden Ziele der IT-K Bund bestehen unverändert seit zehn Jahren fort und sind noch nicht erreicht; ein vollständiges Zielbild der IT des Bundes fehlt. Vgl. ebd., Tz. 0 sowie Tz. 2.1/2.2.
[6] Der Bundesregierung ist es bisher nicht gelungen, die zentrale IT des Bundes wirksam und ressortübergreifend zu steuern; Ressort- und Einstimmigkeitsprinzip begünstigen lähmende Pattsituationen. Vgl. ebd., Tz. 3.1.
[7] Die Ausgabenschätzung für die IT-K Bund stieg von ursprünglich knapp 1 Mrd. Euro auf über 3 Mrd. Euro; daraufhin wurde das Projekt 2019 neu organisiert. Vgl. ebd., Tz. 1.1.
[8] Das Ziel, die über 1 300 Rechenzentren und Serverräume der unmittelbaren Bundesverwaltung bis Ende 2022 erheblich zu reduzieren, verfolgt die Bundesregierung nicht mehr. Vgl. ebd., Tz. 1.1.
[9] Viola Heeger, „Bereitgestellt heißt nicht genutzt“.
[10] Die KI-Plattform des ITZBund (KIPITZ) ist als Basisplattform für Large Language Models und KI-Anwendungen konzipiert. Ein abgeschlossenes System stellt sicher, dass keine Verwaltungsdaten in das Modelltraining zurückfließen; die Bereitstellung erfolgt cloud-agnostisch als Platform-as-a-Service, und der Einsatz von Open-Source-Sprachmodellen verhindert einen Lock-in-Effekt und fördert die digitale Souveränität. Vgl. BMDS, KI in der Verwaltung.
[11] https://deutschland-stack.gov.de/ und Landkarte der Bausteine: https://technologie.deutschland-stack.gov.de/
[12] https://www.zendis.de/en
[13] https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/standardloesungen/standardloesungen.html
[14] BMDS, 2026.
[15] Deutscher Bundestag, 2025.
[16] Deutscher Bundestag, 2026.
[17] Koalitionsvertrag CDU/CSU, SPD, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Verantwortung für Deutschland 21. Legislaturperiode., Zeilen 2171–2176: „Wir definieren Ebenen übergreifend offene Schnittstellen, offene Standards und treiben Open Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt voran, unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS), der Sovereign Tech Agency, der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Dafür richten wir unser IT-Budget strategisch aus und definieren ambitionierte Ziele für Open Source.“
[18] Deutscher Bundestag, Jährliche Kosten der IT-Beschaffung über den Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Innern mit Oracle Corporation bei Bund und Ländern sowie Kommunen.
[19] BMDS, Microsoft-Konditionenverträge.
[20] Koalitionsvertrag CDU/CSU, SPD, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Verantwortung für Deutschland 21. Legislaturperiode., Zeilen 2171–2176: „Wir definieren Ebenen übergreifend offene Schnittstellen, offene Standards und treiben Open Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt voran, unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS), der Sovereign Tech Agency, der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Dafür richten wir unser IT-Budget strategisch aus und definieren ambitionierte Ziele für Open Source.“
[21] siehe Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung vom 18.03.2026: Ziel 3, Maßnahme 1: „Wir wollen die Nutzung und Anwendung europäischer KI- und Cloud-Kapazitäten voranbringen. Dazu wollen wir uns insbesondere für Erleichterungen bei der öffentlichen Vergabe und bessere Sichtbarkeit für und leichtere Beschaffung von europäischen Angeboten, z. B. im Rahmen eines europäischen Marktplatzes, einsetzen.“ BMDS, Rechenzentrumsstrategie.
[22] Das BMDS will den Staat zum „Vorreiter“ beim KI-Einsatz machen (z. B. automatische Bescheiderstellung, antragslose Bürgerdienste) BMDS, Künstliche Intelligenz. und KI „rechtskonform, effizient und skalierbar in die Anwendung“ bringen. BMDS, Hrsg., Künstliche Intelligenz (Berlin, o. J.), https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz und BMDS, KI in der Verwaltung.
[23] Der „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI) dient als Transparenzregister und Matching-Plattform; KI-Anwendungen der Bundesverwaltung sind dort erfasst und öffentlich einsehbar. BMDS, KI in der Verwaltung.; maki.beki.bund.de.
[24] BMDS, Vereinbarung entsprechend Organisationserlass des Bundeskanzlers gem. § 9 der GO der Bundesregierung vom 06. Mai 2025, Ziffer XIII.
[25] Richter, „Wie Lizenzmanagement die Bundesverwaltung verändert“.
[26] Weitere Ansätze für KPIs finden sich bei Schulze, IT-Beschaffung beim Bund
[27] Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS), Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität.
Die folgende Übersicht enthält für jede strategische Dimension Vorschläge für die Kriterien (Prüffragen, von denen die Zustimmung abhängig gemacht werden kann) und ordnet jedem Kriterium die passende(n) Kennzahl(en) zu. Die Kennzahlen dienen der Informationsbeschaffung, um ein Lagebild zu schaffen. Die Prüffragen dienen der Steuerung von IT-Ausgaben hin zu den definierten Zielen. Diese Übersicht dient als Inspiration für die konkrete Implementierung der strategischen Dimensionen in den Prozess des ITZV.[26] Ein weiteres vielversprechendes Instrument ist der Kriterienkatalog zur Bewertung von digitaler Souveränität des ZenDiS, der zur Entwicklung weiterer Prüffragen für den ITZV herangezogen werden kann.[27] Viele der dort aufgelisteten Kriterien müssten allerdings noch weiter konkretisiert werden, um sie über eine „Scorecard“ abzufragen.
| Strategische Dimension | Kriterium (Prüffrage für die Zustimmung) | Zugeordnete Kennzahl(en) | Beitrag zu Informationsbeschaffung & Steuerung |
| Einsparungen, Konsolidierung & Shared Services | Durchsetzung von Standards und zentralen Diensten aus dem IT-Portfolio: Wurde vor der Beschaffung geprüft, ob die Funktionalität bereits über Deutschland-Stack, ITZBund-Katalog/DVC oder die Lösungslandkarte Bund verfügbar ist? | % des zugestimmten Volumens, das dokumentiert auf beschlossene Standards und Basisdienste aufsetzt – EUDI-Wallet, NOOTS, FIT-Connect, Postfach-Basisdienst, Zentrale Bezahlkomponente, freigegebene Low-Code-Plattformen etc. | Info: baut ein Register an zielkonformen und nicht-konformen IT-Lösungen. Steuerung: Anteil der Standardkonformität erhöhen. |
| Auslastungsnachweis vor neuer Infrastruktur: Ist der Nutzungsgrad bestehender IT-Infrastruktur/Rechenzentren (RZ) erfasst und liegt er über dem Schwellenwert (sonst begründete Ausnahme, z. B. Hochverfügbarkeit)? | Durchschnittlicher Nutzungsgrad (monatl. Mittel) der IT-Infrastruktur / RZ-Fläche; % der Vorhaben mit Auslastungsnachweis | Info: erstmals ein Auslastungs-Lagebild der Bundes-Infrastruktur. Steuerung: verhindert unnötigen Aufbau paralleler Betriebsinfrastruktur. | |
| Reduktion von Insel- und Sonderlösungen: wurde schlüssig begründet, warum bestehende Standards, Lösungen und Infrastruktur nicht genutzt werden können? | Volumen der Vorhaben (in Euro), die als funktionale Dublette identifiziert und auf Nachnutzung umgesteuert, zusammengelegt oder gestrichen wurden. Ergänzend: Zahl der ressortübergreifenden Fachfunktions-Cluster mit mehr als einer Umsetzung. | Info: schafft Transparenz über mögliche Redundanzen und Potentiale für Kostensenkung. Steuerung: Identifikation von Einsparpotentialen. | |
| Strategische Dimension | Kriterium (Prüffrage für die Zustimmung) | Zugeordnete Kennzahl(en) | Beitrag zu Informationsbeschaffung & Steuerung |
| Souveränität (Steuerungsfähigkeit / Reduktion externer Abhängigkeiten) | Abhängigkeits-/Herkunftsprüfung: Bei Diensten mit Nicht-EU/DE-Eigentümer – liegt eine Prüfung auf EU/DE-Alternative sowie eine Sonderprüfung (Datenhoheit, extraterritorialer Zugriff, Governance) vor? | % Anteil außereuropäischer Anbieter an den IT-Ausgaben; % der Vorhaben mit dokumentierter Alternativenprüfung | Info: erstmals Transparenz über das Ausmaß der externen Abhängigkeit. Steuerung: verschiebt die Beschaffung schrittweise zu EU-Anbietern. |
| Infrastruktur über die Bundes-IT: Werden Cloud-/Hosting-Infrastruktur über ITZBund/DVC bezogen (Einkauf außerhalb nur mit Begründung)? | % der IT-Ausgaben außerhalb der Bundes-IT (nicht über ITZBund/DVC); % der Dienste auf bundeseigener/öffentlicher RZ-Infrastruktur | Info: verortet, wo Dienste tatsächlich betrieben werden. Steuerung: IT-Infrastruktur des Bundes konsolidieren. | |
| Open Source & offene Standards: nutzen Dienste Standards oder Angebote von Deutschland-Stack/DVZ/ZenDiS? Gibt es offene Schnittstellen bzw. ist Interoperabilität und Wechselfähigkeit gewährleistet (kein Lock-in)? | % Open-Source-Anteil der genutzten Dienste; % der Vorhaben mit offenen Schnittstellen / nachgewiesener Fähigkeit, den Dienst zu verlassen (exit-fähig) | Info: Lagebild zum Open-Source-Anteil in der Bundes-IT. Steuerung: ermöglicht Umsetzung der „ambitionierten Ziele für Open Source“ des Koalitionsvertrags. | |
| Förderung von Open Source: wird eine proprietäre Lösung genutzt und, wenn ja, warum kann diese nicht durch eine Open-Source-Alternative ersetzt werden? | % der Vorhaben mit Prüfung auf eine Open-Source-Alternative sowie ggf. Begründung für die Nutzung einer proprietären Lösung, wenn auch eine Open-Source-Alternative verfügbar gewesen wäre; % des IT-Budgets, das in Open-Source-Projekte fließt | Info: Fortschritt bei der Erhöhung des Open-Source-Anteils in der Bundes-IT. Steuerung: ermöglicht Umsetzung der „ambitionierten Ziele für Open Source“ des Koalitionsvertrags. | |
| Stärkung von IT-Sicherheit: Wurde ein Schwachstellenmanagement nach BSI-Vorgaben implementiert und wird es kontinuierlich, innerhalb von Leitungsprozessen, überprüft? | % der Vorhaben mit dokumentiertem Prozess zur Identifikation, Bewertung (CVSS-Punktzahl) und Behebung von Schwachstellen mit definierten Reaktionszeiten; % der Vorhaben, die NIS2-konforme Meldung implementiert haben | Info: Lagebild zum Stand der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung. Steuerung: IT-Sicherheits-Standards in der gesamten Bundesverwaltung steigern. | |
| Strategische Dimension | Kriterium (Prüffrage für die Zustimmung) | Zugeordnete Kennzahl(en) | Beitrag zu Informationsbeschaffung & Steuerung |
| KI-Nutzung in der Verwaltung (wertschaffende, souveräne Implementierung von KI im Bund) | Beschaffung/Betrieb über gemeinschaftliche KI-Plattformen: Läuft die KI-Anwendung über KIPITZ/Deutschland-Stack, mit MaKI-Abgleich vor Neuentwicklung (Ausnahmen nur bei fachlicher Notwendigkeit)? | Anteil der KI-Anwendungen über KIPITZ/D-Stack (Richtwert ≥ 80 %); Anzahl KI-Vorhaben außerhalb der zentralen Bundes-IT (Ziel: sinkend) | Info: systematisiert die KI-Bestandsaufnahme über MaKI hinaus. Steuerung: macht die bislang unverbindlichen KI-Leitlinien über den ITZV durchsetzbar. |
| Souveräner Betrieb: Werden ausschließlich Modelle zugelassen, die innerhalb der Bundes-IT-Infrastruktur laufen und keine Verwaltungsdaten ins Modelltraining zurückführen? | % der KI-Anwendungen auf souveräner Bundes-Infrastruktur; Anzahl der Vorhaben mit externen KI-Diensten (z. B. Copilot/OpenAI) | Info: zeigt, welche Modelle/Infrastruktur im Einsatz sind. Steuerung: sichert Sicherheit und Souveränität als Zustimmungsvoraussetzung. | |
| Nachgewiesener Nutzen & Interoperabilität: Steigert die KI nachweislich Effizienz oder Servicequalität und sind interoperable Daten/Schnittstellen sichergestellt? Wenn ein sprachmodellbasierter Ansatz gewählt wurde: warum war keine regelbasierte Automatisierung möglich? | % der KI-Vorhaben mit dokumentiertem Wertbeitrag (Effizienz- oder Qualitätskennzahlen); % mit interoperablen Schnittstellen | Info: macht wertschaffende Anwendungsfälle sichtbar und priorisierbar. Steuerung: verhindert KI-Ausgaben ohne Mehrwert und fördert skalierbare Fälle. |
Birkenmaier, Lukas, Thilak Mahendran, und Stefan Heumann. IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundesdigitalministeriums. Agora Digitale Transformation, 2025. https://doi.org/10.5281/ZENODO.16642496.
BMDS, Hrsg. Deutschland und Frankreich präsentieren gemeinsame Definition von digitaler Souveränität. Berlin, 2026. https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/deutschland-und-frankreich-praesentieren-gemeinsame-definition-von-digitaler-souveraenitaet.
BMDS, Hrsg. KI in der Verwaltung. Berlin, o. J. https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-der-verwaltung.
BMDS, Hrsg. KI-Guide – Ihr Umsetzungsfahrplan für KI-Systeme in der Verwaltung. Berlin, 2025. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/251118_KI_Guide_out.pdf.
BMDS, Hrsg. Künstliche Intelligenz. Berlin, o. J. https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz.
BMDS, Hrsg. Microsoft-Konditionenverträge. Berlin, o. J. https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/microsoft-konditionenvertraege/microsoft-konditionenvertraege-node.html.
BMDS, Hrsg. Rechenzentrumsstrategie. Berlin, 2026. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Publikationen/260312_BMDS_Template-RZ-Strategie_V2_barrierefrei_final.pdf.
BMDS, Hrsg. Starkes Instrument für IT-Steuerung des Bundes. Pressemitteilung 31/2025. Berlin, 2025. https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/starkes-instrument-fuer-it-steuerung-des-bundes.
BMDS, Hrsg. Vereinbarung entsprechend Organisationserlass des Bundeskanzlers gem. § 9 der GO der Bundesregierung vom 06. Mai 2025, Ziffer XIII. Berlin, 2025. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf.
BMI, Hrsg. Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung. Berlin, 2025. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/CDR_Leitlinien-ki-bundesverwaltung.pdf.
Bundesrechnungshof. Zentrale IT des Bundes – 10 Jahre IT-Konsolidierung Bund und Netze des Bundes: Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, 2025. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/zentrale-it-bund-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
CDU/CSU, SPD, Hrsg. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Verantwortung für Deutschland 21. Legislaturperiode. Berlin, 2025. https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf.
Deutscher Bundestag, Hrsg. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke – Drucksache 20/15036 – Digitale Souveränität und Nutzung von Open Source bei Clouds der Bundesverwaltung und der Status der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie. Nr. 20/15138. Berlin, 2025. https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015138.pdf.
Deutscher Bundestag, Hrsg. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5006 – Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen. Nr. 21/5413. Berlin, 2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105413.pdf.
Deutscher Bundestag, Hrsg. Jährliche Kosten der IT-Beschaffung über den Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Innern mit Oracle Corporation bei Bund und Ländern sowie Kommunen. Nr. 334006. Berlin, 2026. https://dip.bundestag.de/vorgang/j%C3%A4hrliche-kosten-der-it-beschaffung-%C3%BCber-den-rahmenvertrag-des-bundesministeriums-des/334006?f.deskriptor=Datenbank&rows=25&pos=9&ctx=d.
Heeger, Viola. „Bereitgestellt heißt nicht genutzt“. Tagesspiegel Background Digitalisierung und KI (Berlin), 22. Juni 2026. https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/bereitgestellt-heisst-nicht-genutzt.
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei, Hrsg. Digitale Souveränität ist möglich und wirtschaftlich. Kiel, 2025. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/_startseite/Artikel2025/IV/251204_cds_digitale_souveraenitaet.
Richter, Markus. „Wie Lizenzmanagement die Bundesverwaltung verändert“. Innovative Verwaltung 47, Nr. 12 (2025): 18–21. https://doi.org/10.1007/s35114-025-2311-9.
Schulze, Max. IT-Beschaffung beim Bund: Standards, KPIs, und Informationsmanagement.
Agora Digitale Transformation, 2026. https://agoradigital.de/wp-content/uploads/2026/07/ADT_Studie_IT-Beschaffung-beim-Bund.pdf
Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS), Hrsg. Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität. Bochum, 2026.
Max Schulze
Digitalexperte und Gründer des Think-Tanks Leitmotiv

Digitalisierung messbar machen: Ein anwendungsorientierter Indikatorenkatalog für Politik und Verwaltung.
Dr. Vivien Benert, Benedikt Göller

Aus der Plattformnische in den Mainstream. Souveräne Social-Media-Infrastruktur jenseits von Big Tech.
Dr. Torben Klausa

Digitalisierung messbar machen. Ansätze und Indikatoren für Politik und Verwaltung.
Dr. Vivien Benert, Felizia von Schweinitz, Dr. Manuel Reppmann, Prof. Dr. Laura Marie Edinger-Schons
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