Digitaler Dialog statt Durchsage
Digitale Kommunikation des Staates ist keine bloße PR für die Öffentliche Hand. Sie kann Bürger:innen direkt und auf Augenhöhe begegnen, ihre Anliegen aufnehmen und Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen stärken. Auch demokratische Meinungsbildung findet zunehmend im Internet statt. Wie tritt der Staat dort auf? Missversteht er soziale Medien und digitale Plattformen als bloßen zusätzlichen Verlautbarungsweg? Oder nimmt er Menschen und ihre Kommunikationsgewohnheiten ernst, tritt mit ihnen in Austausch und kommuniziert zielgruppengerecht? Die Kommunikation des Staates prägt auch im Netz die Wahrnehmung der Menschen.
Dennoch schöpfen staatliche Institutionen – von Kommunen über Behörden bis zu Ministerien – das demokratische Potenzial moderner, digitaler Kommunikation nicht aus. Grund sind häufig verfassungsrechtliche Bedenken, etwa:
- der Staat überschreite durch direkte digitale Kommunikation seine Kompetenzen,
- verletze durch die „Umgehung“ journalistischer Medien deren Grundrechte und
- verstoße durch zielgruppengerechte Ansprache gegen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot.
Die entsprechenden juristischen Bewertungen jedoch stammen aus einer Zeit, in der Presse und Rundfunk die einzigen medialen Vermittler zwischen Staat und Bürger:innen waren. In einem verfassungsrechtlichen Gutachten hat Prof. Dr. Thomas Wischmeyer, Professor für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld, deshalb die Bedeutung die verfassungsrechtliche Kommunikationsverantwortung des Staates unter digitalen Vorzeichen untersucht. Sein ausführliches Gutachten bildet die Grundlage für das Whitepaper der sechs juristischen Mythen staatlicher Kommunikation im Internet (siehe Publikationen unten). Es wurde um weitere Aspekte ergänzt, die Gesprächen mit Kommunikationsverantwortlichen der öffentlichen Hand entstammen.