Autor:in: Dr. Mathias Großklaus
In Bundesförderprogrammen für Kommunen entstehen gute digitale Lösungen – sie gelangen aber nicht in die Fläche. Entsprechend steht die Wirkung der Fördermittel in keinem Verhältnis zu den aufgewendeten Haushaltsmitteln.
Um das zu ändern, sollte der Bund die Nachnutzung bewährter Software in den Fokus seiner Förderpolitik rücken.
Ausgangslage ist eine redundante Förderlandschaft, die auf die Entwicklung innovativer Lösungen in Modellprojekten ausgerichtet ist. In der vergangenen Legislaturperiode haben mindestens acht Ministerien insgesamt mindestens 29 entsprechende Förderprogramme aufgelegt. Dabei wurde sehr ähnliche Software gefördert. Dass gute digitale Tools nicht in die Fläche gelangen, liegt an der Logik des bestehenden Fördersystems. Dieses setzt Fehlanreize, ist nicht ausreichend auf die Bedarfe von Kommunen ausgerichtet und vernachlässigt Transfervoraussetzungen.
Das lässt sich ändern: Anders als oft angenommen verfügt der Bund über einen weiten rechtlichen Handlungsspielraum, Nachnutzung zu fördern. Mehr noch: Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des Grundgesetzes legt eine Neuausrichtung nahe.
Wie lässt sich dieser Spielraum nutzen, damit zukünftige Förderung Wirkung in der Fläche entfaltet? Wir zeigen konkrete Wege in vier Handlungsfeldern:
+ Verankerung von Nachnutzungsvoraussetzungen in Förderbedingungen
+ Förderung überregionaler Entwicklungsgemeinschaften
+ Gezielter Abbau von Nachnutzungshürden in Kommunen
+ Ressortübergreifende Bündelung von digitalrelevanten Förderprogrammen &Aufbau einer geeigneten Datengrundlage
Bundesministerien fördern die Entwicklung von Software in Kommunen: Von Mobilitätsplattformen, Dorf-Apps und Beteiligungsportalen über digitale Zwillinge und Planungstools bis hin zu Software für Rettungswägen, Museen und Ehrenamtliche. In ihren thematischen Zuständigkeiten sind die meisten Ressorts tätig.
Auf diese Weise sind gute digitale Lösungen entstanden, die Bürger:innen wie Verwaltungen echte Mehrwerte bringen. Mehr noch: Diese Mittel ermöglichen es Städten und Gemeinden, Dinge auszuprobieren, kreative Lösungen zu finden, neue Pfade zu betreten. In Debatten um die Förderpolitik des Bundes gehen diese positiven Grundlagen zu häufig unter.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob die eingesetzten Haushaltsmittel im Verhältnis zu ihrer Wirkung stehen. So legt die derzeitige Förderpolitik einen starken Fokus auf die Entwicklung neuartiger, innovativer Anwendungen in Modellprojekten. Die Annahme ist, dass solche Lösungen aufgrund ihres Vorbildcharakters in der Fläche nachgenutzt werden.
In der Praxis funktioniert das aber nicht, die meisten geförderten Lösungen verlassen nie ihre Modellkommune.[1] Selbst gefeierte Best Practices wurden nur wenige Male übertragen.[2] Stattdessen folgt vielerorts Modellprojekt auf Modellprojekt. Das führt wiederum dazu, dass immer wieder Software neu entwickelt wird, die es anderswo eigentlich schon gibt.
Entsprechend wirkt das eingesetzte Geld nicht in die Fläche. Grundsätzlich zeigt sich: insbesondere finanzstarke, fördermittelerfahrene und universitäre Regionen profitieren von Fördermitteln – die meisten Kommunen gehen leer aus.[3] Und solange entstehende Lösungen nicht verstetigt und in anderen Regionen nachgenutzt werden, haben die meisten Menschen nichts davon. Die Gefahr ist, dass die bestehende Förderpolitik die Schere zwischen Vorreiter- und Nachzüglerregionen noch verschärft. Dazu kommt, dass die Leuchtturm-Logik der aktuellen Projektförderung digitale Wertschöpfung eher bremst – weil sie verhindert, dass langfristig tragfähige Geschäftsmodelle entstehen können.
Das bedeutet, dass eine Neuausrichtung der Förderpolitik des Bundes notwendig ist. Zukünftig sollte die Nachnutzung bewährter Lösungen in den Fokus rücken. Wie das gelingen kann, zeigen wir in der Folge.
In Kapitel 2 liefern wir zunächst einen empirischen Überblick über die relevanten Förderprogramme aus der letzten Legislaturperiode. Dabei zeigt sich, dass sich die Förderschwerpunkte vieler Programme zwar unterscheiden, in der Praxis aber sehr ähnliche technische Lösungen gefördert wurden.
Warum gelangen diese Lösungen nicht in die Fläche? Die Ursachenanalyse in Kapitel 3 zeigt, dass dies in der Logik des bestehenden Fördersystems begründet ist. Dieses setzt Fehlanreize, ist nicht genügend auf kommunale Bedarfe ausgerichtet und vernachlässigt Transfervoraussetzungen. Dies behindert die Verbreitung bewährter Lösungen. Zukünftige Förderpolitik muss auf den Abbau dieser strukturellen Hemmnisse ausgerichtet sein.
Eine weitere Hürde ist die verbreitete Rechtsauffassung auf Bundesebene, dass nur die Förderung modellhafter Lösungen mit der föderalen Aufgabenteilung vereinbar sei. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten beauftragt, das zeigt: Der Bund verfügt nicht nur über einen grundsätzlich weiten verfassungsrechtlichen Spielraum für die Förderung von Nachnutzung – der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des Grundgesetzes legt einen solchen Fokus sogar nahe. Die Kernergebnisse finden sich in Kapitel 4, das Gutachten haben wir hier separat veröffentlicht.[4]
Wie lässt sich dieser Spielraum also nutzen und Nachnutzung gezielt fördern? Kapitel 5 führt unsere Analyseergebnisse zu konkreten Empfehlungen in vier Handlungsfeldern zusammen: 1) Verankerung von Nachnutzungsvoraussetzungen in Förderbedingungen, 2) Förderung überregionaler Entwicklungsgemeinschaften, 3) Gezielter Abbau von Nachnutzungshürden in Kommunen, 4) Ressortübergreifende Bündelung von digitalrelevanten Förderprogrammen und Aufbau einer geeigneten Datengrundlage.
Dieses Papier fragt nach der Wirkung von Fördermitteln, in denen die Entwicklung digitaler Lösungen in Kommunen gefördert wird. Worüber sprechen wir also? Wie viele entsprechende Förderprogramme gibt es? Welche technischen Lösungen sind darin entstanden? Und wie viel Geld wurde dafür aufgewendet? Um es vorwegzunehmen: Diese Fragen sind schwer zu beantworten, weil keine vollständigen Daten darüber öffentlich verfügbar sind. Das ist Teil des Problems.
Auch die letzte Bundesregierung konnte keinen detaillierten Überblick über die Förderpraxis des Bundes liefern. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage[5] – zu Förderprogrammen generell – wird das mit der Komplexität des bestehenden Fördersystems begründet. Die Regierung verwies darauf, dass Informationen über Förderungen und Fördervolumina nicht gesammelt vorliegen und der Aufwand zu groß wäre, diese bei allen Ressorts einzeln abzufragen.[6] Eine saubere Erfassung würde auch dadurch erschwert, dass es zwischen den Ressorts keine einheitliche Definition darüber gibt, was ein „Förderprogramm“ ausmacht und wie es strukturiert ist.
Um dennoch einen konkreten Überblick über den Untersuchungsgegenstand dieses Papiers zu gewinnen, haben wir alle öffentlich verfügbaren Daten aus der vergangenen Legislaturperiode händisch zusammengetragen.[7] Relevant war für uns nicht, ob ein Förderprogramm explizit als Digitalförderung klassifiziert war, sondern ob in den geförderten Projekten tatsächlich digitale Lösungen mit kommunaler Beteiligung entstanden sind. Wir haben auf diese Weise mindestens 29 relevante Förderprogramme aus acht Ressorts identifiziert. Darunter sind sehr unterschiedliche Förderprogramme: Solche, in denen eine Vielzahl verschiedener Lösungen entstanden sind – aber auch solche, in denen kommunale oder digitale Projekte die Ausnahme waren. Aufgrund der schlechten Datenlage (siehe Fußnote 7) ist es gut möglich, dass es noch mehr waren.
Die entsprechenden Förderprogramme listen wir in Tabelle 1 ab S. 7 auf. Diese umfasst neben den Namen der Programme und den fördernden Ministerien die jeweiligen Förderschwerpunkte, Laufzeiten und – wo wir Zahlen herausfinden konnten – das Gesamtvolumen. Ob sich die Programme ausschließlich an Kommunen richteten oder diese nur grundsätzlich förderfähig waren, haben wir als „Kommunalgrad“ kenntlich gemacht. Analog zeigt „Digitalgrad“, ob es sich um eine reine Digitalförderung handelte oder nicht. Weil meist sehr viele und sehr unterschiedliche kommunale Anwendungen gefördert wurden, haben wir diese zu beispielhaften Anwendungsfeldern zusammengefasst. Eine detailliertere Tabelle, in der neben genaueren Informationen zu den Förderschwerpunkten auch konkrete kommunale Beispielprojekte aufgeführt sind, stellen wir hier separat zur Verfügung.
Was lernen wir aus dieser Empirie für die Problemstellung, gute Lösungen zukünftig besser in die Fläche zu bringen? Mehrere Aspekte springen ins Auge:
Wie bereits angedeutet lässt sich keine seriöse Aussage darüber treffen, wie viel Geld insgesamt in die Förderung von Digitalprojekten von Kommunen fließt – dafür fehlt schlicht die Datengrundlage. Unter die in Tabelle 1 genannten Zahlen (sofern verfügbar) fallen auch Projekte bzw. Projektbestandteile ohne Digital- und Kommunalbezug. Sehr deutlich wird aber, dass viel Geld zur Verfügung steht. Es wird jedoch nicht koordiniert ausgegeben, die Mittel kommen nicht in der Fläche an. Im folgenden Kapitel zeigen wir, dass diese fehlende Wirkung in den Strukturen und dem Anreizsystem der bestehenden Förderlogik des Bundes begründet ist.
Tabelle 1 Digital- und kommunalrelevante Förderprogramme der 20. Legislaturperiode
| Förderprogramm | Ministerium | Förderschwerpunkt | Laufzeit | Gesamt-volumen in € | Anwendungsfelder geförderter kommunaler Lösungen | Kommunalgrad | Digitalgrad |
| Civic Innovation Platform | BMAS | Gemeinwohlorientierte KI in der Arbeitswelt | 2024-2026 | ca. 7,35 Mio. | Automatische Bebilderung, Barrierefreiheits-KI, Antragsassistenten | auch Kommunen | rein digital |
| Forschungsnetzwerk Anonymisierung für eine sichere Datennutzung | BMBF | Anonymisierungstechnologie; Stärkung Wirtschaftsstandort | ab 2021 | k.A. | Datentreuhand-Plattform für Kommunen, Mobilitätsdatenplattform | auch Kommunen | rein digital |
| Kommunen innovativ | BMBF | Daseinsvorsorge, gleichwertige Lebensverhältnisse, strukturschwache Regionen | 2015-2024 | k.A. | Mobilitätstools, GIS-, Informations- und Planungslösungen | nur Kommunen | teilweise digital |
| Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen | BMBF | Digitale Zwillinge, Klimaschutz, kommunale Planung | 2024-2029 | k.A. | im Auswahlprozess | auch Kommunen | rein digital |
| Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie | BMBF | Datenschutz in den Lebensrealitäten von Bürger:innen; Wirtschaftsstandort | 2022-2027 | k.A. | KI-Kommunikationsplattform für Verwaltung und Bürger | auch Kommunen | rein digital |
| REGION.innovativ Kreislaufwirtschaft | BMBF | Regionale Forschungs- und Innovationskooperation, Kreislaufwirtschaft | 2020-2024 | k.A. | GIS, Recyclingmanagement | auch Kommunen | teilweise digital |
| WIR! – Wandel durch Innovation in der Region | BMBF | Regionale Innovationsfähigkeit; Wertschöpfung, strukturschwache Regionen | seit 2019 | k.A. | Landwirtschafts-KI, smarte Wärmeversorgung, ÖPNV-Tools, AR/VR im Tourismus, eHealth-Lösungen, Blockchain-Anwendungen | auch Kommunen | teilweise digital |
| Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV | BMDV | ÖPNV-Stärkung; Klimaschutz | 2022-2025 | ca. 340 Mio. | Mobilitätsplattformen mit unterschiedlichen Schwerpunkten | auch Kommunen | teilweise digital |
| Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren | BMDV | Autonomes Fahren im ÖPNV; Verkehrssicherheit, Klimaschutz, Teilhabe | 2022-2026 | ca. 55 Mio. | Autonome ÖPNV-Shuttles, Transportroboter, KI-Datenplattform, Mobilitätsplattform, Verkehrsplanung | auch Kommunen | rein digital |
| 5G-Innovations- programm | BMDV | Anwendungsfälle für 5G, Standortstärkung | 2019-2024 | ca. 66 Mio. | Digitaler Zwilling, eHealth-Anwendungen, Rettungsdienste und Katastrophenschutz, Serviceplattform | auch Kommunen | rein digital |
| Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme | BMDV | Digitale Transformation der Mobilität; ÖPNV-Stärkung Stadt und Land, Klimaschutz, Gesundheitsschutz | 2024 | ca. 40,9 Mio. | u.a. Mobilitätsplattformen, Routingtools, Verkehrsdatenplattformen, Digitale Zwillinge | nur Kommunen | rein digital |
| Förderung von nicht-investiven Modellvorhaben zur Umsetzung des NRVP | BMDV | Stärkung des Radverkehrs | k.A. | k.A. | Sharing-Plattform | auch Kommunen | teilweise digital |
| mFund | BMDV | Datenbasierte Anwendungen im Bereich Mobilität | seit 2021 | ca. 247 Mio. | Datenplattformen, Digitale Zwillinge, Planungs- und Simulationstools, Mobilitäts-Apps und – Plattformen | auch Kommunen | teilweise digital |
| Hauptamt stärkt Ehrenamt | BMEL | Stärkung ehrenamtlichen Engagements | 2020-2022 | 5,8 Mio. | Ehrenamtsplattformen und – tools | nur Kommunen | teilweise digital |
| Land.Digital | BMEL | Stärkung ländlicher Räume durch digitale Anwendungen | 2017-2022 | 8 Mio. | Kommunikations- und Dorf-Apps, Beteiligungstool, digitales Schaufenster, Mobilitätsplattform | auch Kommunen | rein digital |
| Land.Funk | BMEL | Gigabit-Anwendungen; ländliche Daseinsvorsorge und Teilhabe | 2022-2025 | ca. 3,5 Mio. | Digitaler Zwilling, digitales Assistenzsystem, eHealth, Rettungsdienst-Tool | auch Kommunen | rein digital |
| LandMobil | BMEL | Teilhabe in ländlichen Räumen durch Mobilitätslösungen | 2019-2023 | 5,3 Mio. | Fahrdienst- App, Fahrradsharing-System | auch Kommunen | teilweise digital |
| LandVersorgt | BMEL | Nahversorgung in ländlichen Räumen | bis 2025 | ca. 1,5 Mio. | Nahversorgungsplattformen, Lieferlösungen | nur Kommunen | teilweise digital |
| Smarte.Land.Regionen | BMEL | Digitale Anwendungen zur Verbesserung des Lebens und Arbeitens in ländlichen Regionen | 2021-2024 | 25 Mio. | Gesundheitsplattform, Co-Working-Plattform, Mobilitätsplattform, Kulturplattform, Nachbarschaftsplattform | nur Kommunen | rein digital |
| Digitales Gesundheitsamt | BMG | Erhöhung des Digitalisierungsgrads des öffentlichen Gesundheitsdienstes | 2022-2026 | ca. 683 Mio. | u.a. CMS, Kontaktmanagement, Datenplattform, elektronische Aktenführung, Prozessautomatisierung, Chatbot | auch Kommunen | rein digital |
| KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen | BMUV | KI-Anwendungen; Klimaschutz, Wirtschaftsstandort | seit 2019 | k.A. | Abwasserreinigung, Geoinformation | auch Kommunen | rein digital |
| Innovative Klimaschutzprojekte | BMWK | Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung | 2022-2024 | k.A. | Vernetzungsplattform, Sharing-Plattform | auch Kommunen | teilweise digital |
| Investive Kommunale Klimaschutz- Modellprojekte | BMWK | Investive Klimaschutzprojekte | 2021-2024 | k.A. | KI-optimierte Verkehrssteuerung, Routing-Tool | auch Kommunen | teilweise digital |
| Klimaschutz durch Radverkehr | BMWK | Investive Projekte zur Stärkung des Radverkehrs, Klimaschutz | 2021-2024 | k.A. | Verkehrsssteuerung | auch Kommunen | teilweise digital |
| Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren | BMWSB | Stärkung von Innenstädten | 2022-2025 | ca. 241 Mio. | u.a. Handelsplattformen, Stadt-Apps, Datentools | nur Kommunen | teilweise digital |
| Aktive Regionalentwicklung | BMWSB | Regionalentwicklungskonzepte und Umsetzungsprojekte | 2021-2024 | k.A. | digitale Nahversorgungs-Lösung, Nachbarschaftsplattform | auch Kommunen | teilweise digital |
| Circular Rural Regions | BMWSB | Kreislaufwirtschaft | 2023-2027 | k.A. | Regionale Online-Plattform, Sharing-App | nur Kommunen | teilweise digital |
| Heimat 2.0 | BMWSB | Digitale Lösungen für ländliche Daseinsvorsorge, Kompetenzaufbau | 2020-2024 | k.A. | Förderscouting-Tool, Kulturplattform, Ehrenamtsplattform, E-Learning-Portal | auch Kommunen | rein digital |
| Modellprojekte Smart Cities | BMWSB | Smart City, integrierte Stadtentwicklung | seit 2019 | 820 Mio. | Digitale Lösungen in allen kommunalen Handlungsfeldern | nur Kommunen | rein digital |
Dass bewährte Lösungen derzeit nicht in die Fläche gelangen, liegt an den Anreizen des bestehenden Fördersystems. Derzeit behindern diese den Transfer von Bestehendem.
Leuchtturm-Logik: Wenn Bundesministerien Projekte in Kommunen fördern, dann solche, in denen etwas Neuartiges entwickelt werden soll – Modellprojekte. Entsprechend ist es fast immer eine Fördervoraussetzung, dass das kommunale Vorhaben einen bestimmten Innovationsgrad erreicht. Fördermöglichkeiten, die auf Nachnutzung und Transfer bestehender Lösungen ausgerichtet sind, gibt es kaum. Diese Unwucht schafft Anreize für Neu- und Parallelentwicklungen.
Redundante Fördermöglichkeiten: Kern des Problems sind aber nicht einzelne Förderprogramme – schließlich bleibt das Anstoßen von Innovationsprozessen eine sinnvolle digitalpolitische Maßnahme. Fehlanreize entstehen durch die schiere Vielzahl sehr ähnlicher Fördermöglichkeiten und die daraus folgende „Programmkonkurrenz“[9] – siehe ausführlich Kapitel 2. Redundanzen bestehen teils sogar zwischen Förderungen unterschiedlicher Abteilungen desselben Ministeriums. Das liegt auch daran, dass die thematischen Abgrenzungen nicht der kommunalen Realität entsprechen. Dazu kommt, dass Ministerien häufig Wissen darüber fehlt, welche technischen Lösungen bereits in anderen Ressorts gefördert wurden.
Überangebot schadet auch Marktplätzen: Dieses Überangebot schafft einen starken Anreiz für Kommunen, immer wieder neue Modellprojekte zu beantragen, statt nicht geförderte Zeit in Verstetigung zu stecken oder andernorts bewährte Lösungen zu übertragen. Kommunen können leicht „von Ministerium zu Ministerium“ ziehen, indem sie inhaltlich gleichbleibenden Anträge lediglich auf die jeweiligen Schlagwörter anpassen. Dadurch entsteht auch Konkurrenz zu Transferstellen, Marktplätzen und ähnlichen Institutionen. So erklärt es sich beispielsweise, dass nur 388 (von insgesamt knapp 11.000) nicht geförderten Kommunen Wissenstransfer-Angebote der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities genutzt haben, in denen über nachnutzbare Lösungen aus der MPSC-Förderung des BMWSB informiert wurde.[10]
Digitaler Wandel in Kommunen braucht (selten) innovative Software. Oft ist es ein zentrales Förderziel, dass sich Kommunen in neuen Handlungsfeldern dauerhaft etablieren und entsprechende Unsicherheiten überwinden.[11] Die Voraussetzungen dafür sind jedoch von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Zu Wandel führt nicht die Einführung von Software, sondern die organisatorischen Prozesse darum herum. So wissen wir aus Evaluationen, dass in Förderprojekten insbesondere begleitende Beratungsangebote nachhaltige Wirkung entfalten – sofern sie vorgesehen sind.[12] Auch überregionale Vernetzung und systematischer Austausch bewährter Methoden fördern Kulturwandel.[13] Die meisten bestehenden Förderangebote fokussieren jedoch auf technische Entwicklung.
Es fehlt Wissen über nachnutzbare Lösungen. Geeignete Technologie existiert meist bereits – diese ist für Kommunen jedoch schlecht auffindbar. So werden Neuentwicklungen in Modellprojekten auch aus Unwissen beantragt.
Initialer Aufwand schreckt ab. Dennoch bleibt auch die Nachnutzung bewährter Lösungen für viele Kommunen ein Luxus. Der (schwer abzuschätzende) Aufwand für Übertragung und Einführung schreckt ab. Das gilt besonders für kleine und finanzschwache Kommunen – sowie für solche, die in Digitalthemen unerfahren sind.[14] So zeigt beispielsweise in der Zivilgesellschaftsförderung, dass insbesondere die Übernahme von initialen Kosten für Software-Einführung zum Abbau von Digitalisierungsvorbehalten beigetragen hat, weil sich die geförderten Institutionen auf ihre Arbeitsprozesse konzentrieren konnten.
Auch der viel beklagte „Förderdschungel“ ist ein Nachnutzungshemmnis. Die schiere Vielzahl ähnlicher Fördermöglichkeiten mit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen führt dazu, dass viel Personalaufwand in die Suche, Beantragung und Administration von Fördermitteln gesteckt werden muss.[15] Gerade in kleinen Kommunen bindet dies knappes, hochqualifiziertes Personal. Im Verhältnis zum gewonnenen Mehrwert ist der administrative Aufwand häufig zu hoch. Das führt dazu, dass Innovationsprojekte aus der Perspektive weniger fördererfahrener Kommunen entstehen – die Bedarfe der Fläche gehen unter. Das bedeutet auch, dass auf Nachnutzung ausgelegte Förderung verpufft, weil sich die meisten Kommunen diese nicht „leisten“ können.
Transfergrundlagen sind in Förderkriterien nicht ausreichend verankert. Auch wenn fast alle Förderprogramme die „Transferfähigkeit“ von Modellprojekten zur Förderbedingung machen – in der Realität wird vergleichsweise wenig Zeit in den Projekten dafür aufgewendet. Das liegt daran, dass in den Förderbedingungen selten harte Kriterien dafür definiert werden. Dass Lösungen übertragbar sind, wird durch deren Modellhaftigkeit angenommen. Wo vorausgesetzt wird, dass entwickelte Software Open Source sein muss (bzw. dadurch die Förderquote erhöht werden kann), ist oft nur vage definiert, was „Open Source“ ausmacht. Auch kurze Förderlaufzeiten führen dazu, dass zu Projektende wenig Zeit für Transferaktivitäten bleibt. Bei Verzögerungen im Projektablauf fallen diese Aktivitäten häufig unter den Tisch.[16]
Transferarbeit muss man sich leisten können. Dazu kommt, dass die wahren Aufwände für erfolgreichen Transfer digitaler Lösungen oft nicht förderfähig sind. Das betrifft etwa saubere, ausführliche Software-Dokumentation, die Entwicklung übertragbarer bzw. auf unterschiedliche regionale Gegebenheiten angepasster Betriebsmodelle, den Aufbau und die Betreuung von Anwender-Communities sowie Kompetenzaufbau in anderen Kommunen. Nicht zuletzt ist erfolgreicher Transfer Redearbeit: Eine kommunale Lösung bekannt zu machen heißt, viel Zeit in Werbung und geduldiges Erklären zu investieren. Denn für potenziell „Nehmende“ ist oft nicht intuitiv, warum sie eine vielleicht nicht ganz so schicke Lösung aus einer anderen Kommune übernehmen sollten, statt etwas Beliebiges einzukaufen (oder nichts zu tun). Und die Verbreitung einer Software nach Ende der Förderung ist keine kommunale Aufgabe. Mancherorts geschieht das trotzdem, meist aus der Initiative engagierter Einzelpersonen. Die Folge ist, dass sich hauptsächlich finanzstarke Kommunen (bzw. die entsprechenden IT-Dienstleister) solche Transferaktivitäten leisten können.
Standardisierung ist kein Förderschwerpunkt. Standardisierung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Replikation von digitalen Lösungen – nur wenn diese mit bestehender Software interoperabel sind, können sie flächendeckend zum Einsatz kommen.[17] Standardisierung ist aber keine kommunale Aufgabe und hat in Softwareprojekten daher oft keine Priorität. Das Problem wird dadurch verschärft, dass bestehende Förderprogramme die Schaffung dieser technischen Nachnutzungsvoraussetzungen nicht ausreichend fördern bzw. zur Förderbedingung machen.
Die Vielzahl von Fördermöglichkeiten wirkt Interoperabilität entgegen. Auch aus Standardisierungssicht ist eine Bündelung bestehender Förderprogramme notwendig. So trägt die Vielzahl der bestehenden Fördermöglichkeiten (EU, Bundesministerien, Länder) zur Zersplitterung der technischen Landschaft bei – durch uneinheitliche technische Anforderungen, fehlende Koordination sowie die Entwicklung konkurrierender bzw. inkompatibler Lösungen.[18]
Ohne länderübergreifende Standardisierung keine bundesweite Nachnutzung. Es ist zu begrüßen, dass erste Länder begonnen haben, ihre eigenen Fördermöglichkeiten auf Nachnutzung auszurichten.[19] Weil dies kaum länderübergreifend koordiniert wird, droht dies zu weiterer Fragmentierung beizutragen. So ist die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) ein mahnendes Beispiel dafür, dass 16 separate, nicht kompatible IT-Ökosysteme eine Verbreitung von Lösungen in die Fläche verhindern können.[20] Eine zentrale Koordination ist notwendig. Entscheidend ist, dass die Kommunen, die gute Lösungen vorantreiben, auch eine gestaltende Wirkung bei der Standardisierung einnehmen können. Gute Praxis dafür gibt es – auch im Rahmen von Bundesförderung und auch wenn die Förderbedingung eigentlich (noch) gar nicht darauf ausgerichtet ist.[21]
Es fehlen messbare Ziele. Förderprogramme verfolgen zwar sinnvolle Ziele, doch häufig sind diese sehr breit gefasst und schwer messbar. Die Zielerreichung geförderter Projekte fokussiert sich daher nicht auf Wirkungsziele, sondern auf Outputs. Auch die Zielerreichung von Förderprogrammen wird zu selten aus einer Wirkungsperspektive evaluiert – zumal Nachnutzungspotenzial erst sichtbar wird, wenn sich beziffern lässt, welche Wirkungen digitale Tools für wen erreichen. Stattdessen wird der Erfolg von Förderprogrammen politisch meist über den Mittelabfluss bewertet.[22]
Kurze Evaluationszeiträume. Teil des Problems ist es, dass Evaluationen von Fördermaßnahmen während deren Laufzeit oder kurz nach deren Ende durchgeführt werden. Transfer und Nachnutzung sind aber langfristige Prozesse – genauso wie die gesellschaftlichen oder räumlichen Wirkungen von Förderung.
Die strukturellen Probleme des bestehenden Fördersystem sind vielfältig, doch es gibt auch gute Nachrichten: Viele fördernde Ministerien teilen das Zielbild, dass statt Leuchttürmen die Nachnutzung guter Lösungen viel stärker in den Fokus rücken müsse. Auch viele der identifizierten strukturellen Probleme sind erkannt; es besteht Tatendrang, am Status Quo etwas zu ändern. Warum ist eine Neuausrichtung also nicht längst geschehen?
Der Grund ist eine über die Jahre gewachsene, übervorsichtige Rechtsauffassung. So hat sich in vielen Ressorts die Annahme etabliert, dass nur die Förderung von Modellprojekten bzw. der Entwicklung innovativer Lösungen mit der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern vereinbar sei, wie sie das Grundgesetz vorsieht. Die Logik dahinter ist, dass auf diese Weise grundsätzlich übertragbare Anwendungen entstehen, die dann in anderen Regionen übernommen werden können.[23] Die gezielte Förderung von Nachnutzung (bzw. Verstetigung, Transfer, Skalierung) falle jedoch nicht mehr in den Kompetenzbereich des Bundes, sondern der Länder. Der daraus entstandene „Innovationsfokus“ dient entsprechend der rechtlichen Absicherung im föderalen System. Entsprechend ist auch der häufig geäußerte Vorwurf nicht immer zutreffend, dass sich mit Leuchttürmen eben bessere Öffentlichkeitsarbeit machen lasse als mit der Nachnutzung von Bestehendem.[24] Verstärkt wird dies dadurch, dass es bisher an einem klaren politischen Auftrag an die Ressorts gefehlt hat, vom Status Quo abzurücken.
Nur: ist diese vorsichtige Haltung verfassungsrechtlich angemessen? Sind dem Bund im Bereich der Nachnutzung wirklich die Hände gebunden? Um dies zu klären, haben wir ein Rechtsgutachten beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Bund tatsächlich über einen großen – und bislang ungenutzten – rechtlichen Spielraum verfügt. Das bedeutet, dass sich die in Kapitel 3 identifizierten Probleme innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens lösen lassen. Die in Kapitel 5 folgenden Handlungsempfehlungen lassen sich entsprechend umsetzen.
Das ausführliche Rechtsgutachten haben wir als separates Papier hier veröffentlicht.[25] Die Kernergebnisse der Analyse sind in der Folge zusammengefasst.
Kernergebnisse: Rechtliche Spielräume der Bundesministerien zur Förderung der Nachnutzung digitaler Anwendungen in Kommunen
Dieser Handlungsspielraum lässt sich nutzen. Es ist möglich, die Nachnutzung guter Lösungen konsequent in den Fokus künftiger Förderpolitik zu stellen – und dadurch bestehende Fehlanreize abzubauen sowie Haushaltsmittel effizienter einzusetzen. Aus den Analysen dieses Papiers (Kapitel 2 und 3) leiten sich zahlreiche Handlungsempfehlungen ab, die wir zu vier Handlungsfeldern zusammenfassen:
Die Bedingungen zukünftiger Förderprogramme müssen sicherstellen, dass keine Neu- und Parallelentwicklungen mehr gefördert werden. Große Wirkung lässt sich über die Anpassung von Förderbedingungen erzielen.
Statt isolierter Modellprojekte sollte zukünftig die gemeinschaftliche Entwicklung von Software gefördert werden, an der mehrere Kommunen (und andere Akteure) beteiligt sind. Auf diese Weise lässt sich erreichen, dass für die Fläche geeignete Technologie entsteht.
Damit Lösungen in die Fläche gelangen können, braucht es unterstützende Maßnahmen, die breitenwirksam auf den Abbau von Digitalisierungshürden in Kommunen ausgerichtet sind.
Eine deutliche Bündelung von Förderprogrammen über Ressortgrenzen hinweg ist dringend notwendig. So lassen sich zukünftig Doppelförderungen vermeiden, Fehlanreize abbauen und Haushaltsmittel effizienter einsetzen. Dafür muss eine geeignete Datengrundlage geschaffen werden.
[1] Auch der Blick ins benachbarte Feld der OZG-Leistungen ist wenig ermutigend: So hat der Bund zwar 500 Millionen Euro in die Entwicklung sogenannter „Einer-für-Alle“-Lösungen investiert – 95% davon sind jedoch bis heute „mehrheitlich nur in einem Land oder einer Kommune im Einsatz oder sogar Investitionsruinen“ (Bundesrechnungshof, 2024).
[2] Ein Beispiel ist die Herrenberger Mobilitätsplattform „stadtnavi“, Mobilikon, o. J.; Zieger, 2022.
[3] Vgl. Kohler & Buhr, 2022; Sixtus et al., 2020 (trotz abweichender Untersuchungsgegenstände). Auch der Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung, 2024b zeigt diese Disparitäten eindrücklich. Zu Projektförderung: Flögel & Langguth, 2022.
[4] Peuker, 2025
[5] Bundesregierung, 2025
[6] Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage würde das Zusammentragen der Informationen 213 Arbeitsstunden benötigen.
[7] Als Datengrundlage haben wir zunächst alle in der Förderdatenbank des Bundes gelisteten Förderungen von Bundesministerien genommen, in denen Kommunen bzw. Gebietskörperschaften grundsätzlich förderfähig waren. Aktuell sind das 126 der insgesamt 541 Fördermöglichkeiten des Bundes. Die Förderdatenbank lässt sich jedoch nicht nach Förderzeiträumen filtern oder historisch durchsuchen. Die Daten sind deswegen nicht vollständig. Deswegen haben wir den Datensatz um Auflistungen von Förderprogrammen ergänzt, die sich aus Kleinen Anfragen oder anderen öffentlich verfügbaren Übersichten zusammentragen ließen. Zusätzlich haben wir den Haushaltstitel-Datensatz, den wir für die Berechnung des Digitalhaushaltes des Bundesgenutzt haben, nach Schlagworten durchsucht ( Offener Datensatz, Excel; Zur Methodik siehe das entsprechende Kapitel in Bertschek et al., 2025). Manche dieser Förderprogramme waren explizit als Digitalförderprogramme erkennbar – entweder über den Titel oder über eine entsprechende Verschlagwortung in der Förderdatenbank. Hinzugezählt haben wir auch Förderprogramme ohne expliziten Digitalfokus, in denen digitale Anwendungen als mögliche Lösungen bzw. Umsetzungswege des Förderanliegens waren. Dies haben wir über die Bekanntmachungstexte und anderer begleitende Textdokumente untersucht. Weiterhin haben wir für alle kommunal- und digital-relevanten Förderprogramme daraufhin ausgewertet, welche technischen Lösungen in den geförderten Projekten tatsächlich entstanden sind. Wenn in Förderprogrammen technische Lösungen grundsätzlich förderfähig waren, tatsächlich aber keine gefördert wurden, haben wir diese nicht gezählt. Wir konnten einige wenige Fälle identifizieren, in denen in Förderaufruf und Bekanntmachung nicht explizit auf digitale Lösungen eingegangen wurde, tatsächlich aber solche gefördert wurden. Grundsätzlich variiert stark, was innerhalb eines Digitalprojekts (oder eines Projekts mit Digitalanteil) an technischer Entwickelung passiert: Häufig ist das eine Neuentwicklung, in einigen Fällen Weiterentwicklungen, in anderen Kontexten wird Software auf neue Gegebenheiten angepasst. Der Kern ist aber: die meisten Förderprogramme machen das nicht explizit. Was konkret entwickelt wurde, muss über die Webseiten der einzelnen Projekte zusammengetragen werden – häufig sind diese Informationen auch schlicht nicht zu bekommen. Zuletzt haben wir – um eine Vergleichbarkeit herzustellen – in der Folge nur Förderprogramme aufgeführt, die in die vergangene Legislaturperiode fallen. Eine genaue Aussage ist aber wegen der schlechten Datenverfügbarkeit nicht möglich. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in weiteren Förderprogrammen, für die kein Digitalbezug in der Bekanntmachung ersichtlich ist, dennoch digitale Lösungen gefördert werden.
[8] Beispielhaft hat ein BMEL-Gutachten zur Vorbereitung einer Fördermaßnahme zur Stärkung ländlicher Räume gezeigt, dass geeignete Technologie bereits über Förderung anderer Ministerien entwickelt wurde (Großklaus, 2022).
[9] Junkernheinrich et al., 2021, S. 28
[10] Bundesregierung, 2024a
[11] Dingeldey & Hopprich, 2023
[12] Z.B. Evaluation der BMWSB-MPSC-Förderung (Stumpp et al., 2024), Smarte.Land.Regionen (BMEL)
[13] Peter, 2025
[14] Dingeldey & Hopprich, 2023; Flögel & Langguth, 2022; Sixtus et al., 2020
[15] Brand & Steinbrecher, 2018; Dingeldey & Hopprich, 2023; Flögel & Langguth, 2022; Kohler & Buhr, 2022; PD – Berater für die öffentliche Hand GmbH & Deutscher Städtetag, 2021
[16] Junkernheinrich et al., 2021; PD – Berater für die öffentliche Hand GmbH & Deutscher Städtetag, 2021
[17] Ruess & Lindner, 2023
[18] Beispielhaft für den Fall digitaler Beteiligungstools: Großklaus, 2024
[19] Das Land Hessen hat ein auf Nachnutzung ausgerichtetes Förderprogramm aufgelegt: “ Starke Heimat Hessen“. Andere Bundesländer, etwa Brandenburg, fördern die Nachnutzung spezifischer Software.
[20] Denker et al., 2025; Mahendran, 2024
[21] So haben sich die Kommunen Kiel, Lübeck, Hildesheim und Bamberg zur „Entwicklungspartnerschaft Beteiligungsökosystem“ zusammengeschlossen. Sie arbeiten darauf hin, ein interoperables Ökosystem verschiedener Beteiligungstools zu entwickeln und haben den Weg dafür geebnet, dies im Rahmen ihrer MPSC-Förderung zu tun.
[22] Ein Paradigmenwechsel hin zu Wirkungsorientierung statt detaillierter Vorgaben ist auch aus Sicht der geförderten Kommunen dringend notwendig: Junkernheinrich et al., 2021; Keilmann, 2025
[23] Dass dies nicht funktioniert (und dass die bestehende Förderlogik selbst die Übertragung guter Lösungen behindert) haben die vorangegangenen Kapitel gezeigt.
[24] Zumal: Eine kosteneffiziente Lösung, die in der Fläche einen konkreten Nutzen bringt, ist ein hervorragender PR-Anlass.
[25] Peuker, 2025. Die im Kasten aufgeführten Ergebnisse entstammen dem Gutachten.
[26] Auch gute Innovationsprojekte brauchen ausreichend lange Förderlaufzeiten und Vorlauf.
[27] Siehe dazu unseren Leitfaden (Benert & Göller, 2025): Wirkungsziele zeichnen sich durch vier Kriterien aus: 1) Zielzustand: Sie beschreiben eindeutig einen zukünftigen, aber realistischen Zustand, 2) Zielgruppe: Sie definieren eine Veränderung (Wirkung) und ihren Nutzen für eine eindeutige Zielgruppe, 3) Zeit: Sie definieren eindeutig, bis wann der Zielzustand eingetreten sein soll, 4) Zielüberprüfung: Sie werden mit Indikatoren bzw. Kennzahlen messbar gemacht, sodass datenbasiert überprüft werden kann, ob die gewünschte Wirkung eingetreten ist.
[28] Vorbild kann die Digitalförderung für zivilgesellschaftliche Akteure der DSEE sein.
[29] Die Finanzierung bliebe als Projektförderung zeitlich begrenzt, würde aber mehr Kommunen erreichen als Modellprojektförderung und hätte einen größeren Effekt. Einen ersten Schritt in diese Richtung ging bereits „Heimat 2.0“ (BMWSB), wo aufnehmende Regionen modellhafter Lösungen gemeinsam mit Patenregionen gefördert wurden.
[30] Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, 2024
[31] Seibel, 2024
[32] Libbe et al., 2025; Libbe & Scheller, 2024
[33] Dass solche Koordination sinnvoll ist, zeigt der aus den Ressorts heraus initiierte Smart City / Smart Region – Steuerungskreis um BMWSB, BMEL, BMBF, BMDV und BMWK. Gleichwohl zeigen die Analysen in diesem Papier, dass eine weitere Formalisierung sowie die Ausweitung auf andere Themenfelder notwendig sind.
[34] Entsprechend einer Auslegung relevanter Ausgaben, die über den Bereich der „Kern IT“ hinausgeht („Digitalisierung & Transformation).
[35] In diese Richtung geht bereits das Civic-Coding-Programm von BMUV, BMFSFJ und BMAS (das sich in erster Linie an die Zivilgesellschaft richtet, aber auch Kommunen fördert). Während hier unter einem gemeinsamen Dach getrennte Aufrufe veröffentlicht wurden, haben in der Vergangenheit beispielsweise Wirtschafts- und Umweltministerium eine gemeinsame Förderinitiative ins Leben gerufen.
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IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundesdigitalministeriums. Steuerungspotenziale und praktische Empfehlungen: eine empirische Analyse.
Lukas Birkenmaier, Thilak Mahendran, Stefan Heumann

Der Stand der Ziel- und Wirkungsorientierung in der Digitalpolitik
Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Paul Steger

Sozialleistungen als Blaupause für eine bürger:innenfreundliche Verwaltung.
Dr. Florian Theißing
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